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Geschrieben von Bad Homburg 84 am 14.10.2010 um 11:46:
Ist ein Antikmarkt an einem Sonntag erlaubt?
Bei uns ist ein Antrag für einen Antikmarkt an einem Sonntag eingegangen. Meiner Meinung nach kann ein solcher Markt an einem Sonntag nicht genehmigt werden.
Kann mir jemand von euch weiterhelfen wo ich die Gesetzesgrundlage hierzu finde?
Gruß aus Bad Homburg
Geschrieben von LKKS am 14.10.2010 um 11:53:
Hallo
stellen Sie bitte die Frage im nicht öffentlichen Bereich, da gibt es eine Antwort.
Geschrieben von Clemens Bettermann am 14.10.2010 um 14:08:
Hallo er´s mal
ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
Titel IV der Gewerbeordnung Messen, Ausstellungen, Märkte, insbesondere § 69 hilft hier weiter.
Gruß aus Werl
Clemens Bettermann
Geschrieben von Renate Jacob am 14.10.2010 um 14:24:
Antimarkt am Sonntag
Ein fröhliches Hallo ins Forum
Das mit dem § 69 Gew0 ist ja ganz schön, aber für einen Sonntag ist auch das jeweilige Sonn- und Feiertagsgesetz maßgeblich und das ist im Gegensatz zur Gew0 Landesrecht.
Also mit der Feiertagsbehörde anstimmen.
Einen schönen resllichen "Scheilado"
Renate Jacob
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