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--- Frage zum Gewerbe auf Flohmärkten. (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=7367)


Geschrieben von TIC90 am 25.09.2010 um 15:53:

  Frage zum Gewerbe auf Flohmärkten.

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. Gewerberecht auf Flohmärkten.
Vorausgesetzt ich "betreibe" einen Antiquitäten An- und Verkauf und veräußere diese Gegenstände ein Mal die Woche auf dem Flohmarkt, muss ich dann ein Gewerbe anmelden? Wie sieht es dann mit dem Rückgaberecht aus? Muss ich Gegenstände die ich verkauft habe binnen 2 Wochen zurücknehmen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Gruß J.A.



Geschrieben von Frostkater am 20.02.2012 um 10:49:

  RE: Frage zum Gewerbe auf Flohmärkten.

Schon etwas älter, aber die Antwort trotzdem noch der Vollständigkeit halber.

Sie betreiben einen An-und Verkauf, also ein Gewerbe. Ja, natürlich müssen Sie ein Gewerbe anmelden.

Für die Art der Anmeldung ist es entscheidend ob es im Reisegewerbe oder im stehenden Gewerbe (Laden) erfolgt.

Beim Verkauf auf (wechselnden?) Flohmärkten ist die Reisegewerbekarte die Wahl der Stunde. Ohne die korrekte Anmeldung einmal Owi (Ordnungswidrigkeit) und evtl. Steuerstraftat.

Ein Rückgaberecht besteht normalerweise nur:
- wenn Sie dieses freiwillig anbieten
- wenn die Sache Mängel hat die bei der Besichtigung nicht zu sehen waren/zu sehen sein konnten (versteckte Mängel)
- wenn Sie Aussagen zu dem Produkt treffen die nicht wahrheitsgemäß sind (beispielsweise: 100% Rokoko und echt, tatsächlich: nachgemacht)

Die Aufzählung muß übrigens nicht vollständig sein.


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