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Geschrieben von smartys am 24.09.2010 um 11:24:

  Gewerbeanmeldung Mietwohnung

Hallo Zusammen,
ich habe das Problem eine Firma wegen fehlender Straßenangabe nicht
finden zu können. Mehrer Interneteinträge sind vorhanden, jedoch immer ohne Straße. Die nebenstehendenden Stadtkartenauszüge zeigen unterschiedliche Standorte an. War ich schon abgefahren. Keine Fa. zu finden.
Ich will nicht anrufen, sondern auf dem Postweg ein Schreiben zu stellen.
Das Gewerbeamt gibt keine Auskunft.
Durch die Ihk habe ich die Adresse erhalten. Und jetzt bin ich ganz platt...
Ich bin der Vermieter dieser Wohnung!! Ich weiss nichts davon das mein
Mieter die Wohnung auch geschäftlich nutzt, seit 8 JAHREN!
Was sagt die Gewerbeordnung? Danke an alle die antworten.



Geschrieben von LKKS am 28.09.2010 um 08:09:

 

Hallo

was soll die Gewerbeordnung zu Ihrem Problem sagen?

Zur Ausübung eines Gewerbes sind nicht zwingend Geschäftsräume erforderlich.
Etliche Gewerbetreibende werden von zu Hause aus tätig.

Mglw. liegt ein Verstoß gegen die DLInfoV vor, wenn die Geschäftsadresse im Impressum unvollständig angegeben wurde.

Zur Anmeldung eines Gewerbes bedarf es nicht der Erlaubnis des Vermieters.

Grüße aus Hessen.



Geschrieben von J. Simon am 07.10.2010 um 08:06:

 

Zur Anmeldung eines Gewwerbes bedarf es nicht einer Erlaubnis des Vermieters. Der Erlaubnis des Vermieters kann es aber sehr wohl bedürfen, wenn die Wohnung einem Zweck gewidmet wird, der dem Mietvertrag zuwider läuft.
Und je nach Art des Gewerbes kann auch eine Genehmigung durch die Baubehörde durchaus von Nöten sein.

Zu einer genauen Einschätzung fehlen hierzu detaillierte Angaben.

Gruß J. Simon



Geschrieben von smartys am 07.10.2010 um 13:53:

  Gewerbe in Mietwohnung

Danke für den Beitrag.
ABER, ist es nicht so, daß der Vermieter sein Einverständnis geben muß? Es besteht doch eine Nutzungsänderung, zumindest für einen Teil der Wohnung. Es handelt sich um eine 3 Zi- Whg. in der 7 Personen wohnen
(hausena)also Eltern mit 5 Kindern.



Geschrieben von *knecht* am 07.10.2010 um 14:28:

 

Es wurde gefragt: "Was sagt die Gewerbeordnung".

Nach der Gewerbeordnung ist ein Einverständnis des Vermieters nicht erforderlich, um ein Gewerbe auszuüben.

Privatrechtlich kann das anders aussehen. Ebenso vom Baurecht her (möglicherweise baurechtliche Nutzungsänderung).

Vom Gewerberecht her zumindest sehe ich hier keinen Ansatzpunkt.


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