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Geschrieben von Michael Fechner am 07.07.2005 um 18:31:
Untersagung erlaubnisfreier Betriebe
Hallo zusammen,
bei einem Seminar in Münster haben wir heute darüber diskutiert, wie man mit der Untersagung von Betrieben umgeht, die ab dem 01.07.05 erlaubnisfrei allerdings noch im Besitz einer Konzession sind.
Der Großteil war der Auffassung, dass man bei nunmehr erlaubnisfreien Betrieben ausschließlich § 35er Verfahren durchführen würde.
Nach § 34 GastG gilt die Erlaubnis aber auch nach Gesetzesänderung.
Hat jemand eine Idee was nun?
Gruß
Michael Fechner
Geschrieben von René Land am 07.07.2005 um 20:39:
Hallo Herr Fechner,
zu diesem Thema haben wir bereits im Forum diskutiert. Ich empfehle einfach mal,
diesen Therad zu lesen.
Viele Grüße
R. Land
Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 08.07.2005 um 08:18:
Schönen guten Tag, Herr Fechner! .... und auch Ihnen ein freundliches
aus Cloppenburg!
In der Tat sind hierzu schon einige Meinungen geäußert worden.
Um mir nicht in irgendeiner Weise "formal" vor dem Verwaltungsgericht eine "Watsch`n" einzufangen, würde ich ein 35er Verfahren machen und in diesem Zusammenhang auch die Erlaubnis, die ja weiterhin im Raum steht, widerrufen (2-Bescheide). So würde ich ja auch bei einem "normalen Gewerbetreibenden, also einem Versicherungsvertreter, Einzelhändler usw. der zusätzlich eine Erlaubnis hat (Makler, Versteigerer, RG etc.), verfahren.
§ 34 GastG kann m. E. nicht für evtl. Gesetzesänderungen gelten, sondern nur für vor in Kraft treten des GastG erteilter Erlaubnisse bzw. erlaubnisfreier Betriebe. Da das GastG ja weiterhin gilt und nur die Erlaubnispflicht für bestimmte Bereiche entfällt bzw. einige Bereiche auch ganz aus dem GastG herausgenommen wurden (Beherbergung), kann hier die Übergangsvorschrift m. E. keine Anwendung finden.
Geschrieben von Michael Fechner am 08.07.2005 um 11:26:
Hallo Herr Kramer, hallo Herr Land,
vielen Dank für die Hinweise. Da auch von Seiten der Kollegin Komnick die Angelegenheit neu diskutiert wird, scheint hier noch erheblicher Klärungsbedarf. Die Tendenz scheint sich wohl auf 35 einzupendeln.
Ich denke, dass ich in der Angelegenheit mal an unsere Aufsichtsbehörde (BR Münster) herantreten werde. Mal schauen welche Aufassung dort vertreten wird.
Trotzdem nochmal vielen Dank und ein schönes Wochenende.
Gruß
Michael Fechner
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