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Geschrieben von Steege am 23.08.2010 um 13:56:

  Einlagerung von Fremdakten

Hallo,

habe heute die Mitteilung bekommen, dass ein Rechtsanwalt in meinem Zuständigkeitsbereich ein Aktenmagazin für seine alten Anwaltsakten eingerichtet hat. Das ist für mich ja eigentlich uninteressant. Er beabsichtigt aber bei Bedarf auch Fremdakten gegen Gebühr dort einzulagern. Das ist wieder interessanter. Wie seht ihr das, anmelden oder nicht? Kopfkratz



Geschrieben von der_vollstrecker am 24.08.2010 um 08:18:

 

Moin

so pauschal kann man dies nicht beurteilen. Hier müsste wohl eine konkrete Einzelfallbetrachtung erfolgen. Von welchem Umfang "Fremdakten" sprechen wir? Wieviel Geld wird hier eingenommen? Ich denke schon, dass hier grundsätzlich ein Gewerbe vorliegen kann. Aber wie gesagt, nochmal den Einzelfall genau betrachten!


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