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Geschrieben von twinsmum3 am 16.05.2010 um 21:51:

  Mobile Cocktailbar mit kleinen Snaks

Hallo,
wir haben vor einen Englischen Schulbus zu einer mobilen Cocktailbar umzubauen um an verschiedenen Vanstaltungen daraus zu verkaufen;
Cocktails und kleinere Snaks.Da ich aber jedoch in der Gewerbeordung nichts darüber finde,hoffe ich umso mehr,hier einige Antworten zu bekommen.
Nun zu meinen Fragen :
Was für ein Gewerbe benötigen wir dafür?
Gehts diese Verkauskombination überhaupt bzw ist es zulässig?
Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt werden.

Das wäre erst einmal das wichtigste überhaupt.
Vielen Dank im vorraus....
lg ivonne



Geschrieben von rothenberger am 17.06.2013 um 10:30:

  RE: Mobile Cocktailbar mit kleinen Snaks

Hallo,

auch ich habe eine Anfrage für eine mobile Cocktailbar. Im Gaststättengesetz ist hierzu nichts zu finden. Da aber Alkohol ausgeschenkt werden, ist ja wohl eine Erlaubnis erforderlich. Hat jemand einen Tipp?

Gruß

Rothenberger



Geschrieben von Ex1Tx3 am 25.06.2013 um 17:51:

  RE: Mobile Cocktailbar mit kleinen Snaks

Hallo ihr zwei

also wenn ihr eine mobile Cocktailbar betreiben wollt, habt ihr folgende Auflagen:

- Reisegewerbekarte (gibt es entweder für die Dauer von 3 Jahren oder unbegrenzt) und kostet etwa 300 bis 400 Euro. Ihr dürft euch in keiner Insolenz befinden und keinen Eintrag zwecks Streaftaten haben...

- Sanitäranlagen: Daran scheitern die meisten, denn wenn Alkohol ausgeschüttet wird, müssen getrennte Sanitäranlagen für Frauen und Männer bereit gestellt werden.

- Ausschankkonzession: Diese kann ebenfalls beim Ordnungsamt / Gewerbeamt beantragt werden und auch hier ist die Auflage: Keine Insolvenz, bzw. keine EV und keine Straftaten zwecks Zuverlässigkeit...

Insgesamt sehen die Auflagen die Gemeinden unterschiedlich streng

Quelle 1: http://de.wikipedia.org/wiki/Reisegewerbe
Quelle 2: http://de.wikipedia.org/wiki/Gastst%C3%A4ttenkonzession


Ich hoffe ich konnte euch helfen smile

Beste Grüße



Geschrieben von rothenberger am 27.06.2013 um 10:26:

  RE: Mobile Cocktailbar mit kleinen Snaks

Hallo zusammen,

mit Reisegewerbekarte kommt man hier nicht weiter, da im Reisegewerbe nur Alkohol in verschlossenen Behältnissen und auch kein hochprozentiger Alkohol verkauft werden darf. Cocktails sind jedoch hauptsächlich mit hochprozentigem Alkohol gemixt und die Cocktails sollen von den Gästen ja auch direkt getrunken werden.



Geschrieben von wyhlmaus50 am 27.06.2013 um 12:20:

 

Für Luftfahrzeuge, Personenwagen von Eisenbahnunternehmen und anderen Schie-nenbahnen, Schiffe und Reisebusse,
in denen anlässlich der Beförderung von Personen gastgewerbliche Leistungen er-bracht werden,
finden die Vorschriften des GastG keine Anwendung (§ 25 Abs. 1 Satz 2 GastG).

Ohne diesen Anlass gilt das GastG und es ist ggf. eine Erlaubnis erforderlich.

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bereich das Fahrzeug zugelassen ist (Bindung an den „Raum“, das Fahrzeug).

Evtl. sieht das dortige LandesGaststättengesetz gar keine Erlaubnispflicht, sondern nur noch Anzeigepflicht vor.


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