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--- Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=6695)


Geschrieben von Andreas Goldmann am 05.05.2010 um 14:22:

  Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe?

Hallo zusammen!

Nach längerer Zeit habe auch ich wieder mal einen gewerberechtlichen Spezialfall, bei dem mir bisher weder die Suche im Forum noch der Landmann-Rohmer helfen konnte!

Frau XY, die bei mir die Ausübung des Gewerbes "Reitlehrerin und Trainerin für Pferde" angezeigt hat, möchte ihren Tätigkeitsbereich ändern in "Reittherapeutin/Reiten im Gesundheitssport".

Ein klassischer-nicht anzeigepflichtiger- "Heilhilfsberuf o.ä." scheint mir das nicht zu sein. Welche berufliche Qualifikation die Gewerbetreibende hierfür hat oder eventuell noch erwerben wird oder muss, ist mir im Einzelnen nicht bekannt. Eine Dienstleistung höherer Art, die eine höhere Bildung erfordert ist eine solcheTherapie m.E. auch nicht.

Mein Bauchgefühl sagt mir, dass die Therapie über Reitunterricht für Mensch und/oder Tier hinausgeht und eine anzeigepflichtige Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit darstellt, daher tendiere ich dazu, eine Gewerbe-Ummeldung vorzunehmen.

Wer hat schon einschlägige Erfahrung mit dieser Thematik oder kann mir anderweitig "auf's Pferd helfen"?

Schon mal Danke im Voraus aus dem sonnigkalten Ostwestfalen



Geschrieben von Andreas Goldmann am 26.05.2010 um 13:44:

Fragezeichen RE: Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe?

zusammen!

Ich weiss ja, dass es gelegentlich heisst: "Keine Antwort ist auch eine Antwort."

Leider bin ich inzwischen nicht schlauer geworden, was die gewerberechtliche Einschätzung der Reittherapie angeht Weißnicht .

Vielleicht gibt es in den Weiten und Tiefen dieses Forums doch jemanden, der mich in meiner oben geschilderten Auffassung bestätigen oder mich vom Gegenteil überzeugen kann.

Dem- bzw. derjenigen, der/die sich meinem Problem noch einmal annehmen und sogar antworten mag, schulde ich ein dickes !!!



Geschrieben von Robert am 26.05.2010 um 13:57:

  RE: Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe?



Hallo hab in meiner Gewerbedatei etwas gesucht. Deine Einschätzung ist m.E. richtig, denn einerseits ist durch die Änderung der Tätigkeit weiterhin die Gewinnerzielungsabsicht gegeben ("Gesundheitssport") und andererseits war die erste Anfangstätigkeit ja auch gemeldet!

Würde es ebenso über eine Gewerbeummeldung machen.



Geschrieben von Andreas Goldmann am 26.05.2010 um 14:08:

  RE: Reittherapie = anzeigepflichtiges Gewerbe?

Hallo Robert!

Danke und immer wieder Danke !!!

Endlich eine brauchbare Reaktion, ich könnte vor Freude Heul ...

Jetzt muss ich die Gewerbetreibende nur noch davon überzeugen, dass Sie eine Ummeldung zu erstatten hat. Aber die Hürde nehme ich jetzt bestimmt mit Leichtigkeit, um mal beim Thema zu bleiben.



Geschrieben von Clemens Bettermann am 26.05.2010 um 14:14:

 

Hallo er´s mal,

auch ich halte Reittherapie für ein anzeigepflichtiges Gewerbe. Ich hatte einen ähnlich gelagerten Falle (Tiertherapie, hier wird mit Hunden gearbeitet) den ich als gewerbliche Tätigkeit und nicht als Heilhilfsberuf eingestuft habe. Die Einschätzung, dass es sich um gewerbliche Tätigkeit handelt, ist meines Erachtens richtig.

Schönen Feierabend aus Werl.

Clemens Bettermann



Geschrieben von Andreas Goldmann am 26.05.2010 um 14:18:

großes Grinsen

Auch ein herzliches nach Werl!!!
Ja, wenn's erst mal läuft, dann läuft's halt (mit den Antworten).

Meine Nachtruhe ist damit bis zum nächsten Problem mit der GewO gesichert.



Geschrieben von looewe am 12.09.2012 um 15:44:

 

Ich halte es für zweifelhaft. Die Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit - Zugangsvoraussetzungen für Reittherapeutin - könnten für einen Heilhilfsberuf und damit anzeigefreie Gewerbetätigkeit sprechen, falls eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich ist. Die mindestens einjährige und kostenträchtige Ausbildung spricht auch nicht für eine Bildung auf einfachem Niveau.



Geschrieben von Marcel Fromm am 05.06.2020 um 08:26:

 

Eine Bürgerin aus meinem Zuständigkeitsbereich möchte zukünftig als mobile Pferdeheilpraktikerin (speziell Homööpathie, Lasertherapie) sowie als Reitpädagogin, vorwiegend für Kindergarten- und Grundschulkinder, arbeiten.

Dazu hat sie mir entsprechende Zertifkate einer privaten Fernschule für ganzheitliche Pferdeberufe vorgelegt:

- zertifizierte Pferdeheilpraktikerin
- qualifizierte Pferde-Homööpathin
- Quantenheilung
- Erste-Hilfe-Kurs am Pferd.

Würdet ihr solche Tätigkeiten als gewerbliche oder als freiberufliche Tätigkeiten einordnen?



Geschrieben von BE-DE am 05.06.2020 um 11:13:

 

Moin Moin von der D...

mir ist nicht bekannt, wonach solche Personen von der Gewerbeordnung ausgenommen sein sollten. Kopfkratz
Unter § 6 sind sie nicht zu subsummieren und die Aus- und Weiterbildung ist für mich nicht vergleichbar den Studierten. Ergo wäre das für mich Gewerbe.



Geschrieben von Marcel Fromm am 05.06.2020 um 11:17:

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Nach meinen bisherigen Recherchen bin ich ebenfalls Ihrer Ansicht und habe dazu ein paar interessante Ausführungen im Internet gefunden, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

- Thema "Heilpädagogisches Reiten": https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Gewerbe-Genehmigungen/Dienstleistung/Heilpaedagogisches-Reiten-freiberufliche-Taetigkeit.html

- Thema "Pferde-Osteotherapeutin": https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Gewerbe-Genehmigungen/Dienstleistung/Pferde-Osteotherapeutin-freiberuflich-oder-gewerblich.html

- Thema "Tierheilpraktiker": https://www.paracelsus.de/magazin/ausgabe/201303/der-tierheilpraktiker-gewerbetreibender-oder-freiberufler#:~:text=Die%20Arbeit%20als%20Tierheilpraktiker%20ist%20eine%20eigenverantwortliche%20und%20selbstst%C3%A4ndige%20T%C3%A4tigkeit.&text=1%20EStG%20beachten%2C%20das%20besagt,unterrichtende%20oder%20erzieherische%20T%C3%A4tigkeit%20aus%C3%BCbt.


Ich wünsche allen ein schönes Wochenende.


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