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Geschrieben von sunflower am 28.04.2010 um 10:31:

  Widerruf oder Untersagung unbefristete RGK

Hallo zusammen,

ein Kunde hat vor 2 Jahren seine unbefr. RGK bei mir hinterlegt mit dem Hinweis, dass er das Gewerbe nicht mehr ausüben möchte. Dieses stimmte nicht, da er nun bei der Ausübung erwischt wurde. Er hat einen Antrag auf Erteilung der RGK gestellt. Dabei musste ich nun feststellen, dass er eigentlich noch eine hat, die nur hinterlegt ist. Aufgrund seines Antrages wurde bereits seine Zuverlässigkeit geprüft, die nicht gegeben ist.
Wie ist eure Meinung. Habe ich die Erlaubnis zu widerrufen, weil er eine unbefristete Karte hatte oder zu versagen, da er einen Antrag gestellt hat?
Danke schonmal...


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