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Geschrieben von René Land am 21.04.2010 um 17:21:

  Signaturkarten - wer ist schon startklar?

Hallo in die Foren-Runde,

in Vorbereitung unserer 2. Bundesfachtagung Gewerberecht, die in der ersten Oktoberhälfte in Niedersachsen stattfinden wird, wollen wir uns bereits jetzt mit den ersten Erfahrungen bei der Umsetzung der EU-DLR beschäftigen.

In diesem Zusammenhang möchten wir in einer ersten Umfrage ermitteln, wie weit bereits die Ausstattung von Behörden und Dienstleistern in Bezug auf Signaturkarten (und -Lesegeräten) zur Realisierung der elektronischen Schriftform (qualifizierte elektronische Signatur) fortgeschritten ist.

Wir bitten alle Foren-Mitglieder um rege Teilnahme, gern auch um Kommentare im Therad.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Christiane am 22.04.2010 um 09:05:

 

In Sachsen-Anhalt ist das schon alles angelaufen.

Ich habe eine Signaturkarte (qualifiziert elektronische Signatur), ein Lesegerät und ein eingerichtetes EGVP- Postfach.
"Geschult" sind wir auch.

Praktische Anwendungen hat es aber noch nicht gegeben. Ich weiß also nicht, ob das funktioniert.

Christiane



Geschrieben von Renate Jacob am 22.04.2010 um 09:21:

  Signaturkarten

Hallo, liebe Forenmitglieder

wir haben hier in unserer Kleinstadt Signaturkarten schon fast auf den Tisch. 1 x für den Bürgermeister und 1 x für Leiter >Ordnungsamt.
Ich habe als Gewerbeamt ein extra Modul "Gewerbe-Online" angeschafft
womit ich mittels einer elektr. Schnittstelle Daten vom einheitlichen Ansprechpartener (IHK) importieren und
E-Gewerbemeldungen und E-Auskünfte damit bearbeiten kann.
Die E-Signatur bekomme ich selbst aber nicht, sondern nur mein Chef.
Das wird umständlich. Vielleicht kann man das später noch ändern.

Viele Grüße aus Thüringen
Stadt Zeulenroda-Triebes


Renate Jacob



Geschrieben von Renate Jacob am 22.04.2010 um 09:31:

  P.s.

Lesegeräte sind da, geschult wurden wir auch.
Man hat aber den Eindruck, dasss wohl noch lange Zeit gar nichts passieren wird.

R. Jacob



Geschrieben von Thomas Mischner am 22.04.2010 um 13:33:

 

Bei uns sind die Voraussetzungen für die Nutzung der elektronischen Signatur ebenfalls vorhanden, allerdings nicht bei jedem Sachbearbeiter, sondern an einer zentralen Stelle für das gesamte Landratsamt.



Geschrieben von sme40 am 22.04.2010 um 14:43:

 

Hallo Herr Mischner,

da kann man nur hoffen, dass die Verwaltungsteile nicht über Kilometer verstreut sind. Meine Wenigkeit hätte zehn Kilometer zu fahren, um in den Genuss der entsprechenden Gerätschaften zu kommen. So sie angeschafft werden, denn: wer muss heutzutage nicht sparen?

Gruß aus Mittelhessen
Eberlein

Aporopos: Ob wir hier Lesegeräte haben, muss ich erst mal eruieren.



Geschrieben von Yvonne Schellnock am 22.04.2010 um 15:45:

 

Hallo aus Senftenberg,

bei uns sind die Sachbearbeiter im Bereich Gewerbe mit Signaturkarten ausgestattet. Einen Funktionstest haben wir allerdings noch gestartet.

Bisher ruht still der See...mal sehen, wann Fall X eintritt...



Geschrieben von MaLa am 27.04.2010 um 06:42:

 

Eine Signaturkarte gibt es bei uns nicht.
Wir haben aber die Möglichkeit unsere Schreiben einzuscannen.
Bisher habe ich noch nie etwas von einer Signaturkarte gehört.
Wie sieht sowas denn aus?!



Geschrieben von J. Simon am 27.04.2010 um 07:31:

 

Hallo,

die technischen Voraussetzungen für den Gebrauch der Signaturkarten sind bei uns laut IT-Admin vorhanden, ich muss mal fragen, wer, wann eine solche dann bekommt.

Die KollegInnen, die sich mit der Problematik noch nicht befasst haben, sollten das tun, denn in ZUkunft wird das Standard werden.

Gruß J. Simon



Geschrieben von René Land am 27.04.2010 um 10:08:

 

Zitat:
Original von MaLa
Eine Signaturkarte gibt es bei uns nicht.
Wir haben aber die Möglichkeit unsere Schreiben einzuscannen.
Bisher habe ich noch nie etwas von einer Signaturkarte gehört.
Wie sieht sowas denn aus?!


Hallo in die Runde und zunächst schon einmal herzlichen Dank für die rege Beteiligung an unserer Umfrage.

Die Notwendigkeit der Anschaffung von Signaturkarten und dem Equipment zur Realisierung der elektronischen Verfahrensabwicklung (auch bei Schriftformerfordernis) ergibt sich zunächst aus Art. 8 Abs. 1 EU-DLR.
Hier heißt es:
"Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass alle Verfahren und Formalitäten, die die Aufnahme oder die Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit betreffen, problemlos aus der Ferne und elektronisch über den betreffenden einheitlichen Ansprechpartner oder bei der betreffenden zuständigen Behörde abgewickelt werden können."

In den Fällen, in denen ein Schriftformerfordernis besteht, ist § 3a VwVfG anzuwenden.

Hier heißt es:
"§ 3a VwVfG - Elektronische Kommunikation
(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.
(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Die Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung der Person des Signaturschlüsselinhabers nicht ermöglicht, ist nicht zulässig.
(3) Ist ein der Behörde übermitteltes elektronisches Dokument für sie zur Bearbeitung nicht geeignet, teilt sie dies dem Absender unter Angabe der für sie geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mit. Macht ein Empfänger geltend, er könne das von der Behörde übermittelte elektronische Dokument nicht bearbeiten, hat sie es ihm erneut in einem geeigneten elektronischen Format oder als Schriftstück zu übermitteln."


Zur technischen Umsetzung ist folgende Austattung erforderlich:
- eine gültige Signaturkarte
- ein Kartenlesegerät vom Typ III
- eine Client-Software (z.B. OPENLimit Reader)
- ein Scanner

Eine Signaturkarte hat in etwa das Aussehen einer EC-Karte und speichert auf dem enthaltenen Chip das eigentliche Zertifikat. Dieses ist stets auf eine naturliche Person ausgestellt, kann jedoch attributiert (mit weiteren Merkmalen versehen) werden.

Signaturkartenleser vom Typ III sind externe Lesegeräte (ab ca. 60,- EUR zu erwerben) und sind mit den Lesegeräten in Kaufhallen vergleichbar.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Bulldog am 28.04.2010 um 15:29:

Daumen hoch! Signaturkarten

Bei uns haben alle 4 Kollegen eine Signaturkarte sowie ein Kartenlesegerät. Wir hatten auch schon eine Gewerbeanmeldung im EAP-Portal. Leider war der Vorgang nicht vollständig( keine Signatur) bzw. hat der Dienstleister ein paar Tage später sein Gewerbe persönlich bei uns im Bürgerforum angemeldet.



Geschrieben von Meike am 28.04.2010 um 16:37:

 

Hallo in die Runde der IMI-Experten,

dank der letzten Tagung und dieses Forums bemühe ich mich, auf Stand zu bleiben.

Jetzt ist mir aber etwas unklar und ich hoffe auf Erläuterung.

Unsere Kommune teilte mit, dass sie die Signaturkarten und Lesegeräte hat, aber diese nicht eingesetzt werden könnten,
da immer noch nicht die Frage "wer ist / wird Einheitlicher Ansprechpartner" geklärt ist.

Frage: Warum ist der Einsatz dieses Equipments davon abhängig?


Gruß
Meike



Geschrieben von René Land am 28.04.2010 um 17:16:

 

Hallo Meike,

der Einsatz von Signaturkarten und Lesegeräten ist vollkommen unabhängig von der Frage zu betrachten, ob oder wie mit dem Einheitlichen Ansprechpartner zusammengearbeitet wird.

Sowohl der EAP als auch die Kommunen müssen in der Lage sein, elektronisch (auch bei Schriftformerfordernissen) kommunizieren zu können. Der Dienstleister muss nämlich nicht den EAP nutzen, sondern kann sich jederzeit auch direkt an die Kommune wenden (vgl. auch meine ausführungen weiter oben).

Ganz allgemein formuliert muss jeder, der elektronische Verwaltungsvorgänge mit Schriftformerfordernis zu bearbeiten hat auch ein entsprechendes Equipment bereithalten, da nur so "elektronisch unterschrieben" werden kann.

Viele Grüße

René



Geschrieben von Meike am 28.04.2010 um 17:54:

 

Hallo René,

vielen Dank für die Erläuterung, da werde ich dann noch mal bei "meiner" Kommune nachfragen.

- könntest Du mir bitte noch mit dem entsprechenden § auf die Sprünge helfen, aus der sich auch die Verpflichtung der Kommune ergibt,
bzw. ob es Rechtsfolgen für die Kommune gibt, wenn sie sich weigert,
denn es gibt sogar Kommunen in NRW, die halbseitig im Internet begründen, warum sie keinen elektronischen Zugang eröffnen

http://www.juelich.de/zugangseroeffnung/

Gruß
Meike



Geschrieben von René Land am 28.04.2010 um 21:02:

 

Hallo Meike,

Rechtsgrundlage ist Art 8 Abs. 1 EU-DLR i.V.m. § 3a VwVfG und dem Signaturgesetz (siehe Beitrag oben).

Ich kann die Auffassung von Kommunen durchaus nachvollziehen, vorerst noch keine Voraussetzungen für die elektronische Verfahrensabwicklung schaffen zu wollen, da die zu erwartende Resonanz aus verschiedensten Gründen noch relativ gering sein wird - die Kosten für das erforderliche Equioment jedoch relativ hoch sind. Allerdings kann ein Dienstleistungserbringer sich das Recht auf elektronische Verfahrensabwicklung (auch bei Schriftformerfordernis) einklagen.

Viele Grüße aus dem Spreewald

René



Geschrieben von J. Simon am 29.04.2010 um 07:59:

 

Hallo Meike, Hallo Rene,

rein gesetzlich muss der Weg des elektronischen Verwaltungsverfahrens eröffnet werden. Dann muss auch auf beiden Seiten die elektronische Signatur vorhanden sein.

Die Argumente der Stadt Jülich, warum der Zugang derzeit nicht bereitgestellt wird, sind nachvollziehbar, da es, und so hat es mir unser It-Admin auch sinngemäß erläutert, keinen internationalen Standard für diese elektronischen Signatursysteme gibt und diese möglicherweise grenzüberschreitend gar nicht funktionieren.

Wir werden daher auch erstmal abwarten, wohin die Entwicklung geht.

Gruß J. Simon



Geschrieben von René Land am 29.04.2010 um 09:10:

 

Hallo Joachim,
Hallo in die Runde,

ich kann mir vorstellen, dass es einem in Deutschland angesiedelten Rechtsanwalt oder einer Privatperson (der/die im Besitz einer Signaturkarte ist) relativ egal ist, ob die für ihn zuständige Verwaltung wegen einer Inkompatiblität des deutschen Signaturverfahrens (z.B. mit dem aus Portugal) keinen Zugang eröffnet.

Er wird nämlich für sich selbst (oder seine Mandantschaft) die "Bequemlichkeiten" des elektronischen Rechtsverkehrs nutzen wollen, wo er doch selbst in das Equipment investiert hat.

Ob und wann es auf EU-Ebene - geschweige denn darüber hinaus - einmal einen einheitlichen Standard gibt steht m.E. wohl eher in den Sternen. Ich denke bis zu diesem Zeitpunkt sollte keine Behörde abwarten.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von J. Simon am 29.04.2010 um 09:33:

 

Hallo Rene,

das wird genau so kommen. Bleibt offen, welche (r) Kolleg(e)in dann das Opfer der Anwaltsindustrie werden wird.

Im Ernstfall, so hat man mir signalisiert, ist bei uns eine Karte binnen weniger Tage verfügbar.

Also - abwarten, wie es denn mit der DLR und EA und IMI weitergeht.

Wie viele Vorgänge hattet ihr denn schon in Brandenburg über den EA und hattet ihr schon IMI-Anfragen abzusetzen oder zu beantworten?

Gruß Joachim



Geschrieben von René Land am 29.04.2010 um 09:50:

 

Zitat:
Original von J. Simon
Hallo Rene,

das wird genau so kommen. Bleibt offen, welche (r) Kolleg(e)in dann das Opfer der Anwaltsindustrie werden wird.

Im Ernstfall, so hat man mir signalisiert, ist bei uns eine Karte binnen weniger Tage verfügbar.


Hallo Joachim,

genau dieses Problem meine ich. Insofern sollte eine Kommune sehr sorgsam überlegen - wie Sie an das Problem Zugangseröffnung herangeht.

In Sachen IMI war ich persönlich bereits 3x aktiv - Tendenz steigend. Nach meinen Informationen hatte auch der EA in Brandenburg schon gut zu tun. Vielleicht können ja auch die Kollegen aus den EA der Bundesländer hierzu etwas schreiben.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Meike am 01.05.2010 um 09:22:

 

Gruß an alle,

wenn ich es von der rein technischen Abwicklung richtig verstanden habe, so bringt die Zugangseröffnung
nicht nur einen Vorteil für Unternehmen aus Drittländern mit Anfragen und Anträgen, bzw. als
Must-have im Rahmen der Umsetzung der EU-DLR, sondern kann für jedes heimische Unternehmen, welches
regelmäßig mit Behörde korrespondieren muss, z.B. Architekten, Planer, Gutachter für Lärmschutz, Rechtsanwälte usw.
einen absoluten Vorteil.

Ich persönlich dachte, dass es auch ein wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung ist und hatte daher manche Reaktion
hier in der Stadt gar nicht verstanden. - Wo ist mein Denkfehler?

Ich war vor zwei Jahren und vor drei Jahren auf der Jahresfachtagung zum e-government und hatte daher noch die Problemdarstellung
gut in Erinnerung, weil die elektronischen Signaturen oft nicht vorhanden, aber notwendig für eine Umsetzung waren und dass gerade
der Sicherheitsstandart problembehaftet war.

Oder hat sich daran etwas geändert?


Gruß
Meike


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