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Geschrieben von Antonia Thien am 12.04.2006 um 14:16:

  Ladenschluss

Hallo,

heute habe ich privat ein Schreiben eines Apothekers erhalten:

"Wir sind immer für Sie da!.......... Bald sind wir auch länger - bis 22.00 Uhr- für Sie da!"

Habe ich irgendwas verpasst oder träumt der Apotheker? Kopfkratz Das Ladenschlussgesetz sieht doch für Apotheken an Werktagen immer noch eine Öffnungszeit bis 20.00 Uhr vor?!

Und in Nds. ist doch auch keine Änderung der Ladenschlusszeiten während der WM geplant?! Die Entscheidung hierüber sollte doch nach meinem Kenntnisstand bei den Kommunen verbleiben.

Schöne Grüße
A. Thien



Geschrieben von Ingolstadt am 12.04.2006 um 15:12:

  RE: Ladenschluss

Liebe Kollegin,

der Ladenschluss für Apotheken ist in § 4 LadSchlG gesondert festgelegt. Danach dürfen Apotheken 24 Stunden täglich öffnen, aber in den Ladenschlusszeiten nur bestimmte Waren abgeben.

In der Regel wird von der zuständigen Stelle, meist Apothekerkammer, ein Notdienst nach § 4 Abs. 2 LadSchlG vorgegeben. Es könnte sein, dass in diesem Rahmen die Öffnungszeiten in Niedersachsen anders festgelegt wurden.



Geschrieben von Antonia Thien am 12.04.2006 um 15:24:

  RE: Ladenschluss

Hallo Herr Kirchhammer,

ja klar, da haben Sie natürlich vollkommen Recht. Ich hatte den § 4 leider nur überflogen und falsch gelesen.

Danke!

Schöne Grüße
A. Thien


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