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--- Pflasterarbeiten--Eintragung in die Handwerksrolle notwendig? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=628)


Geschrieben von Boshamer am 05.04.2006 um 15:27:

  Pflasterarbeiten--Eintragung in die Handwerksrolle notwendig?

Hallo alle zusammen,

ich habe da mal eine Frage:

Die Stadt möchte gerne Pflasterarbeiten ausschreiben und diese Ausschreibung auch an zwei Firmen schicken. Firma D...hat in der Gewerbeanmeldung stehen: "Garten-und Landschaftsbau", Firma F... hat in der Gewerbeanmeldung stehen: "Garten-und Landschaftsbau, Erdarbeiten und Baustoffhandlung".

Beide Firmen sind der Meinung, dass nach Änderung der Handwerksordnung auch Pflasterarbeiten im öffentlichen Bereich durchgeführt werden dürfen.

Wir sind (als Ordnungsbehörde) der Meinung, dass dürften sie nicht.

Weiß da jemand spontan eine Antwort?

Danke im voraus.

Gruß Boshamer



Geschrieben von Kai-Uwe Christiansen am 05.04.2006 um 15:35:

 

Aus meiner Sicht hat nach wie vor die Regelung Gültigkeit, dass den Garten- und Landschaftsbauern nur Pflasterarbeiten im Rahmen einer landschaftsgestalterischen Maßnahme gestattet sind. Dies resultierte aus einer Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden des Garten- und Landschaftsbauergewerbes und des Straßenbauerhandwerks. Pflasterarbeiten im öffentlichen Bereich (öffentliche Straßen, Wege und Plätze) sind davon ausgenommen.

Ich schließe mich also Ihrer Auffassung an, dass diese Firmen von der Ausschreibung ausgeschlossen werden müssten.



Geschrieben von Felix Krämer am 05.04.2006 um 15:42:

  RE: Pflasterarbeiten--Eintragung in die Handwerksrolle notwendig?

Hallo aus Alzenau,

Pflasterarbeiten gehören nach der Handwerksordnung zum "Straßenbau" und das ist ein zulassungspflichtiges Handwerk.

Mit den aufgezeigten Gewerbeanmeldungen dürfen die also so etwas nicht durchführen.

Gruß
Felix Krämer



Geschrieben von SE-Schwarzarbeit am 05.04.2006 um 15:57:

 

Ich stimme meinen Vorschreibern grundsätzlich zu, die Rechtsprechung ist aber sehr uneinheitlich.
Man darf nicht ausschließlich die Pflasterarbeiten betrachten, auch das Umfeld muß mit gewürdigt werden. Ist die Pflasterung bei großzügiger Auslegung Bestandteil einer garten- oder landschaftsgestalterischen Maßnahme, billigen viele Richter die Ausführung auch den GaLa-Bauern zu, denn das Pflastern ist auch wesentlicher Bestandteil deren Ausbildung.
Handelt es sich um reinen Parkplatz oder Abstellflächen, so überwiegt aus Richters Sicht häufig die gestalterische Tätigkeit, wenn nur ein Baum oder Strauch in Sichtweite ist oder eine Randbegrünung angedacht ist.
Wenn allerdings Straßen (z.B. eine verkehrsberuhigte Anwohnerstraße) gepflastert werden, so würde ich es alleine wegen der umfangreicheren Untergrundaufarbeitung dem Straßenbauer-Handwerk zuschreiben.

Leider gibt der Sachverhalt dazu nicht viel her.



Geschrieben von Boshamer am 05.04.2006 um 16:04:

 

Der Sachverhalt:

Die Stadt will die Pflasterung eines Parkplatzes vor dem alten Rathaus ausschreiben. Der Parkplatz liegt an einer Landesstraße. Gut, im Bereich des Parkplatzes steht eine dicke Platane, aber die Zielsetzung ist, einen verbesserten Parkplatz zu gestalten an einem historischem Gebäude. Dazu werden Zuschüsse vom Land gezahlt.

Ich sehe es aber auch so, und bedanke mich bei meinen Kolleginnen/Kollegen, dass es sich hier doch deutlich um straßenbauliche Tätigkeiten handelt.

Viele Grüße
Boshamer



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 05.04.2006 um 22:43:

 

Hallo, du Pottsfreund,

ich bin mit dem Thema Pflasterarbeiten mal derbe auf den Bauch (davon hab ich ja genug) gefallen. Ich habe damals von einem Verband der Garten- und Landschaftsbauer (den genauen Namen bzw. die Bezeichnung weiß ich nicht mehr) ein dickes Heft bzgl. der Abgrenzungen bekommen. Auch bei uns war das Thema ein großer Parkplatz mit ein paar Bäumen. Ich musste das Verfahren zum Schluss einstellen. wut



Geschrieben von SE-Schwarzarbeit am 06.04.2006 um 09:16:

 

Wenn das die grüne Schrift aus dem Jahre 1999 ist, die noch immer wieder zitiert wird, dann stammt sie vom FLL:
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
Colmantstraße 32
53115 Bonn

Ich habe dieses Heft noch vorliegen und kann es auf Anfrage als PDF versenden.


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