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Geschrieben von C. Schröder am 29.06.2005 um 15:56:

  Getränkeschankanlagen

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

Getränkeschankanlagen waren für mich leider immer nur ein notwendiges Übel, welches auch aus zeitlichen Gründen immer nur am Rande "mit erledigt" wurde.

Die Getränkeschankanlagenverordnung gibt es seit de, 31.12.02 nicht mehr, hygienische Anforderungen blieben jedoch noch bis zum 30.06.2005 bestehen.

Wenn ich die Sache richtig sehe, ist die Inbetriebnahme uns nicht mehr anzuzeigen und auch die wiederkehrende Prüfung in hygienischer Sicht durch den Sachverständigen nicht mehr erforderlich.

Was ist mit der technischen Seite? Was müssen wir überhaupt noch tun? Infos habe ich leider bislang von keiner Seite erhalten.

Bin ja schon froh, dass mich ein Sachkundiger informiert hat, dass sich ab 1.7.2005 (und ab 1.1.2006 weitere) Änderungen ergeben.



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 29.06.2005 um 16:23:

  RE: Getränkeschankanlagen

Hei aus Hamm,
auf der Seite www.dagsch.de steht das, wofür wir jetzt nicht mehr zuständig sind.

Für Sicherheitsaspekte ist der Unternehmer verantwortlich.

Das und vieles mehr ergibt sich aus der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Wenn das so weitergeht, sind wir für nichts mehr zuständig und können das Forum nicht weiter beschicken.

Heul



Geschrieben von C. Schröder am 29.06.2005 um 16:24:

 

Mein Außendienstmitarbeiter fragte eben schon an, ob er jetzt wohl überflüssig werden würde.



Geschrieben von Gert Lindke am 29.06.2005 um 16:48:

  RE: Getränkeschankanlagen

Hallo nach Löhne,
wesentliche Teile der alten GetränkeschankanlagenVo finden sich jetzt in der BetriebssicherheitsVo wieder, der Erlass einer GetränkeschankanlagenhygieneVo wird noch auf sich warten lassen, da im LmBG erst die Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden müssen( nach meinem jetzigen Kenntnisstand).
Zuständig für die technische Seite ist in Nds. das Staatliche GAA, in NRW vermutlich das Amt für Arbeitsschutz.
Viele Grüße
Gert Lindke



Geschrieben von Gert Lindke am 29.06.2005 um 16:50:

  RE: Getränkeschankanlagen

Jörg,
cool bleiben, uns fällt schon was zum Zeitvertrieb einsmile
Gert



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 29.06.2005 um 20:50:

  RE: Getränkeschankanlagen

Hei, Gert,
wir machen es dann wie die Politiker:

Wir setzen uns an den grünen Tisch in netter, entspannter Athmosphäre, zünden Räucherstäbchen an und erfinden:

"Die Verordnung über die Aufrechterhaltung der Spannung und maximale Anschlagserie auf einer nach DIN 696969A-ddxik-EU (Richtlinie der Europäischen Union, Amtsblatt hqxü/**43/03) genormten und standartisierten Tastatur für einen nach DIN 696969B-ddxik-EU (s.o.) standartisierten Personal-Computer in einem nach international geltendem Recht freien und unabhändigen (durch amtliche Gutachten nachzuweisen) Forum zum Austausch von Meinungsbildern zwischen Personen weiblicher und männlicher Herkunft ohne Rücksicht auf die ethnische Herkunft oder Haarfarbe zu nichtabstrakten Themengebieten, für die es keine gesetzliche Regelung mehr gibt" in der Fassung der Neubekanntmachung der dritten Änderung des zweiten Änderungsgesetzes vom letzten Freitag.
Die vorgenannte Verordnung tritt am 4 Tag nach dem 2. Vollmond nach dem 2. Osterfeiertag in Kraft.

So, jetzt habe ich mir ein Schlücken von dem noch genehmigungspflichtigen Zeugs verdient, für das es eigentlich keine Verordnung mehr gibt. Schade.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 30.06.2005 um 08:16:

 

Tag, lieber Kollege! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Falls für diese Runde am grünen Tisch noch gut bezahlte Berater für das Verzapfen hochgradigen Unsinns bei qualifiziertem Unwissen aber langem und hohlem Gequatsche erforderlich werden, bitte ich um eine entsprechende Nachricht! Ich werde mich dann längerfristig beurlauben lassen (ein gut bezahlter Rücktritt ist ja leider nicht möglich!).



Geschrieben von van de Loo am 30.06.2005 um 10:10:

Text Getränkeschankanlagen

Prost aus Kleve,

Hier eine Bitte verwirrt
der unten Stehende Text ist unteranderem eine Auflage aus unseren Gestattungen. Hier kann mir keiner sagen was sich wirklich ändert und wie der Text ab Morgen auszusehen hat. Kann mir da draußen jemand helfen ?

Getränkeausschank:
Wer eine Getränkeschankanlage betreiben will, hat diese durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen, der durch Eintragung im Betriebsbuch oder im Formblatt die ordnungsgemäße Errichtung bescheinigt.
Die Inbetriebnahme ist dem Gewerbeamt schriftlich anzuzeigen und die Bescheinigung des Sachkundigen beizufügen.
Die Anlage darf erst in Betrieb genommen werden, Wenn der Sachkundige die Bescheinigung erteilt und der Stadtverwaltung die Inbetriebnahme angezeigt wurde.
In der Nähe der Getränkeschankanlage ist eine Betriebsanweisung anzubringen und zu beachten.


Vielen Dank im voraus



Geschrieben von C. Schröder am 30.06.2005 um 10:22:

 

Nach dem Wegfall der SchankanlagenVO zum 30.06.05 ist das Führen eines Betriebsbuches nicht mehr erforderlich. Die Inbetriebnahme derSchankanlage muss m.W. nach auch nicht mehr angezeigt werden und ist auch nicht mehr alle 2 Jahre durch einen Sachkundigen zu prüfen.

Grundsätzlich gilt, dass der Betreiber sowohl für die Sicherheit als auch für die Hygiene seine Anlage alleine verwirrt verantwortlich ist.

Es finden jetzt nur noch Regelungen der LmHygVO und von verschiedenen, mir nicht bekannten, Normen Anwendung.

Ich werde bei den nächsten Gestattungen zu diesem Thema lieber gar nichts mehr schreiben.


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