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Geschrieben von Manfred Milbrodt am 06.09.2006 um 06:47:
RE: Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie
Hallo aus Raisdorf,
für die Erlaubniserteilung sollen wir nicht zuständig werden, aber für die Unterbindung der Tätigkeit wegen fehlender Erlaubnis nach 15 (2) oder wegen Unzuverlässigkeit nach 35 sehr wohl (Ziffer c des Beitrages)!
Geschrieben von OJ Neuss am 06.09.2006 um 08:58:
RE: Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie
Hallo aus Neuss,
@ Manfred
Sieh es einfach so: Die IHK kriegt die Kohle, aber wir haben den Spaß.
Erlaubniserteilung ist doch langweilig.
Jürgen Schmitz
Geschrieben von Manfred Milbrodt am 06.09.2006 um 09:00:
RE: Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie
@OJ:
stimmt und neue Aufgaben können motivieren
Geschrieben von OJ Neuss am 06.09.2006 um 09:23:
RE: Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie
Hallo aus Neuss,
Zitat: |
oder wegen Unzuverlässigkeit nach 35 sehr wohl (Ziffer c des Beitrages)!
|
|
Mit dieser Ausführung habe ich so meine Probleme. Da es sich ja um eine Erlaubnispflichtiges Gewerbe handeln soll, ist das Instrument bei nachträglich eingetretener gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit § 49 VwVfG.
Insofern können gem. § 35 Abs. 8 GewO die Absätze 1 - 7 nicht angewendet werden.
Oder habe ich etwas überlesen?
Jürgen Schmitz
Geschrieben von Manfred Milbrodt am 06.09.2006 um 09:35:
RE: Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie
... nein hast du nicht, § 35 Abs. 8 greift auch n.m. A. , so dass
§ 49 VwVfG Anwendung findet.
Handwerkliche Fehler im Gesetzgebungsverfahren bzw. in den Ausführungsbestimmungen sind doch nix Neues für uns - siehe GastG
Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 22.09.2006 um 10:35:
RE: Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie und zur GewO
und
aus Kassel!
Hab unsere IHK gestern auch mal angehauen, ob sie nicht direkt einen Hinweis auf die entsprechende
Seite der DIHK linken kann.
Schließlich gibt's in Kassel auch eine ganze Menge interessierter Versicherungsvermittler/innen und -makler/innen.
Ganz nebenbei bin ich auch auf die "Visionen" des Herrn Rolf Stober (woher kenne ich bloß diesen Namen?
) zur
Gewerbeordnung des 21. Jahrhunderts gestoßen.
Allein die dezenten Hinweise auf dieser einen Seite reicht mir schon, um das große
zu kriegen.
Vielleicht besteht ja unter den Kolleginnen und Kollegen der Wunsch oder das Verlangen, an anderer Stelle im Forum
über diese "Visionen" zu diskutieren, wenn man denn schon wüsste, wie die "GewO 21" inhaltlich aussehen soll
.
Das wäre doch was für's nächste Foren-Treffen.
Allen ein schönes Wochenende
Frank
Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 23.10.2006 um 12:26:
Weitere Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie
Ein freundliches
und
aus Kassel!
Der aktuelle Gesetzesentwurf zur Umsetzung der VersVermRiLi findet laut einer
Pressemitteilung des
Deutschen Bundestages keine einhellige Zustimmung (wäre ja auch was ganz neues).
Viel Spaß beim Nachlesen
wünscht
Frank F. aus K.
Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 23.10.2006 um 13:09:
Hallo! ..... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Also, ich kenne den Namen Prof. Dr. jur. Rolf Stober nur im Zusammenhang mit dem Kommentar Heymann zum Ladenschlussgesetz (ist schon ein bischen älter = ich meine den Kommentar!).
Und warum soll man keine Visionen haben. Unser allseits beliebter und geachteter Ex-Bundeskanzler und jetziger Memoiren-Schreiber Schröder hatte doch auch die Vision, die Arbeitslosigkeit zu beseitigen und die Kosten zu senken.
Wie gesagt: "Visionen": schauen wir uns an, was er und seine Kumpels mit Hartz IV verbrochen haben (bringt kaum was, kostet viel mehr als das alte Verfahren) und schafft dennoch keine Arbeitsplätze, aber der alte Personalchef von VW (hatte und hat eh Kohle satt!) hat sich mit dem Begriff "Hartz" unsterblich gemacht.
Geschrieben von Puz_zle am 24.11.2006 um 16:13:
aus Thüringen,
... nun ist auch die letzte parlamentarische Hürde genommen:
Zitat: |
Bundesrat stimmt Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts, welches der Deutsche Bundestag am 26.10.2006 verabschiedet hatte, am 24.11.2006 seine Zustimmung erteilt. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09.12.2002 über Versicherungsvermittlung. |
|
Quelle:
LexisNexis RechtsNews
Bei der IHK Ostthüringen zu Gera gibt's
am 01.02.2007 eine Info-Veranstaltung zu den neuen gesetzlichen Regelungen. Wer das Pech hat, kein Ostthüringer zu sein
für den hält bestimmt auch seine örtlich zuständige IHK analoge Info-Möglichkeiten bereit.
Geschrieben von Puz_zle am 22.12.2006 um 13:38:
aus Thüringen,
das
Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts vom 19. Dezember 2006 ist im Bundesgesetzblatt I Nr. 63 vom 22. Dezember 2006 erschienen und tritt teilweise bereits heute bzw. dann zum 22. Mai 2007 in Kraft.
Eine online-Lese-Version gibts unter
www.bundesanzeiger.de
Geschrieben von René Land am 02.01.2007 um 16:19:
Vielen Dank an Koll. Puz..zle für die Infos.
Anbei als Ergänzung der Link zur entsprechenden
Pressemitteilung des BMWi. Hier findet man auch eine druckbare Version des Gesetzestextes.
Eine Synopse zu den Änderungen in der GewO gibt's im Laufe der Woche.
Freundliche Grüße
R. Land
Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 03.01.2007 um 12:27:
Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
und
aus Kassel,
ich kann mich dem Lob auf den Kollegen Puz.zle nur anschließen und mich für die schnellen und aktuellen infos nur bedanken.
Bei René möchte ich mich schon mal vorab für die Mühe bedanken, die Änderungen in der GewO in einer Synopse darzustellen.
Außerdem möchte ich es nicht versäumen, euch ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr 2007 zu wünschen.
Viele Grüße aus der documenta-Stadt Kassel.
Frank
Geschrieben von René Land am 23.01.2007 um 00:12:
Hallo zusammen,
mit der angekündigten GewO-Synopse zu den ins Haus stehenden Änderungen betreffend das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts hat es leider doch etwas länger gedauert.
Jetzt ist es aber soweit - ich habe die
Synopse in unserer Datenbank eingestellt.
Wie immer bitte ich um kritische Anmerkungen, falls sich irgendwo der Tippfehlerteufel eingeschlichen hat.
Freundliche Grüße
R. Land
Geschrieben von Antonia Thien am 23.01.2007 um 08:43:
Moin Herr Land,
zunächst einmal vielen Dank!
Unglaublich finde ich, dass wir bislang nichts, aber auch gar nichts, vom Ministerium bekommen haben. Wenn es das Forum nicht gäbe, wüsste ich noch nicht 'mal, das Änderungen anstehen.
Viele Grüße
A. Thien
P.S. In Ihrem Hinweis schreiben Sie, dass u.a. § 34 e Abs. 3 S. 2-4 GewO bereits gilt. Abs. 3 gibt es nicht, Sie meinen sicher Abs. 2, oder?!
Geschrieben von René Land am 23.01.2007 um 08:56:
Hallo Kollegin Thien,
und vielen Dank für den wichtigen Hinweis wegen des § 34e Abs. 3 Satz 2-4 GewO.
Hier hat mir die PDF-Umwandlung die Formatierung etwas durcheinandergebracht. § 34e Abs. 2 hat nur einen Satz. Danach steht eine "(3)" - leider mitten im Text
. Da beginnt der gesuchte Absatz 3.
Ich stelle nachher eine formatkorrigierte Fassung bereit.
Nochmals danke für das aufmerksame Lesen.
Freundliche Grüße
R. Land
Geschrieben von René Land am 23.01.2007 um 09:22:
@all
Die korrigierte Fassung steht in der
Datenbank bereit.
Geschrieben von Puz_zle am 02.02.2007 um 19:44:
Versicherungsvermittlungsverordnung - Entwurf
aus Thüringen,
was ist schon im Zeitalter des Bürokratieabbaus ein Gesetz ohne Verordnung
In der Diskussion befindet sich gerade die
Verordnung über die Versicherungsvermittlung und – beratung (Versicherungsvermittlungsverordnung –VersVermV), die bis spätestens 22. Mai 2007 in Kraft treten soll bzw. muss.
Den Entwurf zum Stand 18.12.2006 gibt's u. a. hier:
In der VO werden die Fragen der Sachkundeprüfung, des Vermittlungsregisters, der Haftpflichtversicherung, Informations- und Aufzeichungspflichten des Vermittlers und Prüfungen der Vermittlertätigkeit näher definiert.
Die aktuellsten und umfassensten Info's zur Neuregelung und Umsetzung des Versicherungsvermittlerrechts gibt es gegenwärtig vor allem über die örtlichen IHK's bzw. deren Dachverband
DIHK
Geschrieben von G. Schmidt am 08.02.2007 um 13:49:
RE: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
nun haben wir den Salat, das Gesetz ist am 22.12.2006 verkündet worden (BGBl. I S. 3232) und tritt am 22.05.2007 in Kraft.
Ich halte diese Regelung (Erlaubnisbehörde ist IHK) für sehr bedenklich. Unsere IHK hat zu einer Informationsveranstaltung am 21.02.07 eingeladen, werde mir das mal anhören, bin ja Gott sei Dank nur noch Fachaufsichtsbehörde.
Zum Vergnügen auf nach Rügen!
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