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Geschrieben von pmcolonia am 03.04.2006 um 11:21:

  Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Ich habe gerade den Gesetzesentwurf vom 24.03.2006 zur Änderung der Gewerbeordnung erhalten. Darin steht, dass die Gewerbeordnung um den § 11a erweitert werden soll. " Die Führung des Vermittlerregisters nach § 34d Abs. 7 obliegt den Industrie- und Handelskammern. ...."

§ 34d wird neu eingeführt: " Wer gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder als Versicherungsvertreter den Abschluss von Versicherungsverträgen vermitteln will (Versicherungsvermittler), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. ....."

§ 34e wird neu eingeführt: "Wer gewerbsmäßig Dritte über Versicherungen beraten will, ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder von ihm in andere Weise abhängig zu sein (Versicherungsberater), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer. ..."

Ich mache mir über diese, für mich unglaubliche Entwicklung, so meine Gedanken und es würde mich interessieren, was Ihr davon haltet.



Geschrieben von Menschel am 03.04.2006 um 12:53:

 

Mahlzeit, aus Erkner, der Stadt zwischen Wäldern und Seen,

also damit, dass die IHK das Register führt, könnte ich leben. Schon wegen der Überregionalität. Die Kammerbezirke sind nun mal größer als die Zuständigkeitsbereiche der einzelnen Gewerbeämter.
Warum aber die IHK zu einer Erlaubnisbehörde "geadelt" werden soll, erschließt sich mir nicht.
Wenn es sich um eine Prüfung à la Facharbeiterprüfung handeln würde, wär's ja noch zu verstehen - aber Erlaubnis???

Na 'mal sehen, nix wird so heiß gegessen,wie's auf den Tisch kommt; war garantiert nicht der letzte Versuch, die überfällige Rechtsangleichung endlich in trockene Tücher zu bringen.

Also, Kopf hoch . . .



Geschrieben von OJ Neuss am 03.04.2006 um 13:06:

 

Da unterbreche ich doch mal mein Baguette....

Wenn die IHK für die Erlaubniserteilung zuständig ist, somit also ein neues erlaubnispflichtiges Gewerbe geschaffen wird, wer ist denn dann für den Widerruf zuständig?

Jürgen Schmitz



Geschrieben von pmcolonia am 03.04.2006 um 13:21:

 

Ich sehe das mal so als "Einstieg in den Ausstieg" Wenn es heute der Versicheurngsmakler ist, dann könnte es morgen der Makler, dann der Bewacher, die spielrechtlichen Erlaubnisse etc, etc. sein.

Im Übrigen betrachte ich es als nicht sehr geschickt, wenn eine Interessenvertretung auch Erlaubnisbehörde in Ihrem Bereich wird.

Aber der Gesetzgeber wird wohl in seiner unendlichen Weisheit und Güte wissen, was er tut.



Geschrieben von nette.tante am 03.04.2006 um 13:37:

 

Das Wichtige ist doch, dass wir den Schmarrn in Zukunft nicht machen müssen... großes Grinsen



Geschrieben von OJ Neuss am 03.04.2006 um 13:43:

 

Zitat:
Im Übrigen betrachte ich es als nicht sehr geschickt, wenn eine Interessenvertretung auch Erlaubnisbehörde in Ihrem Bereich wird.

Das würde ich nicht so sehen. Unsere Kammer schützt in der Abteilung Recht und Fairplay sehr engagiert vor unlauteren Gewerbetreibenden. Insbesondere im Bereich der Versteigerer hat sich die Zusammenarbeit sehr bewährt.

Trotz allem muss hinter Maßnahmen nach §§ 48, 49 GewO eine Behörde stehen. Es sei denn, der zukünftig zuständige Bereich der IHK erhält durch die GewO explizit eine eigene Zuständigkeit.

Ich befürchte eher, dass die Kammern die Erlaubnisse erteilen (und die Gebühren einstreichen) werden, und die örtlichen Ordnungsbehörden die Widerrufsverfahren (ohne Gebühreneinnahmen) übernehmen müssen.

Jürgen Schmitz



Geschrieben von Boshamer am 03.04.2006 um 14:18:

 

Ich befürchte eher, dass die Kammern die Erlaubnisse erteilen (und die Gebühren einstreichen) werden, und die örtlichen Ordnungsbehörden die Widerrufsverfahren (ohne Gebühreneinnahmen) übernehmen müssen.

Das würde ich aber für widersinnig halten...!



Geschrieben von OJ Neuss am 03.04.2006 um 14:23:

 

Eben drum.



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 04.04.2006 um 07:16:

 

Hallo aus Raisdorf,

nun möchte ich armes (Erholungszeit ist vorbei) urlaubsgebräuntes Würstchen auch meinen Senf dazu geben:

Nach der Begründung zum Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts (Entwurf)
ist es tatsächlich so geplant, dass die IHK´s für die Erlaubniserteilung, den Widerruf und die Rücknahme zuständig sein sollen

Aber wie sagte Kollege Kramer anlässlich der Entwickungen im Gaststättenrecht so schön:
ABWARTEN!



Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 04.04.2006 um 12:51:

  RE: Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts

Moin und aus Kassel!

Schön, dass sich der Referentenentwurf auch schon in diesem Forum herumgesprochen hat.

Habe schon vor einer Woche darauf aufmerksam gemacht (incl. Link auf die BMWi-Seite; guckst Du hier.

Kollege Milbrodt hat recht:
Die IHK'en sollen auch für den Widerruf der VersVerm-Erlaubnis zuständig werden (Seite 2 der Begründung zum Referentenentwurf).
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat allerdings schon deutlich gemacht, dass er damit nicht einverstanden sein wird. schimpf

Auch ich halte es gewerberechtlich für bedenklich und sehe es auch als einen "Einstieg in den Ausstieg" wie pmcolonia.

Auch wenn die IHK'en Körperschaften des öffentlichen Rechts sind: das Gewerberecht sollte schon bei dem Städten, Gemeinden und Kreisen bleiben.
Sachkundeprüfung, Erlaubniserteilung, Ablehnung und Widerruf alles bei den IHK'en? ... Die werden sich wie verrückt freuen

Viele Grüße aus derKassel

Frank



Geschrieben von Renate Przybilla am 04.04.2006 um 15:21:

 

halte dies für nicht so gut. Stelle mir nur vor, dass ein Gewebetreibender neben einer Maklererklaubnis jetzt auch eine Erlaubnis als Versicherungsvermittler bekommt. Hiefür gibt es dann eine Anmeldung beim Gewerbeamt. Bei Unzuverlässigkeit stellt sich die Frage, wer macht den Widerruf?



Geschrieben von Flock am 10.04.2006 um 15:21:

 

aus Mittelfranken,

ich hab es doch geahnt, es wird alles einfacher.wut
Der größte Teil unserer 34c-Makler ist nebenbei auch noch Versicherungsmakler. Abgesehen davon, dass die möglicherweise jetzt alle eine zusätzliche Erlaubnis brauchen - soweit nicht eine Ausschlussfrist eingeführt wird - werden sie sich sehr freuen, a) das Gewerbe an der Betriebssitzgemeinde anzuzeigen, b) die Maklererlaubnis bei der Kreisverwaltungsbehörde zu beantragen und last but not least c) ihre Versicherungsmaklererlaubnis bei der IHK zu bekommen. Wie wir Praktiker ja wissen, am besten noch vorgestern.
Sofern sich da nicht jemand eine schlaue Lösung einfallen läßt, dann prost Mahlzeit!

... auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht: Alles wird gut! ...Ei Ei



Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 10.04.2006 um 15:55:

  Versicherungsvermittler

Hallo zusammen aus Kassel.

@Flock:

Die EU-Richtlinie sieht in Art. 5 [Bestandsschutz] folgendes vor:
Zitat:
Die Mitgliedstaaten können vorsehen, dass Personen, die vor September 2000 eine Vermittlungstätigkeit ausübten, in ein Register eingetragen waren und über ein Ausbildungs- undErfahrungsniveau verfügten, das dem in dieser Richtlinie geforderten Niveau vergleichbar ist, nach Erfüllung der Anforderungen des Artikels 4 Absätze 3 und 4 automatisch in das anzulegende Register eingetragen werden.
Außerdem ist im aktuellen Referentenentwurf (wie auch schon im Vorgänger-Entwurf) eine Übergangsregelung in der GewO vorgesehen:
Zitat:
§ 156 [Übergangsregelungen](1) Gewerbetreibende, die vor dem [einsetzen: Inkrafttreten] Versicherungen im Sinn des § 34d Abs. 1 vermittelt haben, bedürfen bis zum [einsetzen: zwei Jahre nach Inkrafttreten] keiner Erlaubnis. Abweichend von § 34d Abs. 7 hat in diesem Fall auch die Registrierung bis zu dem entsprechenden Zeitpunkt zu erfolgen.
@ Renate Przybilla:
Für den Widerruf einer Versicherungsvermittler-Erlaubnis sind nach dem Referentenentwurf künftig die IHK'en zuständig (GewO § 34d Abs. 1 und § 34e Abs. 1).

Richtig lustig wird es aber erst, wenn die nach Landesrecht für die Gewerbeuntersagung zuständigen Behörden auch noch mit ins Boot kommen (s. a. GewO § 11a Abs. 5 u. 6).Applaus

Na dann lassen wir uns mal überraschen, was dem Gesetzgeber in seiner unermesslichen...... usw. usw. noch so alles einfällt.

Viele Grüße aus Kassel
Frank



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 04.05.2006 um 09:48:

  RE: Versicherungsvermittler

Hallo aus Raisdorf,

die Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie bekommt so langsam Konturen, guckst du hier



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 04.05.2006 um 09:59:

  RE: Versicherungsvermittler

Hej aus Hamm,

NO PANIC!

Die IHK kann das ja nur machen, wenn sie Beliehene wird. Dann ist sie für die Versicherungsvermittler zuständig. Auch bei uns sind die Kollegen von der IHK genau und um Fair Play bemüht.

Ich halte die Lösung für gut udn zumindest besser, als wenn wir uns um eine weitere unnütze Erlaubnis kümmern müssen.

Wir sind raus und die IHK ist drin.



Geschrieben von Manfred Milbrodt am 04.05.2006 um 10:04:

  RE: Versicherungsvermittler

Zitat:
Original von Jörg Wiesemeier
Hej aus Hamm,
NO PANIC!
Wir sind raus und die IHK ist drin.


... genau, die IHK soll (vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates) Erlaubnis- und Registrierungsbehörde werden, guckst du hier



Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 04.05.2006 um 11:44:

  RE: Versicherungsvermittler

Ein sonniges Moin bzw. aus Kassel!

Hier der neueste Entwurf aus dem Hause des BMWi.

Und gleich dazu auch der aktuelle Entwurf der Versicherungsvermittler-Verordnung.

Lesenswert auch folgender Artikel im Versicherungsjournal.

Ob das jetzt wirklich die endgültige Fassung sein wird?

Viele Grüße
Frank F. aus K.



Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 28.06.2006 um 07:43:

Achtung Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie

Moin Moin , und aus Kassel!

Es gibt wieder mal Neuigkeiten zur Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie.

Hier die Presseverlautbarung und hier der aktuelle Gesetzentwurf.

Viele Grüße von
Frank F. aus K.



Geschrieben von OJ Neuss am 05.09.2006 um 19:58:

  RE: Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie

Hallo aus Neuss,

ich fand heute folgende Info vom 16.08.2006 zum Thema:

Guckst Du hier

Das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts soll nach Verabschiedung im Bundestag und Zustimmung des Bundesrates voraussichtlich zum 01. Januar 2007 in Kraft treten.


Jürgen Schmitz



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 05.09.2006 um 23:02:

  RE: Neuigkeiten zur Versicherungsvermittler-Richtlinie

Na, geht doch! Endlich mal eine Erlaubnis, für die wir nicht zuständig sind.


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