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Geschrieben von alexanderaslan am 12.01.2010 um 20:37:

  Gewerbeanmeldung rückwirkend ohne §34c

Zu folgendem komplexen Sachverstand benötige ich dringende Hilfe:

Ich habe im ersten Quartal 2009 eine Tätigkeit als selbstständiger Immobilienmakler für ein namhaftes Unternehmen aufgenommen. Es wurde von Seiten des Arbeitgebers stillschweigend geduldet, dass ich nicht in Besitz des § 34c bin und diesen wegen einer Insolvenz, einer von mir als Geschäftsführer geleiteten GmbH im Jahr 2006, auch nicht vor 2011 erwerben kann. Nach Vogel Strauss-Methode habe ich dann erstmal in Kenntnis dieses Problems den Kopf in den Sand gesteckt und es bislang unterlassen ein Gewerbe anzumelden, daraus resultierend die Umsatzsteuer abzuführen und eine Einkommensteuervorauszahlung vorzunehmen. Nun im neuen Jahr soll damit Schluss sein und eine Lösung muss bei. Die Idee wäre ein Gewerbe mit anders gelagerten Inhalt rückwirkend anzumelden. Die Umsatzsteuer umgehend zu überweisen und künftig dann die Einkommensteuervorauszahlungen gemäß Vorlage zu leisten. Im nächsten Jahr würde ich dann den Gewerbezweck nach Vorlage des §34c umwandeln. So die Idee, aber was ist zu beachten? Gibt es eine bessere Lösung zumal ich gelesen habe, dass die Ausübung einer Tätigkeit mit Genehmigungspflicht ohne $34c strafbar ist?


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