Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Stehendes Gewerbe (allgemein) (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=18)
--- Photovoltaikanlage (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5853)


Geschrieben von Antje Kühling am 16.12.2009 um 10:08:

Fragezeichen Photovoltaikanlage

Hallo und liebe Grüße aus dem Landkreis Leipzig!

Ich habe mal wieder eine Frage.
Eine Stadt unseres Landkreises fragte an, ob sie eine Gewerbeanmeldung für ihre Stadt machen muss, da sie in einer Kindereinrichtung eine Photovoltaikanlage betreibt.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Liebe Grüße Antje Kühling



Geschrieben von Thomas Mischner am 16.12.2009 um 10:56:

 

Hallo,

im Regierungsbezirk Dresden gab es dazu im Jahre 2007 mal Hinweise vom RP (jetzt LD ). Darin stand sinngemäß Folgendes:

Eine Anzeigepflicht für Fotovoltaikanlagen besteht grundsätzlich nicht.
Ob eine freiwillige Gewerbeanzeige in Betracht kommt, richtet sich nach der Leistungsfähigkeit der Anlage. Kleinere Anlagen sind zur Gewinnerzielung durch Einspeisung des erzeugten Stromes in das öffentliche Netz grundsätzlich nicht geeignet, während dies bei größeren im Einzelfall möglich sein kann.
Die Leistung von Fotovoltaikanlagen wird in kWp angegeben (Kilowatt- Peak = maximal mögliche Leistung eines Solargenerators bei Standardbedingungen).
Anlagen bis 3 kWp Leistung stellen kein Gewerbe i. S. d. GewO dar, weil keine realistische Aussicht auf Gewinnerzielung besteht. Gewerbeanzeigen für derartige Anlagen sind nicht entgegenzunehmen.
Anlagen von 3 kWp bis 5 kWp können im Einzelfall gewinnerzielend betrieben werden. Im Zweifelsfall ist die Gewerbeanzeige entgegenzunehmen und der Empfang zu bescheinigen.
Anlagen über 5 kWp können ohne weiteres als Gewerbe angemeldet werden (eine Anzeigepflicht besteht jedoch auch hier wegen der bestehenden Unsicherheiten der Rentabilität nicht).


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH