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Geschrieben von JoWe am 25.11.2009 um 15:37:

  §Anzeige nach 13 a GewO

Liebe Lollegen in /aus NRW,

gerade erreicht mich die neue Gewerberechtsverordnung(-GewRV).

Danach ist die für die Entgegennahme von Gewerbeanzeigen nach § 14 GewO zuständige Ordnungsbehörde auch für die Entgegennahme der Anzeigen nach § 13a GewO zuständig.
Sie hat die Anzeigen entgegen zu nehmen, deren Empfang zu bestätigen und die bzw. den Gewerbetreibenden vom Ergebnis der Überprüfung der Berufsqualifikation zu unterrichten.

Nach Kommentar Landmann-Rohmer handelt es sich bei diesen Anzeigen und deren Bestätigung nicht um Anzeigen i.S von §14 GewO(s.Rd.Nr.6 zu § 13a)

Wer kann mir sagen wie solche Bestätigungen aussehen sollen(Form), ob dort der Bereich der jeweiligen Meldestelle diese Aufgabe abdeckt und wer mit Sachkunde une Unterrichtungsnachweis gemeint ist.?
Meint die Vorschrift nur den Bereich des Bewachungsgewerbes oder einfach alle auch sonstigen Bereiche(ausgenommen Freiberufe)?

Ich komme in Blick auf den § 13a (7)Gewo darauf in denen es um die Angestellten in einem solchen Gewerbe geht und der Kommentar auch vom Tierschutzgesetz und Pflanzenschutzgesetz spricht.

Soll zukünftig die Gewerbemeldestelle all diese Voraussetzungen prüfen und wenn ja wie?

Wer weiß mehr von euch oder hat den Plan für den 29.12. in der Tasche?

L.G
JoWe


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