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Geschrieben von Hannemann-Bad Honnef am 10.11.2009 um 15:23:

  Gewerbe nach § 38 GewO - Eintrag im Führungszeugnis

Ihr Lieben!

Vielleicht kann mir einer von Euch helfen!

Ist einem von Euch etwas bekannt über Verurteilungen aufgrund von kosovarischen Führerscheinen?
Bei mir möchte ein Bürger ein Handel mit Kfz ( auch Gebrauchtwagen ) anmelden hat aber eine Eintragung im Führungszeugnis aus dem Jahre 2008 ( Vorsätzliches Fahren ohne Führerschein in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung ). Alte Eintragungen sind auch alle aus dem Bereich Führerschein und auch alle lange her.
Er sagt das das an seinem alten Führerschein aus dem Kosovo liegt. Ich habe sowas in der Art irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo.

Weiß einer von Euch da was drüber? smile

Viele Grüße aus dem verregneten Rheinland
Ilka Hannemann



Geschrieben von pmcolonia am 10.11.2009 um 18:11:

  RE: Gewerbe nach § 38 GewO - Eintrag im Führungszeugnis

Na mal überlegen:

Ob der Führerschein anerkannt ist oder nicht. Spätestens seit dem ersten Mal des Fahrens ohne Führerschein sollte jedem klar sein, dass es da wohl mit dem Führerschein aus dem Kosovo Probleme gibt. Folgerichtig ist man spätestens ab diesem Zeitpunkt gewarnt und sollte das Ding nicht mehr benutzen. Also, alles was danach kommt muss man schon wohl als Vorsatzhandlung betrachten.

Urkundenfälschung. Ich gehe mal nach dem Tatbestand Führerschein davon aus, dass der Kamerad sich eine Lizenz "gebaut" hat. Folglich kannte er den Mangel und hat nicht eingesehen, dass er ein echtes Dokument braucht.

Nun jetzt will man ein Gewerbe nach § 38 GewO.

Wäre es allein das Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen, wäre es ein Gewerbe gewesen, dass nicht mit Fahrzeugen zu tun hat, dann könnte ich noch drüber hinwegschauen. Aber so.

Akte prüfen, wann war der letzte Verstoß, was hat er seitdem getan. Hat er zwischenzeitlich einen deutschen Führerschein, so dass man davon ausgehen kann, dass er in Zukunft legal fährt.



Geschrieben von Sigi2910 am 10.11.2009 um 22:41:

  RE: Gewerbe nach § 38 GewO - Eintrag im Führungszeugnis

Könnte schon an seinem alten Führerschein liegen. Wahrscheinlich war der gefälscht und er ist eben ohne Fahrerlaubnis (vorsätzlich!) gefahren. Die Akte wird sicher eine entsprechende Sprache sprechen. Die andere Frage wird dann sein, ob das gewerbemäßig überhaupt Auswirkungen hat.



Geschrieben von Civil Servant am 11.11.2009 um 23:51:

 

Die Hemmschwelle eine Urkunde zu fälschen liegt m. E. deutlich höher, als beispielsweise ein Gewerbe nicht ordnungsgemäß zu führen. Wenn der Typ wirklich einen Führerschein selbst gemalt hat ist der für mich disqualifiziert. Wieso sollte der nicht den km-Stand am Tacho manipulieren oder verzogene Unfallautos als unfallfrei verkaufen?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde ich Ihm die Gewerbeausübung untersagen. Selbstverständlich aber muss die Akte angefordert werden.


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