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Geschrieben von march am 02.05.2010 um 12:53:

 

Folgende Frage (nicht von mir):

"Mein Sohn hat von der Firma "Advanced Marketing Service UG" aus
90579 Langenzeen in Kapell-Leite 2 eine "letzte Mahnung" erhalten.
Er soll sich bei "gewinn-eintrag.de" angemeldet haben. Angeblich soll er bereits eine Zahlungserinnerung und eine erste mahnung erhalten haben. Beides haben wir nie erhalten. In der jetzigen "letzten Mahnung" wird mit Inkassoverfahren und daraus resultierenden Mehrkosten und Unannehmlichkeiten gedroht. Im Augenblick soll er 83,88 € + 10,00 € Bearbeitungsgebühr, also 93,88 € zahlen.
Wer kennt diese Firma und was gebt ihr mir für einen Rat? Mein Sohn sagt, er kennt diese Internetseite nicht einmal und war auch an keinem Gewinnspiel beteiligt."

march



Geschrieben von foerster am 03.05.2010 um 16:54:

 

Diese abzocke nannte sich bis vor kurzem noch "Gewinnstar" der Firma Interweb Sevices GmbH in Fürth. Durch mehr als 1800 Strafanzeigen war da wohl nichts mehr zu holen und man hat eine neue Firma gegründet, eben "gewinn-eintrag.de" und ist nach Langenzenn umgezogen. Das Abzocksystem ist gleichgeblieben, ebenso wie der Geschäftsführer Mathias Heider.

Fazit: Widerruf losschicken (Musterbriefe gibt's bei den Verbraucherzentralen zum runterladen), am sichersten per Einschreiben mit Rückschein. Danach alles ignorieren, was kommt. Auch Inkassos! Herr Heider hat's bereits versucht (dummerweise mit einem seriösen Inkasso, nach Aufklärung von Betroffenen haben die die Mahnungen jedoch eingestellt). Erst bei einem gerichtlichen Mahnschreiben reagieren und sofort Widerspruch einlegen. Dann müssen die Abzocker ihre Karten auf den Tisch legen, aber da kneifen sie meistens.
UND AUF JEDEN FALL ANZEIGE BEI DER POLZIEI ERSTATTEN (geht Online)
wegen versuchten Internetbetrug und versuchter Nötigung.

foerster



Geschrieben von prochnau am 07.05.2010 um 09:19:

 

Für die Online-Anzeige musst du einfach auf die Seite der Polizei in deiner Stadt gehen, wo du online die Atrafanzeige stellen kannst. Das hat den Vorteil, dass man den Vorgang in Ruhe lückenlos angeben kann. Von der Polizei erhält man dann ein AZ.
Juristisch gesehen, ist bei der Beschreibung nie ein Vertrag zustande gekommen. Letztendlich will man bei sowas bloß Kapital aus der Angst und der Unwissenheit schlagen. Gewinnstar wird nicht vor Gericht ziehen, denn kein Gericht würde solche dubiosen Geschäfte unterstützen.



Geschrieben von foerster am 10.05.2010 um 09:49:

 

Habe mal im Internet recherchiert, das scheint alles andere als ein Einzelfall zu sein. Siehe

http://www.verbraucherrunde.net/abzocke-durch-gewinnstar-com-t863.html

foerster



Geschrieben von Schadulke am 26.06.2010 um 06:48:

 

Hallo,

habt ihr das gelesen? Einer repräsentativen Emnid-Umfrage von 1.004 Haushalten zufolge sind 62% der Befragten für eine Aufhebung des Glücksspielverbot. Beachtlich finde ich vor allem die Begründung: Um von den zusätzlichen Steuereinnahmen zu profitieren. Solche Ergebnisse bekräftigen natürlich den Vorstoß der schwarz-gelben Landesregierung in Schleswig-Holstein. Merkwürdig finde ich das trotzdem. Interessant wäre hier einmal die Fragestellung zu wissen, denn das der Durchschnittsdeutsche in Glücksspielfragen zuallererst an die zu erwirtschaftenden Steuergelder denkt, finde ich schon ein wenig erstaunlich. Genauso wie den Umstand, dass ein solch hoher Prozentsatz pro Glücksspiel ist.

http://isa-guide.de/law/articles/30007_repraesentative_buergerbefragung_zum_glueckspielstaatsvertrag_knapp_zwei_drittel_der_deutschen_halten.html

Viele Grüße,

Gerd Schadulke



Geschrieben von prochnau am 15.10.2010 um 13:52:

 

Die EU will eigene Regeln fürs Online-Glücksspiel, das hatte Lopotka ja bereits angedeutet. Hier gibt es neue Infos dazu:

http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/602240/index.do?_vl_backlink=/home/wirtschaft/international/index.do



Geschrieben von foerster am 16.10.2010 um 12:39:

 

Was im Rahmen einer europäischen Regelung nach rein logischen Gesichtpunkten eigentlich eingeführt werden müsste, ist, dass jeder Europäer an jeder staatlichen Lotterie in Europa teilnehmen darf. Zwar gäbe es da sicherlich "Umwege" über Vermittler, aber ein freier Markt in diesem Bereich hätte auch integrativen Charakter. Weshalb soll ein Deutscher nicht am italienischen Lotto teilnehmen dürfen, wenn dort gerade ein hoher Jackpot ausgespielt wird und er sich in Deutschland aufhält? Das passt überhaupt nicht zur Europäischen Idee.

foerster



Geschrieben von Meike am 17.10.2010 um 07:16:

 

Lieber Förster,

Du als Wettlobbyvertreter ziehst nun die Europäische-Karte. - Ich störe Eure nette Runde der weltweiten Pressemitteilungen-Einstellungen,
um Euren Brötschengebern den Rücken zu stärken nur ganz selten, wenn Claire z.B. von EUGH-Urteilen postet, diese aber offensichtlich
noch nie gelesen hat usw.



Poste doch mal, wer da alles bei einer gemeinsamen EU-Verfassung wie mitspielen will?


Wer hatte welche Verträge unterschrieben, wie sahen die Volksabstimmungen aus?



Wie die "Europäische Idee" vom EUGH ausgelegt wird, kann im Bereich des Glücksspiels jeder nachlesen.

Bitte nicht von gefakten Pressemitteilungen leiten lassen, sondern selber lesen.


Gruß
Meike



Geschrieben von prochnau am 23.11.2010 um 17:16:

  OVG Saarland ordnet aufschiebende Wirkung an / LMS hebt Allgemeinverfügung zum Glücksspiel auf

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes ("OVG Saarland") hat in den von Taylor Wessing geführten einstweiligen Rechtsschutzverfahren in mehreren gleichlautenden Beschlüssen vom 02. November 2010 die aufschiebende Wirkung der Klagen ausländischer Internet-Glücksspielanbieter gegen die Allgemeinverfügung der Landesmedienanstalt Saarland ("LMS") "Öffentliches Glücksspiel im Internet" vom 29. Oktober 2009 angeordnet. Der dritte Senat des OVG Saarland folgte der Argumentation der Beschwerdeführer und erkannte in der Allgemeinverfügung eine generell-abstrakte Regelung, zu deren Erlass die LMA nicht zuständig war.

Das OVG Saarland führte hierzu im Einzelnen aus, dass die Allgemeinverfügung lediglich eine Wiederholung von Teilen der im Glücksspielstaatsvertrag ("GlüStV") enthaltenen gesetzlichen Regelungen darstelle. Auch aus der räumlichen Beschränkung der Allgemeinverfügung auf das Saarland ergebe sich kein konkreter sachlicher Regelungsgehalt. Ferner führte der Senat aus, dass sich auch aus der Begründung der Allgemeinverfügung kein hinreichender Bezug zu einem konkreten Sachverhalt ergebe. Obgleich das Tätigwerden der LMS anlassbezogen war, betonte das Gericht, dass sich die Allgemeinverfügung nicht lediglich auf bereits existierende Glücksspielangebote erstrecke, sondern ohne zeitliche oder anlassbedingte Begrenzung generell in die Zukunft gerichtet sei. Diesbezüglich zitierte das OVG Saarland aus der Begründung zur Allgemeinverfügung, dass diese "Nachahmereffekte" verhindern solle und dass private Anbieter der Untersagung nachkommen könnten, indem rechtswidrige Inhalte überhaupt erst nicht ins Internet eingestellt werden. Vor diesem Hintergrund erkannte der Senat im Rahmen seiner summarischen Prüfung, dass die angefochtene Allgemeinverfügung voraussichtlich bereits mangels Regelungszuständigkeit der LMS aus formellen Gründen keinen Bestanden haben dürfte und bejahte ein überwiegendes Aussetzungsinteresse der Beschwerdeführer.

Mit der Allgemeinverfügung der LMS (Amtsbl. des Saarlandes 2009, S. 1732 ff.) war das Veranstalten und/oder Vermitteln sowie Bewerben unerlaubter öffentlicher Glücksspiele in Telemedien-Angeboten privater Anbieter auf dem Gebiet des Saarlandes untersagt worden. Die LMS hat die Allgemeinverfügung inzwischen aufgehoben (http://www.lmsaar.de/aufsicht/gluckspiele/allgemeinverfugung-aufhebung-101109-01.pdf) und sich bereits proaktiv in den Hauptsacheverfahren den zu erwartenden Erledigungserklärungen der Beschwerdeführer bzw. Kläger angeschlossen.

http://isa-guide.de/law/articles/31550_ovg_saarland_ordnet_aufschiebende_wirkung_an_landesmedienanstalt_hebt_allgemeinverfuegung_zum_gluecksspiel.html



Geschrieben von foerster am 01.01.2011 um 13:48:

 

Man kann in der Bundesrepublik zwar Sportwetten, sowie Zahlen im Keno, Bingo oder Lotto setzen, doch nur bei der staatlichen Lotterie. Dies liegt darin, dass in Deutschland seit zwei Jahren der Glücksspielvertrag ein Monopol des Staates auf Glücksspiele vorsieht.

Doch wie schon seit einiger Zeit klar wurde, treffen sich alle Ministerpräsidenten in Kürze in der Hauptstadt, um sich mit einer Neuregelung des Vertrags zu befassen, der EuGH in Luxemburg diesen Vertrag für ungültig befand.

Doch das Monopol hielt nicht wenige davon ab Glücksspiele, die beispielsweise in Online Casinos, bei Online Sportwettenbetreibern und Lottoseiten im Netz angeboten wurden, zu nutzen.

Dank diesen gingen dem Staat ein paar Milliarden Euro durch die Lappen und dieser will nun etwas dagegen unternehmen. Spieler, die in regelmäßigen Abständen das normale Lotto spielen, sind sich darüber im Klaren, dass die Jackpots aus diesem Spiel normalerweise nur um ein paar Millionen Euro ansteigen, bis sie geknackt werden.

Der höchste Gewinn dieser Art in der Bundesrepublik waren 45 Millionen Euro, die unter drei Spielern geteilt werden. Dies soll nun radikal anders werden und der Bayrischen Lotterieverwaltung zufolge soll es wie in England, Spanien und Italien auch hierzulande möglich sein, 90 Millionen Euro zu gewinnen.

Der Präsident des Verbandes sagte, dass man damit schon im kommenden Jahr loslegen wolle. Schon jetzt besteht in vielen Staaten Europas die Gelegenheit, Jackpots in dieser Größenordnung wie beispielsweise in Staaten, die bei der Euromillion mitmachen, zu knacken.

Spieler aus der Bundesrepublik war dies bislang untersagt. Doch mühsam ernährt sich das Eichhörnchen und so haben lediglich zwei der Bundesländer, Hessen und Rheinland-Pfalz, die Erlaubnis für einen derartige Euro-Jackpot.

Diese sind nur bis Ende des nächsten Jahres gültig. Andere Bundesländer werden sicherlich den gleichen Schritt tun, denn das Moderne setzt sich durch.

http://www.onlinecasinotest.com/gluecksspiel_internet_1205.php

foerster



Geschrieben von Meike am 03.01.2011 um 04:57:

 

Hallo Förster,

die Qualität Eurer Beiträge bleibt auch im neuen Jahr konstant.

a) viele Eurer "Quellen", kommen nicht einmal der Impressumpflicht nach

b) es werden falsche Behauptungen verbreitet


Ihr seid das Abbild der Seriosität derer, die Ihr vertretet.

Gruß
Meike



Geschrieben von bandick am 25.03.2011 um 16:47:

 

jetzt liegt das grünbuch der eu-kommission zur bekämpfung des illegalen online-glücksspiels endlich vor. die eingeschlagene richtung sieht keine liberalisierung vor, sondern eine zuverlässige regulierung im interesse aller, so binnenmarktkommissar miachel barnier. schauen wir mal, ob das fruchtet.



Geschrieben von k.osdorf am 30.03.2011 um 11:29:

 

Generell ist das natürlich durchaus zu begrüßen, da gehe ich vollkommen d'accord. Man staunt aber, wie "schnell" und vergleichsweise schnell so etwas (auch länderübergreifend) angegangen werden kann, wenn auch finanzielle Interessen des Staates betroffen sind. Immerhin geht es da um einen geschätzen Jahresumsatz von etwa 9 Milliarden Euro in diesem Jahr. Da muss man sich schon sputen, wenn man davon noch etwas abgreifen will.

Fraglich ist allerdings, ob der Verband in Brüssel und die EGBA sich geeinigt bekommen.



Geschrieben von bandick am 12.04.2011 um 16:53:

 

das finde ich mal interessant: aus dem online-gaming-global-outlook-bericht für das vergangene jahr geht hervor, dass 10% der online-zeit mit glückspielen verbracht wird. als gründe werden, natürlich, der weltweit steigende zugang zu highspeed-internet und die zunahme von smartphones und tablet-pcs genannt. trotzdem: das finde ich eine ganz immense zahl, die ich in diesem umfang so nicht vermutet hätte.



Geschrieben von räubertochter am 19.09.2012 um 08:52:

 

Betfair wird weiterhin versuchen, auf Zypern zu operieren, bis die Europäische Kommission auf Betfairs Beschwerde gegen das kürzlich erlassene Glücksspielgesetz des Landes reagiert:

http://spielautomatonline.de/nachrichten/betfair-will-weiter-auf-zypern-arbeiten-007

Besonders schön: "Der Leiter der Rechtsabteilung von Betfair, Martin Cruddace, erklärt, dass das Unternehmen „enttäuscht“ sei, dass das Gesetz Wettbörsen verbiete, weil das zu einer Diskriminierung von Betfair führen könne." Aha.


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