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Geschrieben von C. Schröder am 15.10.2009 um 15:53:
Voraussetzungen Wochenmarkt
Eine Gastwirtin möchte jetzt auf ihrem Gelände auch einen Wochenmarkt abhalten.
Marktfestsetzung ist klar, LMÜA wurde eingeschaltet und hat schon vorab das ok erteilt. Das Gelände gehört der Stadt, die waren auch einverstanden. Würdet ihr noch jemanden einschalten?
Geschrieben von Thorsten Bäumer am 15.10.2009 um 16:28:
RE: Voraussetzungen Wochenmarkt
Zitat: |
...auf ihrem Gelände auch einen Wochenmarkt... |
|
Zitat: |
...Das Gelände gehört der Stadt... |
|
Nicht wichtig, aber: wem gehört das Grundstück jetzt? :-)
Geschrieben von gewkö am 15.10.2009 um 16:34:
,
ggf. könnte sich der bautechnische Brandschutz (bei der Stadt ansässig?) die Örtlichkeit anschauen und z.B. Hinweise für Rettungswege, Sicherheitsabstände zwischen den Ständen und die eventuelle Verlegung von Stromkabeln usw. geben.
gewkö
Geschrieben von C. Schröder am 15.10.2009 um 16:37:
Das Gelände gehört der Stadt, das Gebäude ihr - ganz seltsame Konstellation.
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