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Geschrieben von Anna am 02.10.2009 um 11:08:

  Sperrzeitverkürzung

Hallo zusammen,

kann mir jemand sagen, ob es stimmt dass in NRW zum Ende des Jahres die Sperrzeitverkürzung ausläuft und Spielhallen dann ab 2010 24 Std geöffnet haben können? Kann doch nicht sein. Oder?

Über Nachrichten -auch per PN- freue ich mich.

viele Grüße, Anna



Geschrieben von C. Schröder am 02.10.2009 um 12:42:

 

Das will ich doch wohl nicht hoffen. Alle Aufklärungsarbeit der vergangenen Zeit wäre damit umsonst.



Geschrieben von Meike am 03.10.2009 um 06:54:

 

Hallo Anna,

davon hatte ich persönlich noch nichts gehört und hatte deswegen auf den Seiten des Städte- und Gemeindebunds NRW nachgeschaut.

Zum Thema fand ich dort nur die StGB NRW- Mitteilung 447/2001 vom 05.08.2001
zur damals novellierten Gaststättenverordnung NRW.

Seit dem Zeitpunkt gilt eine Verordnungsermächtigung für eine ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Sperrzeiten für die Kommunen.
- Dass den Kommunen diese Möglichkeit durch Landesgesetz plötzlich wieder genommen wurde, hatte ich noch nicht gehört.-

D.h. jede Kommune kann selbstständig eine Verordnung zur Regelung der Sperrzeiten erlassen.

Wenn sie das nicht tut, gilt die Auffangnorm zur Sperrzeit, wie diese in der Gaststättenverordnung NRW festgelegt ist.

Wenn man sich dann z.B. die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Essen zur Sperrzeit anschaut,
dann hat diese noch eine Laufzeit von mehr als 10 Jahren.

Also ist es vielleicht richtig was derjenige Dir gesagt hat, aber nur für die spezielle Stadt.

Gruß
Meike



Geschrieben von BeRo am 05.10.2009 um 12:47:

 

Glück AUF!

@ Anna, derzeit befinden sich die Beratungen noch auf der "Arbeitsebene". Eine wie von dir angefragte Regelung konnte man mir jedoch für Vergnügungsstätten nicht bestätigen.

Gruß
BeRo



Geschrieben von Meike am 06.10.2009 um 05:19:

 

Hallo BeRo,

Beratungen zur Sperrzeit im Allgemeinen?

oder

Beratungen, die die Verordnungsermächtigung der Kommune betrifft?


Gruß
Meike


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