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Geschrieben von Lolli11 am 01.10.2009 um 10:47:
Bootsstandvermietung
Gruß aus der Hauptstadt!
Ein Interessante Problem wie ich finde, wobei ich, wie ich glaube, nur noch moralische Unterstützung benötige.
Berlin hat ja bekanntermaßen viel Wasser und somit auch viele Wassergrundstücke. Nun gibt es Anlieger, die auf diesen Wassergrundstücken neben der Wochenendhausvermietung (hier sollte die Abgrenzung zum Gewerbe klar sein, Stichwort Eigentum und 8 Betten) auch eine Bootsstandvermietung betreiben.
Da es sich hier nicht um Verwaltung des persönlichen Eigentum handeln kann (Wasserfläche) sollte hier in jedem Fall ein Gewerbe angemeldet werden, oder?
Geschrieben von Jürgen Rixinger am 01.10.2009 um 12:26:
RE: Bootsstandvermietung
Zitat: |
Original von Lolli11
Da es sich hier nicht um Verwaltung des persönlichen Eigentum handeln kann (Wasserfläche) sollte hier in jedem Fall ein Gewerbe angemeldet werden, oder?
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Ein freundliches
nach Berlin,
bin zwar kein Bootsfahrer, aber wenn denjenigen der Bootsstand gehört, weshalb sollte dann die entgeltliche Überlassung nicht Verwaltung eigenen Vermögens sein können?
Allerdings ist ggfl. die Abgrenzung nicht immer ganz einfach, nach Landmann-Rohmer Einleit. Rdnr. 55 käme es vorliegend auch auf das Gesamtbild an, u.a.Anzahl der Anlegestellen und der mehr oder weniger schnelle Wechsel von Nutzern.
Viele Grüße
Jürgen Rixinger
Geschrieben von BernshausenL am 04.10.2018 um 14:37:
Alten Thread nochmal ausgekramt: Was würdet ihr zu einem Anhänger sagen, der privat genutzt wird und in der Zeit, wo er nicht gebraucht wird, gegen Entgelt vermietet wird? Ich war bzw. bin der Auffassung "Verwaltung eigenen Vermögens" weil ja, ähnlich wie bei der Ferienwohnung, nur bei der nicht selbst genutzten Zeit eine Vermietung stattfindet. Primär ist ja nicht die Gewinnerzielungsabsicht, sondern wahrscheinlich eher eine Kostendeckung. Finanzamt hat dem Herrn aber jetzt mitgeteilt, dass er in jedem Fall ein Gewerbe anmelden müsste
Wie seht ihr das? Danke schon mal für Antworten
Geschrieben von BE-DE am 05.10.2018 um 11:07:
von der D...
Immer bedenken, das Steuerrecht und Gewerberecht zwei Paar Schuhe sind. Und wenn das FA meint, die wollen ihn dafür veranlagen, sollen sie das tun. Mit der Verwaltung eigenen Vermögens könnte ich auch leben. Und Du entscheidest, ob Gewerbeanmeldung und nicht das FA
Geschrieben von BernshausenL am 11.10.2018 um 13:43:
Jaaa, dass das Finanzamt und ich nicht immer einer Meinung sind, kenne ich ja schon
ich kam hier dann nur ins grübeln.. Das Haus, wo die Wohnung im EG vermietet wird, muss nicht gewerblich angemeldet werden, da vermögensverwaltend. Ist das beim Hänger dann nicht genauso? Oder andersrum, weshalb könnte es sich bei dem privat genutzten und in der anderen Zeit vermieteten Hänger um eine gewerbliche Tätigkeit handeln? könnte man da zwischen festen und beweglichen Dingen unterscheiden? Ich bin momentan etwas unschlüssig was hier richtig und was falsch ist.
Geschrieben von BE-DE am 11.10.2018 um 14:01:
von der D...
vielleicht mal an René Land schicken für die Open Box, wenn da noch Platz ist. Dann wird das vielleicht auch in Potsdam behandelt.
Geschrieben von BernshausenL am 11.10.2018 um 15:05:
Gute Idee
Habe ich gerade gemacht. Viel Spaß bei der Tagung, wir sind dieses Jahr nicht dabei, ich lese dann im Anschluss fleißig
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