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--- Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=55)


Geschrieben von René Land am 24.06.2005 um 10:48:

Achtung Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft

Hallo liebe Kollegen,

die lang ersehnten großes Grinsen und hier im Forum schon vielfach diskutierten Änderungen der o.g. Gesetze treten am 01. Juli 2005 in Kraft.

Zum Gesetzestext geht es hier.

Freundliche Grüße

R. Land



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 24.06.2005 um 11:54:

 

Moin Moin Moin Moin

Ich bin ganz aus dem Häuschen vor Freude!



Geschrieben von C. Schröder am 24.06.2005 um 12:55:

 

Die Freude kann ich nur teilen Augenzwinkern !!! Kurz vor meinem Urlaub kann ich jetzt meiner Vertretung noch die Änderungen erklären. Dazu kommt noch die Rückerstattung von Gebühren für bereits beantragte Erlaubnisse, die jetzt nicht mehr erforderlich sind. Bei uns ist die Erlaubnisgebühr in vollem Umfang in Vorraus zu zahlen.

Was macht Ihr jetzt mit den Gestattungen nach § 12 für Imbissstände? Ich habe schon einige für Veranstaltungen nach dem 01.07.05 erteilt. Geld zurück????Kopfkratz

Gruß aus Löhne
Claudia Komnick



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 24.06.2005 um 15:39:

 

Na, Prima!

Da haben Sie ja jetzt richtig viel Spaß und Freude an der Arbeit!!!

Geben Sie die Kohle für die Gestattungen zurück, meckert die Kasse, geben Sie die Kohle nicht zurück, meckert (m. E. zu Recht) der Antragsteller.

Nach meiner Auffassung haben Sie jedoch antragsgemäß innerhalb eines angemessenen Zeitraumes entschieden. Zu diesem Zeitpunkt war die Abgabe von Speisen, auch aus besonderem Grund noch erlaubnispflichtig!

Und für die Beabeitung von Anträgen und die Erteilung einer beantragten Erlaubnis sind nunmal nach den Verwaltungskostengesetzen Gebühren zu erheben.

Als eine akzeptable und faire Lösung könnte ich mir vorstellen, den Antragstellern zumindest die Hälfte des bezahlten Geldes für die Gestattung mit einem freundlichen Anschreiben zurück zu erstatten und auf die jetzt geltende Rechtslage hinzuweisen.

Denn was passiert, wenn die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist und hier ein Widerspruch gegen den Gebührenbescheid eingelegt wird??

Bei den normalen Erlaubnissen werden Sie wohl nicht umhin kommen, die im Rahmen des Vorschusses erhobene Verwaltungsgebühr für Speisenabgaben und Beherbergungen zurück zu erstatten, da hierfür ja keine Erlaubnisse mehr zu erteilen sind.

Also, wie glücklich dürfen sich die Kolleginnen und Kollegen schätzen, die zumindest hier übers Forum eine Information über die Gesetzesänderung erhalten haben. Und was machen die Kolleginnen und Kollegen, für die jetzt scheinbar alles neu ist??

Denn nix in Presse, Funk und Fernsehen, nix vom Land und auch nix von DEHOGA. Echt Klasse, wie umfangreich und detailliert wir doch informiert werden.



Geschrieben von van de Loo am 27.06.2005 um 11:26:

  § 12 Gaststättengesetz

Hallo und Guten Tag aus Kleve,

Was ist denn nun mit den Gestattungen nach § 12 GastG.
Sind sie noch erforderlich bei Speis- und Trank oder nicht.
Oder nur wenn Alkohol im Spiel ist ?


Gruß
v.d.Loo



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 27.06.2005 um 11:32:

 

Hallo, ......und ein freundliches Moin nach Kleve!

Nach § 12 GastG kann ein erlaubnispflichtiger Gaststättenbetrieb aus besonderem Anlass unter erleichterten Bedingungen gestattet werden.

Also, wenn nix erlaubnispflichtig (z. B. Beherbergung, Speisen und alkoholfreie Getränke) ab 01.07.2005, dann auch nix mit Gestattung, oder??



Geschrieben von Gert Lindke am 27.06.2005 um 11:47:

  RE: Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft

Guten Morgen,
einen druckfähigen Link für alle, die nicht warten könnenFreude gibt es hier:
www.jura.uni-sb.de/BGBl
Viel Spass mit den Änderungen, die Weisheit der Politiker ist wie immer unerschöpflichDanke .



Geschrieben von Gert Lindke am 29.06.2005 um 09:31:

Daumen hoch! RE: Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft

Guten Morgen,unser Wirtschaftsministreium hat heute den Erlass zur Änderung des GastG herausgeben, als Anhang habe ich sie beigefügt



Geschrieben von Boshamer am 30.06.2005 um 09:30:

  RE: Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft

Es ist doch immer wieder schön, dass sich Politiker was Tolles vor der Sommerpause ausdenken... Lesen

Ich habe aber eine Frage:

Was ist denn mit den Sperrzeiten bei den nun neu erlaubnisfreien Betrieben? Wenn die nur noch nach der GewO angemeldet werden müssen, gelten denn dann die Sperrzeiten weiter? Da die Rechtsgrundlage "GastG" doch weggefallen ist, müßte doch für diese Betriebe das Ladenschlussgesetz gelten, oder?

Ich wäre dankbar für eine Antwort.

Viele Grüße aus Kierspe



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 30.06.2005 um 09:36:

  RE: Änderungen in GastG, GewO und MaBV treten am 1. Juli 2005 in Kraft

Hei aus Hamm,

nein, die Sperrzeiten gelten weiter. Das ergibt sich aus der Formulierung des § 1 GastG:
Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer Getränke ....verabreicht.

Wenn Sie bislang z. B. Trinkhallen gaststättenrechtlich den Ausschank alkoholfreier Getränke konzessioniert haben, galt für diese ja auch die Sperrzeit.

Da hat sich nichts geändert. Augenzwinkern



Geschrieben von C. Schröder am 30.06.2005 um 10:39:

 

Einen habe ich dazu noch:

Gaststätte 75 m² Schank- und Speiseraumfläche - alkoholfrei - keine Toiletten für Gäste:
in dieser Gaststätte wäre die Aufstellung von Sitzgelegenheiten nicht zulässig, da dies nur bis 50 m² erlaubt ist.

Tja und jetzt ist das vielleicht noch ein komplett neuer Betrieb. Betreiber zeigt Gewerbe nach § 14 GewO bei der Kollegin an und kauft sich eine tolle teure Einrichtung. Irgendwann komm dann ich und sage: dass geht doch nicht, alles wieder raus.

Oder gilt dieser Toiletten-Sitzgelegenheiten-Erlass nur für erlaubnispflichtige Betriebe? Würde aber leer laufen, da der Vorteil aus dem Erlass ja auch nur solche Betriebe betraft, die keinen Alkohol ausschenken (düfen).

Erlass der Ministeriums für Wirtschaft und Arbeit NRW vom 17.10.03



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 30.06.2005 um 10:55:

 

Hei aus Hamm,
der Erlass ist überholt - worden-. -Von unseren weitsichtigen etc....

Da der Ausschank alkoholfreier Getränke und zubereiteter Speisen nun ab morgen erlaubnisfrei ist, gibt es da keine Einschränkungen mehr.



Geschrieben von C. Schröder am 30.06.2005 um 10:58:

 

Wirklich? Dann kann jetzt jede Pommesbude ohne Toiletten in unbegrenzter Anzahl Stühle hinstellen?
Gibt es eine offizielle Aufhebung des Erlasses?



Geschrieben von Tasillo am 30.06.2005 um 11:21:

 

Hallo Kollegin,

bevor die Landesregierung dazu kommt, sich um die Aufhebung dieses Erlasses zu kümmern, wird wohl nach dem Regierungswechsel noch ein wenig Zeit vergehen....

Falls Sie in einem konkreten Fall Besorgnisse haben, dass z. B. "sonst erhebliche Nachteile, Gefahren oder Belästigungen für die Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit" bestehen, können Sie Anordnungen nach § 5 Abs. 2 GastG erlassen. Im Zweifel müssen Sie das leider sogar.

Viele Grüße aus Dortmund

Heike Tasillo



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 30.06.2005 um 11:21:

verrückt GastG - Unterrichtungsnachweis IHK

Moin aus Meppen.
Im Zusammenhang mit den ganzen Änderungen möchte ich nur kurz erwähnen, dass der Unterrichtungsnachweis der IHK von den Personen erbracht werden muss, die eine Erlaubnis zum Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft (so im Kienzle) beantragen. Sprich: Wer ein erlaubnisfreien Betrieb anfängt, braucht auch keinen Unterrichtungsnachweis mehr! Heul !
Den Unterrichtungsnachweis muss also noch der machen, der eine nette kleine Eckkneipe (mit aber auch ohne Speisenabgabe) betreibt - da kommt doch Freude auf!

Munter bleiben, Hubert Steinmetz 8)



Geschrieben von C. Schröder am 30.06.2005 um 11:24:

 

Ja Herr Steinmetz darüber sträubten sich mir auch die Nackenhaare. Ich habe heute noch einem - bis heute Antragsteller - mitgeteilt, dass er den IHK Nachweis nicht mehr bracht. Da es aber gerade beim Pommesbuden um die Behandlung von Lebensmitteln geht, habe ich ihm empfohlen den Termin trotzdem wahrzunehmen. Manchmal fällt man echt vom Glauben ab, wie man hier so schön sagt.



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 30.06.2005 um 13:31:

 

Tag, liebe Kolleginnen und Kollegen! .... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg!

Auch wenn sich euch (genau wie mir) im Augenblick noch nicht der tiefere Sinn dieser und mancher anderer Gesetzesänderungen (die ja ausschließlich zum Wohle der Bürger dieses unseres Landes erlassen werden) erschließen mag, hat sich doch der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit und Weitsicht allumfassend und detailliert mit allen möglichen Folgen vor einer Veröffentlichung auseinandergesetzt. All das, was wir hier anmerken und kritisieren ist von weit, weit klügeren Leuten als wir es sind, in allen Varianten und mit allen Auswirkungen bedacht und für gut befunden worden. Und das nicht nur auf Bundes-, sondern auch auf Landesebene. Freude

Auch solche Kleinigkeiten, wie die lebensmittelrechtliche Unterrichtung, evtl. Anforderungen an das Bedürfnis von Toiletten, Aufstellen von Tischen und Stühlen, Auswirkungen auf das Hygienerecht (ich denke hier an Salmonellen, Verstöße gegen die Hackfleischverordnung etc. pp.) sind in diesem Zusammenhang sicherlich intensiv und ausführlich erörtert und geprüft worden. Aus diesem Grunde ist es auch nicht mehr erforderlich, das der Betreiber einer Pommes-Bude wissen muss, welche negativen Auswirkungen das Aufbewahren von Majonäse und Hackfleisch in der Sonne hat und deswegen auch nicht mehr zum Unterrichtungsnachweis muss. Also, warum sollen und wollen wir uns hierüber noch den Kopf zerbrechen. Kopfkratz

Offensichtlich sind wir, die zuständigen Sachbearbeiter vor Ort inzwischen überfordert, wenn man uns die Arbeit erleichtern und vereinfachen will. Augenzwinkern Denn nur dieses eine will das "Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokrateiabbau und Deregulierung aus den Regionen." Allein schon dieser leicht zu merkende Titel des Gesetzes und die einfache Fassung des Wortlautes machen es nicht nur für den Sachbearbeiter, sondern vor allem auch für den "mündigen Bürger" ja äußerst einfach, zu verstehen, was gemeint ist.



Geschrieben von Tasillo am 01.07.2005 um 12:57:

 

Hoffentlich geht das gut!

Mir geistern pausenlos die Worte

"WM 2006 - Die Welt zu Gast bei Freunden"

durch den Kopf. Die Selbstdarstellung könnte an dieser Stelle Schaden nehmen, oder?

Gruß aus Dortmund
Heike Tasillo



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 13.07.2005 um 13:25:

 

Nicht, wenn die Freunde

Kakerlaken,
Salmonellen,
Steptokokken (ist glaub ich falsch geschrieben)
u.ä.
heißen.

Da schauen wir uns die WM doch lieber im heimischen Sessel an, nehmen gaststättenrechtlich genehmigungspflichtige Getränke zu uns und hoffen, dass irgendjemand erlaubnisfreie Speisen zubereitet.



Geschrieben von Kai-Uwe Christiansen am 13.07.2005 um 14:19:

 

Hallo, alle zusammen!

Habe zum Thema auch noch einen zum Besten zu geben.

Antragsteller möchte eine (in unseren Gefilden allseits bekannte und beliebte) "Gulaschkanone" im Reisegewerbe anmelden.

Frage: Was tun?

1. Gaststättenerlaubnis im Reisegewerbe? --> negativ (kein Alkoholausschank)

2. Reisegewerbekarte? --> geht auch nicht (§ 13 Abs. 1 Gaststättengesetz)

3. Gewerbeanmeldung? --> Pech gehabt, kein stehendes Gewerbe!

Anfrage an Ministerium, Kommentar von dort: verwirrt klassischer Fall von Regelungslücke verwirrt

Ergebnis: Der Antragsteller kann nur darum GEBETEN werden, dem Gewerbeamt sein Vorhaben formlos mitzuteilen, eine anderweitige Form der Registrierung ist für diesen Fall momentan nicht ersichtlich!

Frage: Hat jemand noch eine schmissige Idee hierzu???

(Ministerium geht allerdings davon aus, dass für diese Fälle wohl Reisegewerbekartenpflicht eingeführt wird, wann das sein wird, ist noch nicht sicher)


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