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--- Rechtsform "Wohnungseigentümergemeinschaft" ??? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5490)


Geschrieben von Kneip am 24.09.2009 um 08:34:

  Rechtsform "Wohnungseigentümergemeinschaft" ???

Hallo Forengemeinde,

hier soll eine größere Photovoltaikanlage angemeldet werden. Als Gewerbetreibender tritt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
auf.
Auf meine Nachfrage hat man mir gesagt, dies sei eine eigene Rechtsform. Es würde sich nicht um eine GbR, wie ich erst vermutet habe, handeln. Eingetragen sei die WEG aber auch nirgendwo. Beim "googlen" taucht die WEG als Rechtsform aber öfter auf.
Kann mir jemand weiterhelfen?

Viele Grüße
W. Kneip



Geschrieben von *noob* am 24.09.2009 um 11:26:

 

,

mal hier (wikipedia) und hier (Text WoEiG) kucken.

Die WEG ist demnach teilrechtsfähig. Ich verstehe darunter, dass die WEG in der Lage ist eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen, wenn die Tätigkeit die WEG im Gemeinschaftsbereich trifft. Ím vorliegenden Fall tragen alle WEG Mitglieder die Kosten und teilen den Nutzen der Anlage. Solche Sachen sind kein Sondereigentum.

Vertreten wird die Gemeinschaft durch einen Verwalter, der die Beschlüsse der WEG durchführen muss und im Namen der WEG Willenserklärungen abgeben kann (vgl. § 27 Abs. 3 Nr. 1 WoEigG).

Würde demnach eine entsprechende Anmeldung auf den ersten Blick wahrscheinlich zulassen.



Geschrieben von Thomas Mischner am 24.09.2009 um 11:48:

 

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist aber keine juristische Person, sondern eine Personengesellschaft. Sie kann daher keine Gewerbetreibende im Sinne des Gewerberechts sein. Die Rechtsfähigkeit allein reicht hierzu nicht aus. Demzufolge kann die WEG auch keine Gewerbeanmeldung erstatten.



Geschrieben von LKKS am 24.09.2009 um 11:51:

 

M.E. kann man eine Wohnungseigentümergemeinschaft durchaus mit einer GbR (mit besonderen Formvorschriften) vergleichen, wobei sich einige Teilaspekte nach dem WoEigG richten, welche durch die Vorschriften aus dem BGB ergänzt werden.

Richtigerweise wäre das Gewerbe dann durch die Mitgieder der Gemeinschaft anzumelden.


LG aus Nordhessen
R.B.


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