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Geschrieben von Wilde Irene am 21.09.2009 um 13:06:

  !! NOVO Scharfschaltung

Wo ist der Scharfschaltdongle?

Siehe:



Geschrieben von Corleis am 21.09.2009 um 21:15:

  RE: !! NOVO Scharfschaltung

Das ist nur eine von vielen Aktionen, die die Spielbanken MV entgegen den gesetzlichen Bestimmungen machen um neue und weitere Kunden zu gewinnen.
So steht u.a. in der Einkaufspassage am Wurm in Schwerin ein Auto, welches zu gewinnen ist...
Buswerbung, Plakatwerbung und Zeitungsanzeigen sind ebenfalls standart.
Es wird auch geworben mit "die lange Nacht der Spieler" und weiter "erhält jeder Gast jede Stunde €5,00 Freispiel..."
Aus meine Anzeigen beim Ordnungsamt Schwerin ist trotz mehrfacher Nachfrage nichts geworden.
Die sagen sie sein nicht zuständig, würden das aber weiterleiten ans Ministerium, und das war`s.
Ist jetzt fast ein Jahr her und bis heute nichts passiert.

Danke Rechtsstaat Applaus Applaus Applaus



Geschrieben von KARO am 21.09.2009 um 21:32:

 

Corleis ,

ja , ja , so ist das in Schwerin , was ich Dir glaube ,
siehe auch hin und wieder , nicht immer , die Nichtanwendungserlasse
bei vom Bürger gewonnenen Steuerprozessen .



Geschrieben von jasper am 22.09.2009 um 06:47:

  RE: !! NOVO Scharfschaltung

@Alle
Wo es die Möglichkeit einer "Scharfschaltung" gibt, da wird es logischerweise auch die Möglichkeit einer "Unscharftschaltung" geben.
Die Frage ist, wer bestimmt darüber wer seine Geräte scharf schalten darf und woran erkannt man das von außen bzw. wer kann das wie kontrollieren?

@corlais,
Eine Verlosung von Autos und sonstigen Wertsachen ist nicht ein alleiniges Privileg der Spielbankbetreiber! Schau Dich doch mal bei Deinen Mitbewerbern den Herstelleraufstellern um, was da z.B. per SMS- Verlosung für "Sonderaktionen" gefahren werden! Auch das dürfte mit einer "Scharfschaltung" der Glücksspielgeräte via Vernetzung zusammen hängen.

Zeigefinger Oder auch hier "Zusatzgewinne" laut SpielV? http://www.big-cash.de/bigcash.php

Denn selbst wenn ich wollte, könnte ich mir mit meinen "unscharft geschalteten" Glücksspielgeräte solche Aktionen nicht erlauben!

wut Durch die Dongle-, Chipkarten- und Vernetzungssteuerung von Glückspielgeräten hat die PTB und das BMWi eine Zweiklassengesellschaft konstruiert.


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