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--- „Sicherheits-Update und Verriegelung NOVO LINE- Geräte“ (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5437)


Geschrieben von r2d2 am 11.09.2009 um 09:34:

  „Sicherheits-Update und Verriegelung NOVO LINE- Geräte“

Blitzkrieg via
„Sicherheits-Update und Verriegelung NOVO LINE- Geräte“

und der Geldfluss nach Austria …….

Zitat:
Original von NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH (vgl. ANLAGE pdf)

September 2009

Sicherheits-Update und Verriegelung NOVO LINE-

Sehr geehrter NOVO LINE Kunde,
die Manipulationssicherheit Ihrer Geräte steht bei uns an oberster Stelle! Daher investieren wir erneut in ein umfassendes Sicherheits-Update der NOVO LINE-Geräte. Das neue Update enthält sowohl eine optimierte Software als auch einen mechanischen Schutz. Ganz neu ist, dass die vollständige und korrekte Durchführung des Updates durch ein von uns beauftragtes Unternehmen überprüft wird. Nur auf diesem Wege können wir die 100%ige Umsetzung der Maßnahmen gewährleisten.

Wie wird die Umsetzung des technischen Updates aussehen?
- Sie spielen die neue, verbesserte Software Build 75 mittels Updatefestplatte auf Ihren NOVO LINE-PC.
- Sie verriegeln den PC mit dem gelieferten Verschlussblech (inkl. Sicherheitsschloss) und sichern die hinteren Anschlüsse des PC mit dem mitgelieferten Metallplättchen.
- Sie vereinbaren einen individuellen Abnahmetermin mit unserem Dienstleister Profectis (*) unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 / 77 63 328.
- Der Profectis-Techniker wird bei Ihnen vor Ort die Schutzmaßnahmen überprüfen (Software korrekt? Blech montiert?) und die Verriegelung mit einem nummerierten Siegel versiegeln.
(den detaillierten Ablauf entnehmen Sie bitte der Anleitung aus dem Update-Kit)

Diese vier Schritte in der oben aufgeführten Reihenfolge sind notwendig, damit Ihr NOVO LINE-Gerät auch zukünftig höchsten Sicherheitsansprüchen sowie der Bauartzulassung der PTB entspricht.

Der Software Build 75 und die mechanischen Sicherungsmaßnahmen wurden von der PTB geprüft und per Nachtrag zum Zulassungsschein zugelassen.
Gleichzeitig verlieren ältere Softwarestände am 1. Dezember 2009 ihre Gültigkeit! Die Umrüstung Ihrer NOVO LINE – Geräte muss daher spätestens bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sein.

Die skizzierte Umrüstung betrifft alle Gerätetypen der NOVO LINE- Gerätelinie, das heißt sowohl NOVO LINE als auch NOVO LINE II.

Für die jeweilige Umrüstung werden Ihnen das notwendige technische Equipment sowie eine entsprechende Anleitung kostenlos zur Verfügung gestellt.

Was müssen Sie jetzt tun?
Füllen Sie bitte lediglich das beigefügte Bestellformular aus (die von Ihnen benötigten Mengen sind schon vermerkt) und faxen dieses an die Nr 06721-407515. Die Auslieferung des Materials erfolgt ab der 37. KW 2009.
Wird ein Einbau über einen Niederlassungstechniker gewünscht, ist eine Terminabsprache mit ihrer Niederlassung zu vereinbaren. Dazu vermerken Sie auf dem Bestellformular unter Lieferanschrift: „Bitte zur Niederlassung (Ihre Niederlassung) senden“. Hierbei werden die Anfahrtspauschale und der Arbeitsaufwand geltend gemacht.

Als Vermieter der Geräte weisen wir Sie der guten Ordnung halber auf Ihre Mitwirkungspflicht bei der Umrüstung der oben genannten NOVO LINE-Geräte hin. Durch eine schnelle Umsetzung der technischen Verbesserungen erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Geräte.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne unser LÖWEN ServiceCenter: +49 1803 001391 (nur 9 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz) – oder rufen Sie zusätzliche Informationen wie Updateanleitung, Checklisten, Anleitungsfilm u. v. m. unter www.loewen-service.de ab.

Vielen Dank und freundliche Grüße
NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Christian Arras Geschäftsführer
ppa. Kay Taubert Vertriebsdirektor



Hier eine Antwort auf solch eine überhebliche Aufforderung:

Sehr geehrte NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Sehr geehrte Herren Arras und Taubert,

kann es sein, dass Sie den Begriff Kundenpflege neu evaluieren möchten in dem Sie darüber entscheiden was wann Ihrer Kundschaft zu tun und zu lassen hat?

Es sind allein Ihre Produkte die Sie aus der Position eines Oligopols heraus zu einem an den finanziellen Möglichkeiten angepassten Preis an Ihre Kundschaft verleihen und wenn sich dann rausstellt, dass Ihre Glücksspielgeräte nicht den Anforderungen der Spielverordnung entsprechen, verpflichten Sie Ihre Kundschaft dazu eine neue, verbesserte Software mittels Updatefestplatte auf “Ihre“ NOVO LINE-PC zu spielen. – Sie machen Ihr Problem zum Problem Ihrer Kundschaft.

Bevor Sie in Ihrem o.g. Schreiben die Besitzverhältnisse verdrehen, sollten Sie Ihre Mietverträge beachten, die Geräte sind allein “Ihr“ Eigentum sie gehören nicht Ihrer Kundschaft! Wie kommen sie darauf, dass für Ihre Fehlkonstruktionen bzw. für Ihre werksmäßig programmierten Hintertüren Ihre Kundschaft zuständig sein soll.

Sie schreiben: - Sie spielen die neue, verbesserte Software Build 75 mittels Updatefestplatte auf Ihren NOVO LINE-PC. - Sie verriegeln den PC mit dem gelieferten Verschlussblech (inkl. Sicherheitsschloss) und sichern die hinteren Anschlüsse des PC mit dem mitgelieferten Metallplättchen. - Sie vereinbaren einen individuellen Abnahmetermin mit unserem Dienstleister Profectis unter der kostenlosen Hotline-Nummer 0800 / 77 63 328. - Der Profectis-Techniker wird bei Ihnen vor Ort die Schutzmaßnahmen überprüfen (Software korrekt? Blech montiert?) und die Verriegelung mit einem nummerierten Siegel versiegeln. (den detaillierten Ablauf entnehmen Sie bitte der Anleitung aus dem Update-Kit)

Sie verlangen also, dass sich Ihre Kundschaft etwa eine Stunde für jedes Ihrer Geräte Zeit zu nehmen hat. Hinzu kommen noch die Kosten für die An- u. Abfahrt. Alternativ zum „Selbstumbau“ bieten Sie arroganter Weise einen Umbau durch Ihren „Niederlassungstechniker“ an, jedoch gegen Kostenübernahme für „Anfahrtspauschale und des Arbeitsaufwands“.

Sicher ist doch, dass ein Automatenaufsteller – also Ihr Kunde – keine Kenntnis über die technischen Abläufe innerhalb Ihrer Geräte hat. Nachfragen bei Ihren gebrieften Niederlassungspersonal werden grundsätzlich auf Österreichische Anweisung mit Nichtwissen beantwortet. – Nur hinter vorgehaltener Hand wir ganz „internen“ der Kundschaft erklärt, dass alles in Ordnung wäre und nun die Auszahlquote annähern den NOVO I entsprechen wird.

Das größte Sicherheitsleck sind weiterhin entweder die Techniker oder Kleinganoven die Zugriff auf das Innenleben der Geräte haben. – Beide Sicherheitslücken werden durch Ihre Softwareänderungsaktion nicht beseitigt, sondern lediglich „verklebt“. Das Sicherheitsleck befindet sich somit weiterhin in Ihren Geräten!!

Das Sicherheitsleck wäre allein dann eliminiert, wenn Geräteeinstellungen für niemanden möglich wären und solche Einstellungsmöglichkeiten insbesondere durch Vernetzung oder Dongle unmöglich sind. Ihre „Verklebungssaktion“ stellt daher lediglich eine Vernebelungsaktion dar.

Allein Ihre Bezeichnung dieser Verklebungssaktion als eine Versiegelung von Schnittstellen dürfte eine Amtsanmaßung darstellen. Bei etwa 120.000 ausgelieferten Leihgeräten und einem Arbeitsaufwand von etwa einer Stunde pro Gerät für Bestellung, Telefonate, Umbau und Fahrkosten dürften schnell 120,-- EUR pro Gerät zusammen kommen. – Sie verlangen also von Ihrer Kundschaft, dass sie aufgrund einer veröffentlichten Kenntnis über eine werksmäßig nichtzulassungskonformen Softwareprogrammierung, die Kosten in Höhe von etwa € 14.400.000,00 zu übernehmen haben uns zwar entweder durch Selbsteinbau oder durch Rechnungsstellung durch Sie.

Bitte gehen Sie davon aus, dass Ihre Geräte auf den Hinterhöfen, Teestuben oder Wettbuden keinerlei Verklebungsaktion unterzogen werden. Spannend ist auch Antwort auf die Frage, wie sich Ihre Großkunden verhalten werden, welche schon einmal die Leihverträge wegen zu hohen Auszahlquoten gekündigt haben.

Sollte das Ganze evtl. nur ein Versuch sein, über Ihre wirtschaftlich abhängige Kundschaft den Konzernumsatz zum Jahresabschluss 2009 um etwa 14 Millionen EURO zu erhöhen und gleichzeitig den Wettbewerbsvorteil Ihrer Konzerspielhallen zu sichern? – Oder sollte mit dieser Investition nunmehr überprüfbar sichergestellt sein, dass die Glücksspielgeräte innerhalb Ihrer Konzernspielhallen ein identisches Spielverhalten und somit ein identischen Gewinn-/Verlustverhältnis haben wie die Leihgeräte Ihrer Kundschaft?

Werden die Geräte innerhalb Ihre Konzernspielhallen auch durch die von Ihnen beauftragen „Profectis-Techniker“ überprüft ob die Software korrekt ist und die Bleche montiert sowie die Verriegelung zugeklebt wurden?
Wie sieht aber das Gewinn-/Verlustverhältnis aus?

Sehr geehrte NSM-LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH
Sehr geehrte Herren Arras und Taubert,

ein Zeichen des Vertrauens wäre, wenn Sie folgende Minimalforderung erfüllen würden: Freier Zugang zu jeder Tages- und Nachzeit durch eine Gruppe vereidigter Sachverständige Ihre Geräte innerhalb Ihrer Konzernspielhallen auf identisches Verhalten mit den Leihgeräten Ihrer Kundschaft zu überprüfen.

Stellen Sie Ihre Glücksspielgeräte auf internationale Überprüfungsstandart und stellen Sie darüber als Vorreiter einen transparenten Wettbewerb sicher. Dieser Schritt wäre sicherlich auch eine Motivation für Ihre Mitbewerber. Wie stellen Sie sich vor, Ihren Großschaden gegenüber Ihrer Kundschaft auszugleichen?

Geschätzter Schaden pro Gerät und Monat etwa 400,-- EUR. Gesamtschaden innerhalb der letzten 36 Monate mindestens 864 Millionen EURO! 864 Millionen EURO welche durch „Sicherheitslücken“ aus dem Glücksspielmarkt genommen wurden und z.b. zur Finanzierung von Hotelanlagen an der Türkische Riviera oder von normal nichtfinanzierbaren Großspielhallen am Stadtrand dienen.

Hat es einen besonderen Grund, warum Sie sich für die Überprüfung der Verklebungen die insolvente „Profectis Technischer Kundendienst GmbH“ ausgesucht haben?

ENDE nach Diktat in Richtung Köln verreist



*) Wer ist „Profectis“:
https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_aufruf.pl?PHPSESSID=951
c3a3cdc189c60bbebedf09e4a8d30&datei=gerichte/nw/agessen/09/0163_IN00107_09/
2009_09_01__13_35_41_Eroeffnung_Insolvenzverfahren.htm


Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 163 IN 107/09
Profectis Technischer Kundendienst GmbH,
Über das Vermögen wird heute, am 01.09.2009, um 11:59 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, das Insolvenzverfahren eröffnet.
Register des Amtsgerichts Nürnberg unter HRB 6632 eingetragenen Profectis Technischer Kundendienst GmbH, Duisburger Str. 57, 90451 Nürnberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herbert Ohlott, Duisburger Str. 57, 90451 Nürnberg und Klaus-Jürgen Scheuer, Duisburger Str. 57, 90451 Nürnberg
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 17.06.2009 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
163 IN 107/09
Amtsgericht Essen, 01.09.2009

http://www.profectis.de/]http://www.profectis.de/[/URL]



Geschrieben von Meike am 11.09.2009 um 16:42:

 

Hallo r2d2,
gruß an alle,

so ganz versteh ich das mit der Versiegelungsaktion noch nicht.

Vor allem die Fragen, die sich nach der Androhung zivilrechtlicher und strafrechtlicher Folgen
aus dem Beiblatt ergeben, sind noch da.

Ich persönlich habe auch noch nicht verstanden, wie eine Nachtragszulassung möglich ist.

Denn laut Merkblatt für Antragsteller, vom 11.06.2008, Punkt 3.3 heißt es:
"Funktionale Änderungen sind nicht möglich. Sie erfordern eine neue Bauartzulassung."

Wenn man also den Umkehrschluß zieht, da es "nur" eine Nachtragszulassung ist, würde es bedeuten...


Gruß
Meike



Geschrieben von rosebud am 12.09.2009 um 08:45:

 

Moin

... dass keine "funktionalen Änderungen" vorgenommen wurden, somit alle bisherigen Funktionen weiterhin vorhanden sind und nur die Zugangscodes/Aktivierunscodes/Deaktivierungscodes verändert wurden.

Sollte es so sein, bleibt abzuwarten, ob und wie lange der Hersteller diese für sich behalten kann.

Sollten bei Build 75 nach wie vor verschiedene QUOTENEINSTELLMÖGLICHKEITEN
vorhanden sein, werden diese zweifellos wiederum entdeckt und genutzt werden.

Vielleicht hat man ja etwas gelernt .... Kopfkratz

grüsse



Geschrieben von sunrise am 13.09.2009 um 02:53:

 

Hallo r2d2,

danke für deine exzellenten Beiträge !Danke

Bei kizina.de würdest du viele Aufsteller erreichen, die nicht im Gewerberechtsforum mitlesen...


es grüßt sunrise



Geschrieben von gritde69 am 24.09.2009 um 23:26:

 

Moin

Habe heute vernommen das wenn man die Geräte nicht umrüstet und von der Firma versiegeln lässt das die Geräte gekündigt werden.

Ist ja wohl ein schlechter Witz was die Jungs hier veranstalten. wut
Weiß einer wie sich das neue Update verhält.
Gruß



Geschrieben von alfi1950 am 25.09.2009 um 11:45:

  RE: „Sicherheits-Update und Verriegelung NOVO LINE- Geräte“

geschockt

WICHTIGE INFORMATION ZUR VERSIEGELUNG DER NOVO LINE – PC BUILD 75

1. Sie als Aufsteller sind verpflichtet - nachdem die Siegel angebracht wurden - dafür Sorge zu tragen, dass diese keinesfalls beschädigt oder entfernt werden. Kontrollieren Sie bei jedem Offnen des Gerätes, etwa zum Leeren der Kasse, die Unversehrtheit der angebrachten Siegel.

2. Jeder Siegelbruch und jeder andere Missbrauch des Siegels ist NSM•LÖWEN ENTERTAINMENT GmbH unverzüglich zu melden. Ein Siegelbruch oder jeder andere Missbrauch des Siegels berechtigt NSM-LOWEN ENTERTAINMENT GmbH zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages; ferner löst er weitergehende zivilrechtliche Ansprüche aus und wird strafrechtlich verfolgt.

3. Ihr NOVO LINE – bzw. NOVO LINE II – Gerät entspricht nur mit der aktuellen Software „Build 75", dem montierten Verschlussblech und dem ungebrochenen Siegel dem zwingenden Nachtrag zum Zulassungsschein.

4. Bitte beachten Sie, dass bei Austausch des pes das Altteil immer mit unversehrten Siegeln und dem entsprechenden Schlüssel zu retournieren ist.

5. Bei Fragen können Sie sich gerne an unser LÖWEN Service Center: +49 1803 001391 (nur 9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) wenden.


und wer konntrolliert die Spielhallen der Herstelleraufsteller und deren Partner??



Geschrieben von gritde69 am 25.09.2009 um 22:09:

 

Hi,

habe gehört das die beauftragte Firma die Standorte an Löwen weiter gibt.
Was passiert mit PC welche dann ausgetauscht werden?
Der Hersteller kennt die Standorte und die letzten 16 Kassierungen.

Was braucht man mehr für seine Expansion. Applaus
Grüßle



Geschrieben von Meike am 27.09.2009 um 05:57:

 

Gruß an alle,

hatte denn jemand von den betroffenen Aufstellern angefragt wegen der angedrohten

zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen?


Die Frage von gritde69 ist nicht unberechtigt.

Wie werdet Ihr eigentlich praktisch und vielleicht vertraglich geschützt gegen das Ausspähen

von Daten?


Gruß
Meike



Geschrieben von gritde69 am 27.09.2009 um 09:32:

 

Morgen an Alle,

nach Rückfrage bei meinem freundlichen Außendienst hat mir dieser bestätigt das wenn ich nicht das Gerät umrüste das dies Konsequenzen für mich hat und die Firma mir mein Mietvertrag kündigen kann.

Ist das rechtlich zulässig?

Kann ich auch den Mietvertrag kündigen da ich nicht mit der Aktion einverstanden bin?
Kann man mir das alle zumuten was hier passiert? Wer trägt meine Kosten. Wenn ich die Umrüstung von der Firma machen lassen will muss ich die Umrüstung auch noch bezahlen.
Als Mieter des Gerätes wird uns langsam aber sicher einiges zugemutet was eigentlich der Vermieter zu tragen hätte.

Was passiert wenn build 1.75 wieder manipulierbar ist was ja wahrscheinlich schnell der Fall sein wird?
Wie oft muss ich die "Verklebeaktion" durchführen?

Auf die Frage des praktischen und vertraglichen Schutzes gegen das Ausspähen bekommt man natürlich keine Antwort.

Wir verkommen zum Lieferant von Daten und Zahlen für die Industrie damit diese sich in aller Ruhe die geeigneten Spielhallen aufbauen können.

Grüßle



Geschrieben von Sandy am 27.09.2009 um 09:36:

 

Man wird keinesfalls geschützt vom Datenklau, deshalb - und weil man nie weiß welchen Quotendongle man bekommt heisst die Deviese : Never Change a (einigermaßen) running System !!!
wers trotztem tut
Löwen nervt seit Monaten mit angeblichen Zwangsupdates für Novostar etc...
Die können mich jedoch mal gepflegt am A.... lecken - ich habe einen Zulassungsschein und fertig! Wenn sie mir deshalb die Verträge kündigen wollen , bitteschön - holt den Müll ab - aber nur gg Erstattung der 5Mille MSZ. Scheissverein.



Geschrieben von astarz am 27.09.2009 um 10:24:

 

Fakt ist:
Die Aktion ist für alle ärgerlich. Aufsteller, Hersteller und Spieler.

Aber:
Geräte die nach dem 01.12.2009 ohne Update und Siegel betrieben werden haben keine Zulassung mehr !

Eine Überprüfung nach §7 SPV (sog. Geräte-TÜV) kann nach dem 01.12.2009 nur erteilt werden wenn Build 75 und das Siegel drauf sind.

Ob mit Build 75 die Probleme gelöst sind wird die Zukunft zeigen.

Viele Grüße
Andreas



Geschrieben von Meike am 28.09.2009 um 06:01:

 

Hallo Sandy,

wegen Deiner Fragen zum Vertrag müssten doch eigentlich die Verbände mit ihren
Justiziaren Auskunft geben können.

Was sagen die dazu?

Aber denk bitte daran, wenn Du ein GSG betreibst ohne erlaubter Software
nützt Dir Dein Zulassungszeichen nichts mehr.



Hallo Andreas,

Du hast geschrieben:
"Ob mit Build 75 die Probleme gelöst sind wird die Zukunft zeigen".

Tut mir leid, aber das ist mir zu einfach.- Es hat so eine Herdenmentalität.

Wie sieht es denn beim kritischen hinterfragen aus?

Du musst doch die Tatsache in Betracht ziehen, dass nur eine Nachtragzulassung ausreichend war,
für das update.

Dann muss man sich doch überlegen, was notwendig ist, um die verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten ( denn es war kein Erstproblem ) zu haben.

Aus der "Historie" kann man sich dann zusätzlich die "Halbwertzeiten" der letzten Nachtragszulassungen
und Verfristungen anschauen, um besser eine Prognose erstellen zu können.


Warten was die Zukunft bringt, ist kein unternehmerisches Handeln !


Gruß
Meike



Geschrieben von hansi am 28.09.2009 um 10:22:

 

"Dumme" Fragen werden regelmäßig mit der Androhung der Vertragskündigung beantwortet. - Nicht immer direkt aber trotzdem "sehr" deutlich.
Frei nach dem Motto, wenn Sie mit unserem Produkt nicht zufrieden sind, nehmen wir es gerne zurück.

Zurzeit ist zu beobachten, dass immer mehr Aufsteller diese Austria- Produkte zurückgeben und ersetzten durch Produkte aus NRW. Kurz- bzw. mittelfristig kommt man also vom Regen in die Traufe. Der technische knocked out verzögert sich nur!

Beide Hersteller wollen doch das gleiche, die totale Marktbeherrschung.
Heute stellen sie her und auf
und morgen stellen sie her und nur noch für sich auf.
Patent- und politische Absicherung macht's möglich. Der kleine örtliche Aufsteller wird als kleinkriminell und aufmüpfig hingestellt und die Industrieaufsteller stellen sich die weißen Ritter hin.



Geschrieben von Zeus am 29.09.2009 um 06:37:

 

Hallo,
@r2d2,

hast du schon einmal ein Schreiben mit dem Inhalt deines Anfangsposts an Löwen bzw. Novomatic abgeschickt?

@Meike

Dein Ruf nach den Verbänden verhält sich genauso wie die einzelnen Gemeinden sich an den Empfehlungen des Bund-Länder-Ausschusses halten... Den kümmerts nicht!!

Und was vom aktuellen Erfolg der Behörden im Raum Köln und Umgebung, welcher so medienwirksam propagiert wird, letztendlich übrigbleibt, bin ich mal gespannt... Nicht das zum Schluss die Jungs nur wegen Drogen und Waffenbesitz verdonnert werden!
Abwarten ist angesagt...

Gruß Zeus



Geschrieben von alfi1950 am 29.09.2009 um 13:33:

 

Zitat:
Original von Zeus
Hallo,
@r2d2,

hast du schon einmal ein Schreiben mit dem Inhalt deines Anfangsposts an Löwen bzw. Novomatic abgeschickt?

Gruß Zeus


Wie hat denn die Glücksspielindustrie auf dieses Schreiben aus 2008 reagiert? Bis heute kann ich keine positiven Änderungen feststellen

Lesen http://www.isa-guide.de/ ........pdf



Geschrieben von Meike am 30.09.2009 um 05:52:

 

Hallo Zeus,

bist Du in leitender Position eines Aufstellerverbands ?

Deine Antwort ist unlogisch für einen Aufsteller.

Ein Verband ist quasi eine "Unternehmergewerkschaft" und hätte in dieser Situation eigentlich
ureigenste Aufgaben.

Daher stelle ich die Fragen.

Wenn ich als Gewerkschaftsfunktionär meinen Mitgliedern ähnliche Fragen nicht beantworten könnte,
würden diese sicherlich beginnen solidarisch den Austritt zu erklären
und sich entweder etwas eigenes gründen oder woanders eintreten.


Gruß
Meike



Geschrieben von Zeus am 06.10.2009 um 22:26:

 

Hallo,
Zitat:
Original von Meike
Hallo Zeus,

bist Du in leitender Position eines Aufstellerverbands ?

Deine Antwort ist unlogisch für einen Aufsteller.

Ein Verband ist quasi eine "Unternehmergewerkschaft" und hätte in dieser Situation eigentlich
ureigenste Aufgaben.

Daher stelle ich die Fragen.

Wenn ich als Gewerkschaftsfunktionär meinen Mitgliedern ähnliche Fragen nicht beantworten könnte,
würden diese sicherlich beginnen solidarisch den Austritt zu erklären
und sich entweder etwas eigenes gründen oder woanders eintreten.


Gruß
Meike


@Meike
nichts für ungut Meike, aber bist du so blauäugig oder tust Du nur so?
Ich gehe mal vom letzteren aus...
Die meisten "Unternehmensgewerkschaften" bekommen doch teilweise "Zuschüsse", welche von den Herstellern durch Nebenposten beim Kauf von Geräten eingetrieben werden.
Also sind diese, wie du ganz nett formulierst, die "Unternehmergewerkschaft" mehr oder weniger von den Herstellern abhängig.
Gruß , Zeus



Geschrieben von Meike am 07.10.2009 um 06:35:

 

Hallo Zeus,

wenn dem so ist, wie Du schreibst und sich Verbände aufgrund Ihrer Finanzierungsgrundlage

und entsprechender "Nebenposten" (Zitat Ende ) äußerst moderat verhalten und das alle Mitglieder dieser

Verbände wissen , warum bleiben die denn weiterhin in diesen Verbänden?


Nehmen wir das hiesige Thema.


Dass der einzelne Unternehmer mit kritischen Nachfragen beim Händler / Hersteller eventuell Finanzierungsprobleme,

wie verkürzte Zahlungsziele und ähnliches erfahren könnte - nachdem was ich hier so lese - habe ich verstanden

und respektiere dann natürlich das Schweigen.


Wenn ein Verband / eine Gewerkschaft nicht kritisch nachfragt, keine Feststellungsklagen für seine Mitglieder erwirkt in wirklich

wichtigen wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen und ähnliches, um diese vor existenziellen Gefahren zu schützen,

dann verstehe ich das, nicht !


Habt ihr die Verbände nur zur fast täglichen Weiterleitung der Warnmeldungen über neue Zugriffs, Eingriffs und Manipulationsmöglichkeiten ?

Eine Verband / eine Gewerkschaft hat sich um die Ursache des Hochwassers zu kümmern und nicht nur Wasserstandsmeldungen weiter zu leiten.
- So kenne ich Gewerkschaftsarbeit.


Gruß
Meike



Geschrieben von Meike am 07.12.2009 um 20:11:

 

Gruß an alle,

wie ich aus üblicher Weise sehr gut unterrichteten Kreisen hörte,
will man nun von den Klebestreifen wieder Abstand nehmen,
weil der "Praxistest" , d.h. die x-te Nachtragszulassung nicht so recht funktionierte.

Habt ihr schon etwas von dem genauen neuen Zeitplan gehört?

Gruß
Meike


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