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Geschrieben von Hartmut Fries am 24.06.2009 um 09:41:

  Gewerbeanmeldung Bezirksschornsteinfegermeister

Hi aus Herzogenrath,

wo muss der BSM sein Gewerbe anmelden, am Wohnort oder an seinem Kehrbezirk??

Beispiel: BSM wohnt in Herzogenrath, Kehrbezirk ist aber in Aachen, auf dem Stempel ist die Wohnanschrift angegeben, Gewerbe ist aber im Kehrbezirk in Aachen angemeldet.

Ich habe in meiner Gewerbekartei solche Altfälle gefunden, Wohnort Würselen, Bezirk in Herzogenrath, hier nagemeldet.

Wo gibt es eine Rechtsgrundlage??



Geschrieben von Rosenstadt am 24.06.2009 um 10:03:

 

Guten Morgen Herr Fries,

bisher war es so, dass die Schornsteinfeger nach der Bewerberliste auf den „frei gewordenen“ Kehrbezirk bestellt wurden. Nach § 17 Schornsteinfegergesetz sollte der BSM innerhalb seines Kehrbezirkes bzw. dessen Nahbereichs wohnen. Mit Inkrafttreten des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes sind dieser Paragraf und die damit verbundene Residenzpflicht entfallen.

Wir haben mittlerweile auch Schornsteinfeger, die weit außerhalb ihres Kehrbezirkes wohnen und unter ihrer Wohnanschrift gewerblich gemeldet sind.

A. Abicht



Geschrieben von Waldfee am 24.06.2009 um 10:44:

 



nach der 18. GAT zu § 14 GewO vom 13.06.1983 ist im Kaminkehrerfall dessen Wohnung als gewerbliche Niederlassung anzusehen, deshalb ist eine Gewerbeanzeige bei der Wohnsitzgemeinde zu erstatten.



Geschrieben von Hartmut Fries am 24.06.2009 um 10:52:

 

@ waldfee
was ist die 18. GAT verwirrt

Kannst du mir die zufaxen, die Faxnummer lautet: 02406/83424.

Ich sag schon mal Danke



Geschrieben von Waldfee am 24.06.2009 um 11:04:

 

Hartmut,

GAT = Gewerberechtsarbeitstagung (in Bayern).

Ich werds dir nachmittags faxen - jetzt habe ich leider keine Zeit mehr.



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 24.06.2009 um 13:48:

  Gewerbeanmeldung Bezirksschornsteinfegermeister

Moin
wenn ich mich recht entsinne, hatten wir dieses Thema so ähnlich im Forum schon ein Mal diskutiert... damals wurde aber überwiegend die Meinung vertreten, dass keine Anmeldepflicht besteht....

wobei ich persönlich immer noch der Meinung bin ,dass ein Schornsteinfeger sich gewerberechtlich anmelden muss wie jeder andere Handwerker ja auch....

Gruß aus Frankenthal (Pfalz)



Geschrieben von Hartmut Fries am 24.06.2009 um 15:11:

  RE: Gewerbeanmeldung Bezirksschornsteinfegermeister

@ Frankenthal
Verpflichtung zur Gewerbeanmeldung ist m. E. kein Thema, wird auch auf den Seiten der Innungen propagiert, die Frage ist nur wo.

Waldfee hat mir die Sachen vom GAT zugefaxt, danach Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde, ist auch logisch, falls der Bezirk des BSM mehrere Kommunen betrifft.

@ Waldfee
Danke


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