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Geschrieben von Thorsten Bäumer am 19.06.2009 um 10:02:

  Erstellen v. Grafiken - Freier Beruf?

Ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch.

Eine Dame möchte Grafiken und Bilder am PC erstellen, diese dann Bildagenturen zur Verfügung stellen. Von dort aus sollen die Grafiken weiter verkauft werden.

Ist dies als Freier Beruf (künstlerische Tätigkeit) anzusehen? Ich tendiere eher dazu, dass es sich hierbei um ein normales stehendes Gewerbe handelt, welches ganz normal anmeldepflichtig ist!

Wie seht Ihr das?



Geschrieben von der_vollstrecker am 23.06.2009 um 12:02:

 

Also für mich klingt dies wie Webdesign. Will jetzt nicht sagen, dass das jeder kann aber mit einer guten Software vermutlich fast jeder.

Webdesign= Gewerbe= Anzeigepflichtig!!!



Geschrieben von pmcolonia am 23.06.2009 um 21:46:

 

Na, so einfach will ich das nicht sehen. Nur weil Bilder am Computer erstellt werden, können Sie sehr wohl Kunst seiin. Fraglich ist daher eher, was der "Ersteller" tatsächlich will. Will er seine Meinung kundtun, will er bildend tätig sein und und und. Dann wäre er nämlich Künstler und unterläge § 6 GewO. Will er nur z.B. Produkte Abnehmern schmackhaft machen - landläufig auch aus Werbung bezeichnet -, dann wäre es wohl Gewerbe.



Geschrieben von der_vollstrecker am 24.06.2009 um 07:35:

 

Moin Moin

an alle Krümelkacker der Nation!

Und schon sind wir wieder bei den künstlern wie DJ Giulia Siegel!!! Grundsätzlich ist auch Krümelkacken eine Kunst und unterliegt somit dem § 6 GewO, gut für den einen oder anderen.

Also ich habe bei mir einige Web- und Grafikdesigner und auch Werbestudios angemeldet. Selbstverständlich ist immer der Einzelfall zu betrachten. Die herrende Meinung wird diese Tätigkeit jedoch als eine gewerbliche tätigkeit einordnen! Womit man in 99 % der Fälle wahrscheinlich auch richtig liegt.

Nein, und die Erde ist nicht rund... in Aschersleben sieht sie aus wie eine Kartoffel.

In diesem Sinne, frohes Hinterfragen und Grübeln!



Geschrieben von Thorsten Bäumer am 24.06.2009 um 08:04:

 

Hallo Kollegen,


vielen Dank für die Antworten!
Ich vertrete auch eure Meinung und habe ihr gestern mitgeteilt, dass Sie das ganze als stehendes Gewerbe anzumelden hat!


Viele Grüße aus Westfalen


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