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--- "Repräsentanz" einer chinesischen Firma in Deutschland (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=5161)


Geschrieben von Jessica am 18.06.2009 um 09:25:

  "Repräsentanz" einer chinesischen Firma in Deutschland

Moin

Bei mir wurde diese Woche eine Chinesin vorstellig, die eine "Repräsentanz" einer chinesischen Firma hier anmelden wollte. Die Firma betreibt Groß- und Einzelhandel mit Koks, Metallen, Chemierohstoffen, Baumaterialien, etc.
Es soll jedoch lediglich ein Büro bei uns entstehen, in dem die Dame von Deutschland aus Aufträge vermittelt und sich um deutsche Kunden kümmert. Sie bekommt dafür ein Gehalt von der Firma.
Leider konnte Sie mir jedoch nicht sagen, ob bei uns eine Zweigniederlassung oder eine unselbständige Zweigestelle angemeldet werden soll. Sie war sich auch noch nicht sicher, ob von Deutschland aus eine eigene Buch- und Kontoführung geschehen soll. Sie wolle jedoch wahrscheinlich einen Steuerberater damit beauftragen sich monatlich um die Finanzvorgänge zu kümmern. Das hört sich für mich eigentlich nach einer Zweigniederlassung an. Die Dame hat eine Generalvollmacht erhalten und vermittelt in Deutschland eigenständig Verträge, hat also wesentliche Kompetenzen.
Die IHK hat ihr aber gesagt, es handele sich um eine unselbständige Zweigstelle.

Wie seht ihr die Sache? Würdet ihr der Firma empfehlen eine Zweigniederlassung oder eher eine unselbständige Zweigstelle aufzumachen?

Und muss ich mir außer der chinesischen Handelsregistereintragung (natürlich in notariell beglaubigter deutscher Übersetzung) und der Vollmachtserklärung für die Dame, sowie ihrem Pass sonst noch etwas vorlegen lassen bzw. beachten?

Danke an alle Schlauköpfe



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 18.06.2009 um 15:45:

  "Repräsentanz" einer chinesischen Firma

Moin
also, was mich stutzig an Ihrem Fall macht, ist die Angabe, dass die Dame Gehalt von der Firma bezieht...ist sie dann nicht auch bei der Firma angestellt und somit nicht wirklich selbstständig?
Und was sagt die Ausländerbehörde dazu?
Gruß aus Frankenthal (Pfalz)



Geschrieben von Jessica am 18.06.2009 um 16:12:

 

Es soll wie gesagt die chinesische Firma angemeldet werden und nicht die Dame.
Mir wäre es natürlich lieber gewesen, wenn die Dame als selbständige "Handelsvertreterin" oder wie man das auch nennen will, sich hier angemeldet hätte. Dann wäre der Fall wesentlich leichter.
Aber nochmal: Die Dame ist nur Generalbevollmächtigte für die "Repräsentanz" und somit Angestellte der Firma. In Deutschland angemeldet werden soll aber die chinesische Firma.

Bei der Ausländerbehörde habe ich noch nicht nachgefragt. Gehe erstmal davon aus, dass die Dame einer Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Müsste ich mir aber mal ihren Pass vorlegen lassen...



Geschrieben von Stadtverwaltung Frankenthal am 18.06.2009 um 16:29:

  Repräsentanz einer chinesischen Firma

.... wer genau lesen kann, ist eindeutig im Vorteil....



Geschrieben von Jessica am 18.06.2009 um 16:47:

 

Passiert mir auch des öfteren...

Aber trotzdem danke!



Geschrieben von pmcolonia am 23.06.2009 um 21:51:

 

Sorry,

Repräsentanz und Geschäftsvorfälle? Wie geht das zusammen?

Eine Repräsentanz kann mir z.B. das Warenangebot der Firma zur Begutachtung vorstellen, aber doch nicht geschäftlich tätig werden!


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