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Geschrieben von Doris am 03.06.2009 um 08:35:

Fragezeichen Fischräucherei

Hallo,

muss jemand, der eine Fischräucherei betreiben will, diese eigentlich auch anmelden?
Derjenige hat wohl einen kleinen Räucherwagen zu Hause stehen und möchte den bei ihm bestellten Fisch dann zu den Kunden bringen.

Viele Grüße
doris



Geschrieben von Schwarzer am 03.06.2009 um 09:16:

  RE: Fischräucherei



Sofern die Fischräucherei gewerblich betrieben wird, besteht Anmeldpflicht.

Wenn der Fischveredler die Fische selber in seiner Fischzuchtanlage heranzieht, dann wäre u.U. von einem landwirtschaftlichen Betrieb auszugehen, die Fischräucherei und der Vertrieb könnte als Annex zu dieser fischwirtschaftlichen Tätigkeit betrachtet werden und dann wäre das Gewerberecht nicht anwendbar.

Zu empfehlen wäre vielleicht ein Hinweis auf das Baurecht/Immissionschutzrecht, da die Nachbarschaft u.U. die Nase voll hat, wenn der Fisch vor sich hin räuchert.



Geschrieben von Doris am 03.06.2009 um 09:51:

Daumen hoch!

Super,

vielen Dank!!!!!!!!!

Habe mir schon gedacht, das es an dem Aspekt liegen wird, von wo der zu räuchernde Fisch stammt.


doris



Geschrieben von pmcolonia am 05.06.2009 um 20:02:

 

Urproduktion, ja oder nein, das ist hier die Frage, die gestellt und beantwortet werden muss.


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