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Geschrieben von Pfälzer am 31.05.2009 um 00:05:

  Widerruf § 34c

Hallole zusammen,

hab da nen aktuellen Fall, bei dem ein Makler wg. Veruntreuung von ca. 1,7 Mio. EURO z.Zt. in U-Haft sitzt.
Ich möchte nun diesem Menschen den ihm erteilten 34c widerrufen. Hat jemand von Euch schon mal so ein Verfahren durchgeführt ? Gibt es da zufällig einen Musterbescheid ?

Wäre schön, wenn ihr mir helfen könntet.



Gruß und schon mal Danke aus LU



Geschrieben von stillingb am 31.05.2009 um 14:09:

 



da der Gewerbetreibende noch nicht rechtskräftig verurteilt ist, würde ich noch abwarten. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, bei dem dann das Gericht für einen bestimmten Zeitraum ein Berufsverbot verhängte und die Erlaubnis zurückforderte. Ein Widerruf erübrigte sich.



Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 02.06.2009 um 09:07:

  Widerruf § 34c

Einen sonnigen 'Guten Morgen' nach Ludwigshafen und in den Rest der Republik!

Ich stimme der Kollegin Stilling zu und würde erst einmal abwarten.
Der Makler läuft Ihnen ja (zumindest im Moment) nicht weg.

Außerdem gilt auch hier: Keine Rauch ohne Feuer.
Veruntreuungsdelikte (und auch Unterschlagungen) lassen in vielen Fällen auf ungeordnete Vermögensverhältnisse schließen. Warum sonst sollte jemand fremde Portemonnaies und Portfolien erleichtern.

Nutzen Sie die Zeit für Anfragen bei anderen Stellen (Finanzamt, Schuldnerverzeichnis, Insolvenzgericht, Stadt-/Kreiskasse).

Vielleicht reichen die Informationen dieser Stellen bereits für einen Widerruf aus und die Verurteilung wegen Untreue (wahrscheinlich erst im nächsten Jahr?) wäre dann gewissermaßen das 'Sahnehäubchen' für Ihren Widerrufsbescheid.

Vielleicht verzichtet der Makler aber auch angesichts Ihrer Ermittlungsergebnisse bereits im Rahmen der Anhörung auf die Maklererlaubnis (was auch an das GZR gemeldet wird smile ).

Grüße aus Nordhessen



Geschrieben von Landratsamt München Gronegger am 02.06.2009 um 14:33:

  Widerruf 34c

Hallo,
ich mache auch Widerrufe und stimme meinen beiden Vorrednern zu.
Ich würd auch nicht das Urteil abwarten, sondern schon vorab versuchen, Gründe für den Widerruf zu finden.

Viel Erfolg und gutes gelingen.


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