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Geschrieben von Puz_zle am 19.05.2009 um 18:52:

  EuGH - BESITZ UND BETRIEB EINER APOTHEKE

Pressemitteilung des EuGH vom 19. Mai 2009
Quelle: http://curia.europa.eu

Zitat:
BESITZ UND BETRIEB EINER APOTHEKE DÜRFEN APOTHEKERN
VORBEHALTEN BLEIBEN

Die italienischen und die deutschen Rechtsvorschriften, die eine solche Regel vorsehen, finden ihre Rechtfertigung im Ziel der Gewährleistung einer sicheren und qualitativ hochwertigen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung ...
weiterlesen >

Urteil des EuGH in den verbundenen Rechtssachen C-171/07 und C-172/07 vom 19. Mai 2009 >

Siehe hierzu auch: VG Saarlouis, Urteil vom 20.6.2008, 1 K 1135/07 > Lesen


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