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Geschrieben von Anna am 05.05.2009 um 17:56:

  Evaluierung Spielverordnung

Hallo zusammen,

weiß zufällig jemand, ob der Auftrag zur Evaluierung der Novellierung der SpielV schon vergeben wurde?

viele Grüße, Anna


http://www.wirtschaft-harz.de/index.php?id=131035000542&cid=131035001863

Ausschreibung der Evaluierung der Novelle der Spielverordnung (SpielV) im Hinblick auf die Problematik des pathologischen Glücksspiels



Geschrieben von gmg am 05.05.2009 um 18:35:

  RE: Evaluierung Spielverordnung

Interessanter Link Anna !

Zitat
Die Studie soll insbesondere eine Bewertung der Effektivität der Regelungsinstrumente der SpielV hinsichtlich Suchtprävention und -bekämpfung ermöglichen und wird Grundlage für die durch das BMWi gegenüber dem Bundesrat zugesagte Evaluierung der SpielV sein.

Wie ich es in der letzten Zeit immer wieder vorgetragen habe:

Wichtig sind u. a. Suchtprävention und Suchtbekämpfung.
Und die "Regelungsinstrumente" der SpielV.

Die Frage nach der Auftragsvergabe könnte sicherlich nur das BMWi beantworten.
Ich befürchte, dass wird es wohl nicht machen. smile

Grüße



Geschrieben von gmg am 05.05.2009 um 18:50:

  RE: Evaluierung Spielverordnung

Einen Link habe ich doch noch gefunden.

Er führt zu einem Schreiben des Herrn Dr. Frank-Walter Steinmeier.

Man achte auf die Erläuterungen / Begründungen. Sie sollte man sich mal wieder in Erinnerung rufen.

Link:
https://www.umwelt-online.de/cgi-bin/parser/Drucksachen/drucknews.cgi?texte=0655_2D05&marker=SpielV

Grüße



Geschrieben von Meike am 05.05.2009 um 19:24:

 

Hallo Anna,

konnte beim Googlen dazu lediglich einen sehr interessanten Beschluss vom 26.03.2009
vom Fachbeirat Glücksspielsucht finden, dort auf der homepage unter "Empfehlungen", "Evaluierung der Spielverordnung"
eingestellt.

Die haben sich offensichtlich das Korruptionsbekämpfungsgesetz zu Herzen genommen und empfehlen
"die Verpflichtung zum Offenlegen sämtlicher Zuwendungen und Aufträgen von Veranstaltern oder Vermittlern von Glücksspielen" im Rahmen dieses Verfahrens der Bewerber der Ausschreibung.

Das ist wirklich eine super Empfehlung, denn dann kann man schön die "Refrenzen" des Gutachters nachlesen, bzw. erkennen in wie weit dieser völlig "losgelöst" an die Aufgabenstellung dran geht.

Da die Vergabe als freihändige Vergabe klassifiziert ist, laut Ausschreibung, werden wir offiziell sicherlich
erst nach Fertigstellung der Studie erfahren, wer denn den Zuschlag erhalten hatte.

Gruß
Meike


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