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Geschrieben von van de Loo am 21.06.2005 um 12:34:

Fragezeichen Rechtsform

Guten Tag aus Kleve,

hier hin möchte sich eine LtD. & Co. KG als Zweigstelle anmelden.
Beim zuständigen Amtsgericht bereits eingetragen. Nun meine Fragen:
1. Gibt es diese Rechtsform überhaupt ?
2. Wenn Ja, ist hier die Ltd aus Großbritanien als Geschäftsführer diese KG anzugeben mit allen persönlichen daten Ihren Geschäftsführer aus Großbritanien?


Ich hoffe es kann mir jemand helfen ! smile verwirrt



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 21.06.2005 um 13:15:

 

Schönen guten Tag, .... und ein freundliches Moin nach Kleve!

Bei uns ist eine solche Firma gewerberechtlich gemeldet und eingetragen worden, nachdem sie beim örtlichen Handelsregister eingetragen worden ist.

Nach meiner Auffassung sind selbstverständlich die Daten der Geschäftsführer der Komplementärin, hier der Ltd. (Vergleiche deutsche GmbH) anzugeben und einzutragen. Denn schließlich sind dieses die gesetzlichen Vertreter der Ltd. Dazu ggf. die für Deutschland bevollmächtigten Personen ("Generalbevollmächtigte).

Wir lassen uns bei einer solchen Gesellschaft lediglich die Eintragung des Handelsregisters vorlegen (welches ja bei der Eintragung selbständig prüft) und nehmen die Bestätigung nach § 15 GewO vor.

Sollten Hinweise oder Erkenntnisse vorliegen, wonach evtl. eine gewerberechtlich unzuverlässige Person (§ 35 GewO u. a.) ein solches Gebilde nutzen will, um erneut gewerblich tätig zu werden, würden von hier weitergehende Maßnahmen ergriffen, wozu auch die Information des Registers in Cardiff gehört. (s. hierzu: GewA 2005/1 S. 28, GewA 2004/10 S. 409).

Bei Befürchtungen, dass hier ein "Strohmannverhältnis" gegründet werden soll, wäre zudem eine Kontaktaufnahme mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer (German Chamber of industry & commerce) in London hilfreich. Diese können dann vor Ort (meistens jedoch kostenpflichtig) klären, ob hier tatsächlich ein Gewerbebetrieb vorhanden ist, oder aber das Unternehmen nur auf dem Papier existiert.

Vielleicht sind diese Angaben ja vorerst hilfreich.

8) Ansonsten, weiterhin viel Spaß an der Arbeit! 8)

Kramer, Stadt Cloppenburg



Geschrieben von C. Schröder am 21.06.2005 um 16:07:

  Rechtsform

Hallo, dazu gab es doch letztens ein Rundschreiben des Ministeriums. Ich glaube irgendwann im Mai.



Geschrieben von René Land am 21.06.2005 um 18:10:

 

Hallo nach Kleve,

prinzipiell ist nach der neuesten Rechtssprechung des EuGH zur europäischen Niederlassungsfreiheit jede europäische Kapitalgesellschaft als Komplementär einer KG einsetzbar.

Möglich ist übrigens auch die komplette Sitzverlegung der nach britischem Recht gegründeten Ltd. nach Deutschland mit entsprechender Eintragung ins deutsche Handelsregister.

Eine interessante und gut verständliche Lektüre ist hierzu übrigens das 57 Seiten umfassende Werk
"Die Europäische Kapitalgesellschaft (& Co. KG) am Beispiel einer Limited (& Co. KG)" von Sebastian Korts, erschienen im Verlag Recht und Wirtschaft Heidelberg (ISBN 3-8005-4213-7). Lesen

Freundliche Grüße

R. Land


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