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Geschrieben von niro80 am 16.04.2009 um 11:08:

  Antragsfrist zur Marktfestsetzung

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe immer wieder die Schwierigkeit den Gewerbetreibenden klar zu machen das Sie Ihren Antrag auf Marktfestsetzung nicht erst ein paar Tage vor dem geplanten Termin einreichen können. Leider habe ich bisher noch keine Verordnung o.ä. gefunden auf die ich mich in dem Fall beziehen könnte...

Kann mir jemand weiterhelfen???

Danke niro80



Geschrieben von Ingolstadt am 16.04.2009 um 11:32:

  RE: Antragsfrist zur Marktfestsetzung

Marktfestsetzer.

Es gibt hier keine Vorgaben. Entscheidend ist, ob in der noch bis zur Veranstaltung verbleibenden Zeit geprüft werden kann, ob die Veranstaltung überhaupt festgesetzt werden kann (§ 69 a GewO).

Die Festsetzung ist daher z.B. abzulehnen, wenn die Unterlagen nicht vollständig sind oder nicht mehr geprüft werden kann, ob die Räumlichkeiten für die Veranstaltung geeignet sind. Nur wenn feststeht, dass keine Versagungsgründe vorliegen, hat der Antragsteller einen Anspruch auf die Genehmigung.

Das Risiko, den Antrag zu knapp für eine ordnungsgemäße Überprüfung zu stellen, trägt allein der Veranstalter.



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