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Geschrieben von Puz_zle am 17.03.2009 um 18:38:

Lampe RECHT verständlich

Pressemitteilung des BMJ vom 17. März 2009
Quelle: http://www.bmj.bund.de

Zitat:
Re­dak­ti­ons­stab Rechts­spra­che sorgt für ver­ständ­li­che­re Ge­set­ze

Im Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz nimmt zum 1. April 2009 der Re­dak­ti­ons­stab Rechts­spra­che seine Ar­beit auf. Sprach­wis­sen­schaft­ler wer­den künf­tig die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter aller Bun­des­mi­nis­te­ri­en bei der For­mu­lie­rung von Rechts­vor­schrif­ten fach­kun­dig be­ra­ten. Damit wird das vor zwei Jah­ren in Zu­sam­men­ar­beit mit der Ge­sell­schaft für deut­sche Spra­che be­gon­ne­ne Pi­lot­pro­jekt "Ver­ständ­li­che Ge­set­ze" fort­ge­führt und aus­ge­wei­tet.

"Die Sprach­be­ra­tung im Mo­dell­pro­jekt "Ver­ständ­li­che Ge­set­ze" war ein vol­ler Er­folg. Das Pro­jekt hat be­wie­sen, dass Ge­set­ze selbst bei engen Zeit­vor­ga­ben sehr viel bes­ser for­mu­liert wer­den kön­nen, wenn sprach­wis­sen­schaft­li­cher Sach­ver­stand - fach­lich und ju­ris­tisch neu­tral - her­an­ge­zo­gen wird. Ich denke hier­bei zum Bei­spiel an das neue Ver­sor­gungs­aus­gleichs­ge­setz und das neue Wohn­geld­ge­setz", sagte Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­rin Bri­git­te Zy­pries in Ber­lin. "Na­tür­lich ent­hal­ten die Ge­set­ze auch künf­tig viel Fach­sprach­li­ches, das ist weit­ge­hend un­ver­meid­lich. Kein Laie wird je nach einem Blick in das Bun­des­ge­setz­blatt einen Pro­zess füh­ren kön­nen. Aber ge­ra­de dort, wo das Recht vom Bür­ger ein be­stimm­tes Ver­hal­ten ver­langt, soll­ten die Vor­schrif­ten doch so ver­ständ­lich wie mög­lich sein."

Das er­folg­rei­che Pi­lot­pro­jekt wird des­halb jetzt in grö­ße­rem Rah­men fort­ge­führt: Das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz stellt zwei Sprach­wis­sen­schaft­le­rin­nen bzw. Sprach­wis­sen­schaft­ler ein. Sie wer­den von einer min­des­tens sechs­köp­fi­gen ex­ter­nen Sprach­be­ra­tungs­grup­pe un­ter­stützt. Die­ser neue "Re­dak­ti­ons­stab Rechts­spra­che" beim Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz soll von allen Bun­des­mi­nis­te­ri­en mög­lichst früh­zei­tig ein­be­zo­gen wer­den, wenn Ge­set­ze ent­wor­fen wer­den. Spä­tes­tens im Rah­men der Prü­fung der Rechts­sys­te­ma­tik und der rechts­förm­li­chen Ein­heit­lich­keit durch das Bun­des­mi­nis­te­ri­um der Jus­tiz wird der Re­dak­ti­ons­stab bei allen wich­ti­gen Ge­setz­ge­bungs­vor­ha­ben auf die Ver­ständ­lich­keit ach­ten.

Der Re­dak­ti­ons­stab Rechts­spra­che soll die Ge­set­zes­tex­te ana­ly­sie­ren und Vor­schlä­ge un­ter­brei­ten, wie sie ver­ständ­li­cher ge­fasst wer­den kön­nen. Oft wer­den durch eine Au­ßen­sicht bis­lang un­ent­deck­te in­halt­li­che Pro­ble­me eines Ent­wurfs of­fen­bar. Die zu­stän­di­gen Fach­leu­te müs­sen sich dann mit den Ju­ris­ten und den Sprach­be­ra­tern ge­mein­sam auf eine tref­fen­de For­mu­lie­rung ver­stän­di­gen, die so­wohl fach­lich und ju­ris­tisch ein­wand­frei als auch sprach­lich rich­tig und ver­ständ­lich ist.

In der öf­f­ent­li­chen Aus­schrei­bung für die Sprach­be­ra­tungs­leis­tun­gen hat die Ge­sell­schaft für deut­sche Spra­che mit ihrem Kon­zept für die künf­ti­ge Sprach­be­ra­tung den Zu­schlag er­hal­ten und wird den Re­dak­ti­ons­stab Rechts­spra­che stel­len. Sie hat mit ihrem Re­dak­ti­ons­stab beim Deut­schen Bun­des­tag seit mehr als 40 Jah­ren Er­fah­rung mit der sprach­li­chen Prü­fung und Be­ar­bei­tung von Ge­setz­ent­wür­fen ge­sam­melt. Eine we­sent­li­che Er­kennt­nis ihrer Ar­beit ist, dass Sprach­be­ra­tung ein­set­zen muss, so­lan­ge ein Ge­setz­ent­wurf noch ver­än­der­bar ist - das heißt mög­lichst früh­zei­tig und nicht erst kurz vor Ein­brin­gung in den Bun­des­tag.


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