Forum-Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/index.php)
- Gewerberecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=3)
-- Spielrecht (https://www.forum-gewerberecht.de/board.php?boardid=15)
--- Glücksspiel heute und Capone 1933 .... (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=4846)


Geschrieben von RudiCartell am 16.03.2009 um 18:52:

  @gmg: Danke für die Richtigstellung

Gruß vom Rudi



Geschrieben von hansi am 05.04.2009 um 19:37:

 

„Capone“ hat Recht!

Was hat die SpielV dem normalen Aufsteller gebracht?
Der Kuchen ist nicht größer geworden, nur die Kuchenstückchen sind kleiner geworden!
30.000 Geräte mehr am Markt haben nur den Herstellern eine Zusatzeinnahme gebracht.
Beim normalen Aufsteller wurde eine evtl. Umsatzsteigerung durch höhere Gerätekosten mehr als aufgezehrt.

Fazit:
Ein Mehr an Glücksspielgeräten heißt nicht ein Mehr an Kundschaft. – Ein Mehr an Kosten ist es in jedem Fall!
Der Vorteil liegt somit allein beim Hersteller und bei denen, die per Wechselplatine und Fernsteuerung sich ein Stück vom Kuchen der Spieler abschneiden können.
Aber ganz besonders auch bei den Herstelleraufstellern, welche wissen was sich für eine Programmierung innerhalb ihrer Geräte befindet ......................



Geschrieben von gottfried am 07.04.2009 um 09:31:

 



@Meike

Ich glaube, Du bringst Ursache, Wirkung und Aktionen, Reaktionen der Beteiligten von damals etwas durcheinander. Tatsache ist, dass erst die Prohibition (also die grotesk überzogene Einmischung des Staates) den Aufstieg von Al Capone ermöglicht hat. Da er zudem nicht dumm war und aufgrund der enormen Einkünfte seiner illegalen Geschäfte eine Herrschar von Wirtschaftsspezialisten beschäftigen konnte war dann die einzige Möglichkeit ihn bei Nebengeschäften der Steuerhinterziehung zu überführen. Das war praktisch eine Notmaßnahme, da ihm sonst nicht beizukommen war.

Auslöser aber war der Staat, der die berechtigten Bedürfnisse der Menschen unterschätzt hat. Al Capone hat den Fehler erkannt und zugleich Mittel und Wege gefunden die Bedürfnisse zu befriedigen.

Lasst uns also alles tun um überzogene Reaktionen zu verhindern.



Geschrieben von alfi1950 am 09.04.2009 um 12:16:

 

getrunken wir immer und gespielt wird immer.

Fragt sich nur was getrunken wird (siehe Türkei) und wo gespielt wird (Siehe Wettbuden und Teestuben).



Geschrieben von Meike am 12.04.2009 um 07:39:

 

Hallo Gottfried,

wenn Du Dir die Ursache und Wirkung anschauen willst, solltest Du die damalig vorherrschende
Korruption betrachten, welche die OK zu Al Capones Zeiten erst möglich machte.

Da änderte ein Bürgermeister z.B. die Gebietseinteilungen, um die Vertriebswege der Menschen, die mit
Schutzgelderpressung,
Prostitution und illegalem Glücksspiel ihr "Startkapital" für den illegalen
Alkoholhandel verdient hatten, effektiver zu machen.

---------------------------------------
Sollen wir hier wirklich die Ursache, Wirkung, die Aktionen und Reaktionen einiger Beteiligter offen legen?

z.B. Wer wurde wann von wem wohin eingeladen, als was gerade gerichtlich verhandelt wurde?

Gottfried, auch in Deutschland der heutigen Zeit ist der Alkoholverkauf noch immer gesetzlich geregelt,
wie auch der Glücksspielmarkt.

Welche "überzogenen" Reaktionen meinst Du ?


Gruß
Meike



Geschrieben von jasper am 13.04.2009 um 10:51:

 

Eine komprimierte Offenlegung der Abläufe und Zusammenhänge würde sicherlich nicht nur hier für Gesprächsstoff sorgen



Geschrieben von gottfried am 15.04.2009 um 09:21:

 



@Meike

Nun ja, überzogen sind für mich Reaktionen, die darauf abzielen die Bedürfnisse der Menschen komplett zu ignorieren. Negative Beispiele wären etwa (auch überzogen) Alkohol wird zwar gesetzlich erlaubt, aber nur in verschiedenen Konzentrationen (5, 10, 15%) und ohne weiteren Geschmack, also einfach reiner Alkohol mit Wasser vermischt. Glücksspiel ist gesetzlich erlaubt, aber ohne besondere Animation und Variation, also entweder erschallt ein lautes "Danke" oder ein Gewinn wird ausgezahlt.

Was ich meine ist, die Bedürfnisse der Menschen sind nicht nur einfach strukturiert. Alkohol wird nicht nur konsumiert um betrunken zu werden, sondern der Genuss steht bei vielen Menschen im Vordergrund (ich viel hier die Alkoholprobleme in der Gesellschaft nicht verharmlosen, die ernst genommen werden müssen).

Dasselbe gilt für das Glücksspiel, ob in der Spielstätte oder im staatlichen Casino. Der Unterhaltungswert muss ebenso stimmen, sonst wandert ein Großteil der Menschen mit dem Bedürfnis "glücksspielen" zu wollen entweder in die Illegalität ab oder wendet sich an "halblegale" Angebote im Internet. Dies kann weder im Interesse der Gesellschaft noch im Interesse des Staates sein.

Wir alle bewegen uns mehr denn je in einem globalisiertem Umfeld. Wenn attraktive Angebote in der Nähe des Wohnortes nicht angeboten werden (können), so ist es heute um so leichter diese Bedürfnisse von zu Hause über das Internet zu befriedigen.

Bedürfnisse von Menschen mögen dem einen oder anderen Seltsam oder nicht nachvollziehbar erscheinen. Ich halte es mit dem liberalen Grundsatz, dass alles erlaubt sein muß, was anderen Menschen keinen Schaden zufügt, wobei die Selbstverantworlichkeit eines jeden nicht beschnitten werden darf.



Geschrieben von Meike am 15.04.2009 um 20:24:

 

Hallo Gottfried,

ich persönlich kenne kein "halblegales" Angebot im Internet, sondern nur Illegale.
Welche meinst Du?

Bei den "Bedürfnissen" solltest Du nicht vergessen, dass
das Stillen von Bedürfnissen, d.h. hier z.B. die Lust auf Spielen das eine ist,
aber es sollte nicht zu einem "Anfüttern" kommen, bei Menschen, die eigentlich
gar kein Bedürfnis hatten.

Da solltest Du auch die Ursache und die Wirkung nicht vergessen.

Deine liberalen Ansätze "alles erlaubt sein muss, was anderen Menschen keinen Schaden zufügt",
ist rechtlich überhaupt nicht haltbar.

Es gibt in Deutschland z.B. den Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen
Medikamente.
Es gibt das Betäubungsmittelgesetz.
Es gibt das PsychKG.
usw.

Der Staat muss den Menschen auch oft vor sich selbst schützen.


Und das Ewige "wenn nicht mit den Automaten "aufgerüstet" wird, dann gehen die Spieler in die Illegalität",
habe ich nun schon oft gehört und gelesen, aber immer nur von einer ganz eingeschränkten Personengruppe.

Wie kommst Du zu einer solchen These, bzw. womit belegst Du eine solche These?

Und wer hatte die Fungamespieler denn angefüttert, die ihren "Lieblingsautomaten" nachreisen?

Bitte Ursache und Wirkung nicht verwechseln.

Gruß
Meike



Geschrieben von r2d2 am 19.04.2009 um 11:34:

 

@Meike

Respekt

Danke



Geschrieben von gottfried am 20.04.2009 um 18:02:

 



Hallo Meike,

Zitat:
ich persönlich kenne kein "halblegales" Angebot im Internet, sondern nur Illegale.
Welche meinst Du?

"halblegale" Angebote sind die, welche von der einen Seite (deutscher Staat) als illegal eingestuft werden und von der anderen Seite (verschiedene andere europäische Staaten und deutsche Nutzer) als legal.

Hier ist ja auch noch nicht das letzte Wort gesprochen. Ich persönlich denke, dass in Deutschland Internetangebote aufgrund europäischer Rechtsprechung legalisiert werden. Im übrigen ist ja auch ein Verfahren gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch das Europaparlament eingeleitet worden.

Zitat:
Bei den "Bedürfnissen" solltest Du nicht vergessen, dass
das Stillen von Bedürfnissen, d.h. hier z.B. die Lust auf Spielen das eine ist,
aber es sollte nicht zu einem "Anfüttern" kommen, bei Menschen, die eigentlich
gar kein Bedürfnis hatten.
Warum denkst Du, dass Du beurteilen kannst ob jemand "angefüttert" wird oder von sich aus das Bedürfnis hat? Fühlst Du dich Dich angefüttert? Nun ja, vielleicht sollte man auch Big Macs staatlich verbieten, weil nachweislich beim Genuss unwiderstehlicher Hunger auf den nächsten Big Mac aufkommt (liegt übrigens an der Mischung zwischen pikantem und süßem Geschmack im Burger)
Zitat:
Deine liberalen Ansätze "alles erlaubt sein muss, was anderen Menschen keinen Schaden zufügt",
ist rechtlich überhaupt nicht haltbar.
Es gibt in Deutschland z.B. den Unterschied zwischen verschreibungspflichtigen und frei verkäuflichen
Medikamente.
Es gibt das Betäubungsmittelgesetz.
Es gibt das PsychKG.
usw.

Der Staat muss den Menschen auch oft vor sich selbst schützen.
Staatlich reglementiertes Glücksspiel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten zu vergleichen hinkt sicher etwas. Wie wäre es mit Alkoholbezugsscheinen? Das ließe sich noch am ehestens vergleichen.Dass auch hier auf europäischer Ebene unterschiedlich geurteilt und gehandelt wird, zeigen die Coffie-Shops in den Niederlanden. In Deutschland würde hier das BTMG greifen. In den Niederlanden, die insgesamt recht liberal sind, gibt es hier kein Problem.Wichtig ist, dass angemessen reagiert wird.
Zitat:
Und das Ewige "wenn nicht mit den Automaten "aufgerüstet" wird, dann gehen die Spieler in die Illegalität",
habe ich nun schon oft gehört und gelesen, aber immer nur von einer ganz eingeschränkten Personengruppe.

Wie kommst Du zu einer solchen These, bzw. womit belegst Du eine solche These?

Und wer hatte die Fungamespieler denn angefüttert, die ihren "Lieblingsautomaten" nachreisen?
Hier verweise ich wieder auf den Eingangsbeitrag über Al Capone. Ein wunderschönes Beispiel, welches aufzeigt was passiert, wenn der Staat überzieht.



Geschrieben von jasper am 02.09.2009 um 20:16:

  RE: Glücksspiel heute und Capone 1933 ....

Zitat:
Original von Wilde Irene
Ich begrüße alle hier im Forum und bringe zum Einstand einen kleinen Rückblick in das aktuelle Zeitgeschehen ein:

Moin


Ein wirklich „Offener Brief“ an alle Glücksspielhasser


Soll Al Capone wirklich wieder auferstehen?

Frankfurt a. M., Ich bin ein mittelständischer Automatenunternehmer aus Frankfurt mit mehreren Spielhallen. Zu mir kommen Menschen, um zu zocken. Igitt? Pfui Deibel? Mal ganz langsam – und der Reihe nach… Gestatten Sie mir bitte, dass ich Sie schon am Anfang dieses Briefes mit einer provokanten Fragestellung aus Ihren schönen Vorurteilen, Ihrem lethargischem Nichtwissen und Träumen von einer glücksspiellosen Zeit herausreiße.

Der Triumph der Illegalität?

hier (PDF) geht es weiter >>>>>http://www.forum-gewerberecht.de/attachment,attachmentid-1734.html


Klare Worte nett und allgemeinverständlich verpackt! Applaus


Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH