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Geschrieben von Hartmut Fries am 18.02.2009 um 15:20:
Preisauszeichnung/Preisverzeichnis Zeltbetriebe
Hi aus Herzogenrath,
bei uns wird dieses Jahr erstmals wieder ein Zelt zu Karneval verlegt.
Wie sieht's mit dem Anbringen eines Preisverzeichnisses analog zu § 7 Abs. 2 PAngV aus. Erforderlich oder nicht.
Ich denke zwar schon, aber ich habe nichts genaues gefunden.
Grüße vom Westzipfel
Hartmut Fries
Geschrieben von OrDnUnGsAnDy am 18.02.2009 um 16:07:

aus Thüringen,
nach meinem Wissen gelten die Absätze 1 und 2 des § 7 PAngV für alle Betriebe, in denen Speisen oder Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden - also auch für ein Zelt!
Ich persönlich habe jedoch noch kein Festzelt gesehen, an dem im Eingangsbereich eine Preisliste angebracht war.
Vielleicht hilft die Entscheidung des OLG Koblenz vom 06.04.1988, 1 Ss 153/88, GewArch 1988, 239, weiter. Das Gericht soll sich mit der Preisauszeichnungspflicht für Speisen und Getränke an einem Bierpavillon und einem Imbissstand anlässlich eines Festes in einer ländlichen Reithalle beschäftigt haben.
Leider liegt mir diese Entscheidung nicht vor. Im Internet habe ich sie auch nicht gefunden.
Geschrieben von Hartmut Fries am 19.02.2009 um 08:16:
Alaaaf nach Thüringen,
das Urteil habe ich gefunden, passt aber nicht ganz zu meinem Sachverhalt. Hier war die Preisliste nur an der Bonkasse und nicht an der Theke deutlich sichtbar angebracht.
Trotzdem merci, wa!!!
Hartmut Fries
Geschrieben von der_vollstrecker am 19.02.2009 um 09:21:

zusammen,
kann man da nicht einfach mit dem Veranstalter sprechen bzw. in der Gestattung als Hinweis aufnehmen, dass zum Beispiel eine Preisliste, analog zur Getränke- und Speisekarte auf jeden Tisch festgeklebt wird und zum anderen im Schankbereich groß und deutlich auf einer Tafel mit Kreie oder dergleichen die "Hauptgetränke" und Speisen ausgepreist werden?
Also wenn ich auf Festen Unterwegs bin, dann ist das in der Regel so und das klappt auch. Habe eigentlich noch nie gesehen, dass einer diese Tafel nicht hatte.
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