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-- Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig? (https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=468)


Geschrieben von ferdinho am 22.02.2006 um 13:40:

Fragezeichen Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig?

Hallo Liebe Kollegen und ein freundliches "Hallo" aus Mönchengladbach,

Ich hab mal ne Frage. In einer Großraum-Diskothek in unserer Altstadt sollen jetzt neben den German-Dream-Men an Altweiber auch öfter mal Gogo-Tänzerinnen und halbnackte Auto-Wäscherinnen auftreten. Meines Erachtens handelt es sich doch bei beidem um eine Zurschaustellung von Personen, oder?

Im Landmann/Rohmer hab ich nix genaues gefunden....

Für die Antworten sage ich jetzt schon.... Danke



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 22.02.2006 um 13:55:

 

Si, yes, woll!! großes Grinsen



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 22.02.2006 um 13:58:

 

seh ich genauso, die sollen nur Gäste in die Disse locken. Und warum kommen die? Um sich die Augen aussem Hals zu gucken - Schaustellung von Personen, nix anners!



Geschrieben von Antonia Thien am 22.02.2006 um 14:20:

  RE: Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig?

Hallo,

sorry, aber so undifferenziert sehe ich das nicht. Die Dream-Men und Wäscherinnen okay, aber die Gogo-Girls?

(Um Missverständnissen vorzubeugen, ich beziehe meine Äußerungen natürlich nur auf eine etwaige Erlaubnispflicht, denn Schaustellung von Personen umfasst ja auch das sog. Zwergenwerfen, was aber nicht erlaubnisfähig ist.)

Wenn es sich um ganz "normale" Gogo-Girls handelt, dann sind diese zwar knapp und sexy gekleidet, aber weder halbnackt noch anrüchig, noch vollführen sie einen Strip oder annähernd ähnliches. Sie dienen letztlich nur dazu, die Besucher zum Tanzen zu animieren. Dann sind sie nichts anderes als Animateure, in den meisten Fällen nur schöner anzusehen. Und das hat mit einer Erlaubnispflicht nach § 33 a GewO nichts zu tun.


Schöne Grüße
A. Thien



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 22.02.2006 um 14:22:

 

Nachtrag -nach Rüffel durch meine Kollegin anbeten
Ich gib ja zu, habe zu pauschal geantwortet, hier ist zu differenzieren, näheres siehe den Ausführungen von meiner Kollegin. Wir haben es hausintern ausdiskutiert und ich gebe ihr absolut recht. Nicht jedes GoGoGirl ist automatisch der erlaubnispflichtigen Schaustellung unterzuordnen. Heul



Geschrieben von Kramer-Cloppenburg am 22.02.2006 um 14:56:

 

Stimmt!

Wenn die Tanten hübsch und dann noch (zumindest teilweise bekleidet) im Käfig sind, dann nicht!! großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen großes Grinsen



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 22.02.2006 um 23:33:

 

Hej aus Hamm,

die Gogos würde ich auch nicht unbedingt unter 33a packen. Aber das mit den Autowascherinnen in einer Disko, das ist cool und erlaubnispflichtig. Meist reichen die Notausgänge doch so gerade eben aus.

Deshalb meine Frage: Was für ein Auto waschen die denn dann in dem Laden? Kopfkratz

Und kann ich mein Auto auch bringen? großes Grinsen



Geschrieben von ferdinho am 23.02.2006 um 07:42:

Augenzwinkern einen Audi-tt

Einen wunderschönen Guten Moin !

Also die waschen einen Audi-TT der im Eingangsbereich steht. Über die Einschränkung der Fluchtwegsituation habe ich mich schon mit dem Betreiber auseinandergesetzt. Das ist geregelt.

Ansonsten war er nicht bereit den Audi durch unseren Dienstwagen ersetzen zu lassen. seufz

Aber vielen Dank für die Antworten.

Ich denke auch, dass ich mir das mal ansehen werde. Im Prinzip ist alles erlaubnispflichtig was geschlechtsbezogene Darstellung ist. Wenn die Gogos also sehr wenig anhaben, dann bringe ich die auch in die Erlaubnis. Aber zunächst mal werde ich mir nur die Autowäscherinnen und die Dream-Men vorknöpfen. Bei denen habe ich entsprechende Bilder vom Auftritt. Und die sind eindeutig. Augenzwinkern



Geschrieben von stadtmädl am 11.03.2008 um 15:04:

  Musterbescheid 33 a ?

Jetzt ist es bei uns am Land also auch soweit - Topless GoGo´s in einer Disco.
Kann mir jemand einen Musterbescheid schicken ? Welche Auflagen, außer JuSchG sind hier vorgesehen?
Danke schonmal...



Geschrieben von gewerbe-sgh am 12.06.2008 um 11:48:

  RE: Gogo-Tänzerinnen §33a-pflichtig?

Hi und Hallo !!!

Frage:
Aber eine Gogo-Tänzerin sollte doch zumindest, sofern sie es auf eigene Rechnung betreibt, Ihr Gewerbe gem. § 14 GewO anzeigen, oder ???
Die Künstlerschiene würde ich da nicht mitfahren (äh -tanzen !!!).




Geschrieben von MaLa am 25.08.2009 um 15:26:

 

ich bin mir nicht sicher ob ich jetzt daneben liege aber ich geb auch mal meinen senf dazu...

Lösung 1.)

Die Gogo-Tänzerin macht eine Art Tanz.
Das heiss es ist keine Gewerbeanzeige nach § 14 GewO notwendig. Bei dem Tanz muss es sich um eine künstlerische Leistung handeln.


Kösung 2.)
Die Gogo-Tänzerin wird als Promotion engagiert.
Somit ist nach § 14 GewO die Tätigkeit anmeldepflichtig. Hier sind die Merkmale der Kunst nicht erfüllt, da die Tänzerin nicht selbständig sondern unter Anweisung arbeitet.

Ich denke in diesem Fall kann die Behörde nach Ermessen entscheiden worum es sich handelt.



Geschrieben von Marcel Fromm am 15.05.2018 um 08:13:

 

Guten Morgen aus dem schönen Thüringen.

Ich möchte das Thema "Schaustellung von Personen" nach § 33a GewO gerne nochmal aufgreifen.

In meinem Zuständigkeitsbereich möchte jemand eine öffentliche Veranstaltung anzeigen, welche auf einem Grundstück einer Tankstelle (mit Waschanlage) durchgeführt wird.

Unter anderem sollen dabei Damen im Bikini Autos vorwaschen (quasi mit Schwamm und solchen Sachen), bevor diese dann in die Waschanlage fahren (die Autos natürlich).

Seht ihr hier eine Schaustellung von Personen mit Erlaubnispflicht?



Geschrieben von Frau Gelb am 22.01.2019 um 16:08:

 

Hallo zusammen,

ich möchte das Thema Schaustellung von Personen aus aktuellem Anlass aufgreifen.
Hier soll demnächst eine sogenannte Sixx Paxx Veranstaltung stattfinden.

Fraglich ist, ob die Veranstaltungsreihe bekannt ist und wie ggf. in anderen Städten damit umgegangen wurde. Ggf. auch Erlaubnis für Einzelveranstaltungen erteilt, oder als nicht erlaubnispflichtig eingestuft?

Die Verantwortlichen sehen das ganze als eine Revue und Akrobatik-Show, Gesang, künstlerische Darstellung... Man wolle nicht unter die Kategorie Men-Strip fallen.

Gleichzeitig wirbt die Truppe aber mit einer Show, die mit der Filmproduktion Magic Mike zu vergleichen sei. Den Film kenne ich...tanzen und strippen. Es gibt natürlich auch eine Homepage .....

Die Termine sind in ganz Deutschland verteilt.

Ist jemand dabei, der die Veranstaltungsreihe auch schon auf dem Schreibtisch hatte?

Viele Grüße und schon mal Danke im Voraus für etwaige Hinweise



Geschrieben von bayer_f am 11.02.2020 um 14:49:

  RE: Musterbescheid 33 a ?

Zitat:
Original von stadtmädl
Jetzt ist es bei uns am Land also auch soweit - Topless GoGo´s in einer Disco.
Kann mir jemand einen Musterbescheid schicken ? Welche Auflagen, außer JuSchG sind hier vorgesehen?
Danke schonmal...


Hallo zusammen,

aus gegebenem Anlass auch die Frage von mir, ob hier jemand netterweise einen Musterbescheid zur Verfügung stellen könnte mit entsprechenden Auflagen. Habe selbst bisher keine Erfahrung damit und bin gerade am gestalten eines solchen Bescheides. Wäre super, wenn man hierfür eine Vorlage zum "spicken" hat.

Gerne kann der Bescheid auch als Mail verschickt werden.

Danke vorab!

Viele Grüße aus der stürmischen Pfalz


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