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Geschrieben von C. Schröder am 21.02.2006 um 16:24:

  Wanderlager ohne Nennung des Veranstaltungsortes

Mir liegt eine Mitteilung eines Bürgers vor, wonach er von einem Unternehmen (TV B. Nord, Bremen, abgekürzt um keinen Namen zu nennen) eine Gewinnmitteilung aufgrund einer Rubbellosteilnahme bekommen haben. 250,00 € gibt es in bar dazu einen Präsent. Leider handelt es sich um eine "Bustour", d.h. der Gewinn wird nicht hier ausgezahlt.

Ich vermute mal das ein Wanderlager dahintersteckt, aber machen kann ich nichts (nicht bei uns und auch der Anbieter ist nicht von hier). Ist es sinnvoll hier die Wettbewerbszentrale zu informieren.

Hat das eigentlich auch was mit Lotterierecht zu tun?



Geschrieben von Ingolstadt am 21.02.2006 um 17:03:

  RE: Wanderlager ohne Nennung des Veranstaltungsortes

Liebe Kollegin,

es handelt sich hier um den üblichen Gewinnbrief-Schwindel, mit dem die Menschen auf eine Verkaufsveranstaltung gelockt werden. Warum der Veranstaltungsort nicht genannt ist, bedarf für Gewerberechtler keiner Begründung.

Falls der Veranstalter nicht schon auf www.gewinnbriefe.info veöffentlicht wurde, die Einladung an die Wettbewerbszentrale schicken.

Theoretisch könnte der Gewinn nach § 661 a BGB eingeklagt werden, aber die Veranstalter der unseriösen Kaffeefahrten ziehen sich mit bewusst irreführenden Angaben aus der Verantwortung. Sollte die Klage tatsächlich erfolgreich sein, folgt der Insolvenzantrag.

Mit einer Lotterie hat das Ganze Gewinnmitteilungsunwesen nichts zu tun, da es am Einsatz fehlt. Ein Glücksspiel liegt vor, wenn Einsätze geleistet werden und der Spieler den Einsatz, erhöht um den Gewinn zurückerhält. Die Lotterie unterscheidet sich vom Glücksspiel durch den "Gewinnplan". Gewinnplan ist: 1. Preis Auto, Losnummer 22, 2. Preis Fahrrad, Los Nr. 44, 3. Preis freier Eintritt im Kölner Dom, Los Nr. 1.

Kleine Lotterien (Tombola etc.) können nach den landesrechtlichen Ausführungsgesetzen zum Lotteriestaatsvertrag genehmigt werden.



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 21.02.2006 um 19:01:

  RE: Wanderlager ohne Nennung des Veranstaltungsortes

Hej vom Nabel der Welt!

Wenn ich solche Schreiben bekomme, dann schicke ich diese zusätzlich an die Stadtverwaltung, die meiner Meinung nach zuständig ist (z. B. durch Adresse oder Postfach) mit der bitte, der Firma ein Bußgeldverfahren anzuflicken. Formulier

Leider war die Resonanz nicht wirklich gut.

Kennen wir nicht, ham wa nicht etc. Heul

Bei uns kommen jetzt oft diese Schriebchen aus dem EU-Ausland, die immer bei der WM diese orangen Verkleidungen tragen. großes Grinsen Da ist dann alles zu Ende.



Geschrieben von Gewerbeordnung Arnsberg am 22.02.2006 um 07:57:

  RE: Wanderlager ohne Nennung des Veranstaltungsortes

Hallo und Moin aussem Sauerland,

Kollege Nabel von Welt, machen wir auch so. Aber vielleicht sollten wir noch mehr machen. wut

Wenn wir alle in unserem jeweiligen Einzugsbereich aufpassen, werden wir auch herausfinden, wo eine Verkaufsveranstaltung stattfindet. Formulier

Es sind ja meist immer die selben Gaststättenbetriebe, in denen solche Veranstaltungen durchgeführt werden. Und da könnten wir dann doch mal so ganz locker in solch eine lustige Runde einkehren und für Stimmunug sorgen. Huepf1

Hat bei uns bisher auch immer gut geklappt, wobei unser Stadtgebiet Gott sei Dank ziemlich übersichtlich ist. Die Veranstalter machen um uns mittlerweile einen Bogen. Wenn auch nur bis in die Nachbargemeinde. Aber auch da ist unser Kollege mittlerweile lästig, so dass der Bogen immer größer wird. schimpf

Wir konnten schon einigen dieser schrägen Vögel kräftig in die Suppe spucken großes Grinsen .

Deshalb mein Appell an Euch: Haltet die Augen auf und schreitet ein, wenn in Eurem Zuständigkeitsbereich mal wieder ein "Abzock-Party" stattfindet. Applaus



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 22.02.2006 um 08:24:

 

Moin
Falls ich es nicht schon mal irgendwo erwähnt habe:
Wenn wir dann feststellen, in welcher Gaststätte die "Party" steigen soll, rufen wir den Wirt an. Bisher habe ich von ihm eigentlich immer eine Ansprechperson mit Telefonnummer (irgendjemand bestellt ja den Saal vor) bekommen. Dort ein kleiner Anruf mit dem Hinweis, "sie wollen ja sicher nur Produktwerbung betreiben aber keine Verkaufsveranstaltung - wir schauen dann mal bei ihnen vorbei" --> höchstens ein Tag und schwupp, die Veranstaltung wird abgesagt großes Grinsen



Geschrieben von C. Schröder am 22.02.2006 um 08:59:

 

Die Gastwirte hier am Ort habe ich insofern auch gut im Griff. Sobald bei denen einen Anfrage für eine Veranstaltung vorliegt rufen die hier an. Ich habe vor einiger Zeit als hier recht viele Verkaufsveranstaltungen war etwas Aufklärungsarbeit geleistet. Nach dem Motto ihr kauft den Kuchen und wir untersagen, dann ist euer "Gewinn" weg. Läuft recht gut. Und wenn es dann doch einmal passiert ist und wir kriegen Info: Anruf beim Veranstalter: "Ach haben wir ganz vergessen anzuzeigen". Tja und dann ist Schluss mit Lustig und unser Außendienstler kann dann immer berichten: Veranstaltung hat nicht stattgefunden.

Obwohl: die Rentner sind dann immer ganz traurig.
Erstaunlich, dass immer noch Leute auf die Masche reinfallen, aber für manche ein schöner Zeitvertreib.



Geschrieben von Boshamer am 22.02.2006 um 09:05:

 

Hallo aus Kierspe,

so ähnlich wie Hubert Steinmetz machen wir das auch: Hier rufen die Gastwirte aber in aller Regel an und fragen, ob das in Ordnung ist. Dann hören wir nach, welche Firma das ist, rufen dann bei der Erlaubnisbehörde an (bisher war das meistens in Niedersachsen), hören uns dann das: "...ogottogott, nicht die schon wieder..." an und teilen dem Gastwirt mit, dass wir in voller Montur auftauchen.

Und --schwupps--, hat sich diese Veranstaltung auch erledigt.

Besorgte Bürger verweisen wir auch an die Verbraucherberatungen im Umkreis, die mit uns unisono mitteilen, man sollte doch die Finger davon lassen.

Aber es gibt ja doch noch viele Leute, die freuen sich auf das Stück Kuchen und die Tasse Kaffee.

Grüße vom Westfalen


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