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Geschrieben von novocheatr am 30.12.2008 um 02:29:

  Vernetzung, Chipkarte, wie soll ich das verstehen?

9. Januar 2007: Informationen und Klarstellungen

Chipkarten und Vernetzung von Spielgeräten!

"Spielhallenvernetzungen sind nicht Bestandteil von Spielgeräten und unterliegen damit nicht der Bauartzulassung. Schnittstellen zu Spielgeräten, über die eine Vernetzung hergestellt werden kann, unterliegen wie Chipkarten dem Verbot der unerlaubten Rückwirkung. Es gelten ebenfalls die oben angeführten Punkte der Technischen Richtlinie."

"Für ein generelles Verbot von Chipkarten und Spielhallenvernetzungen enthält die Spielverordnung keine Grundlage."

Jo verboten........ aber nicht generell..........

Also doch erlaubt, wenn es nicht zum Bestandteil von Spielgeräten gehört und nicht zur Bauartzulassung! Dann darf sich das auch keiner Anschauen oder etwas Prüfen oder?



Geschrieben von RudiCartell am 02.01.2009 um 14:24:

  RE: Vernetzung, Chipkarte, wie soll ich das verstehen?

Stelle doch bitte in deinem Bezug die drei Fragen,

1. Was sind unerlaubte Rückwirkungen?
2. Was sind erlaubte Rückwirkungen?
3. Was sind keine Rückwirkungen?

direkt an die PTB und ich wäre an der Antwort interessiert.

Gruß vom Rudi



Geschrieben von novocheatr am 02.01.2009 um 15:27:

  RE: Vernetzung, Chipkarte, wie soll ich das verstehen?

Zitat:
Original von RudiCartell
Stelle doch bitte in deinem Bezug die drei Fragen,

1. Was sind unerlaubte Rückwirkungen?
2. Was sind erlaubte Rückwirkungen?
3. Was sind keine Rückwirkungen?

direkt an die PTB und ich wäre an der Antwort interessiert.

Gruß vom Rudi


Hallo Rudi, aus Spaß habe ich der PTB diese Fragen gestellt!
Ich erwarte aber keine eindeutige Antwort, sondern wieder etwas das nach mehreren Seiten auslegbar ist.

Aber ich versuche mal so weit ich es jetzt schon weiß zu beantworten.

1. Was sind unerlaubte Rückwirkungen? Ala Paules Vernetzung seiner Merkur-Spielotheken, "guter Kunde Modus, Wunder der Automat gibt"
Graf macht es genau so, extremer in Ösiland. Hier aber mit den Novo-Ketten auch.


2. Was sind erlaubte Rückwirkungen? Was Spielt der Kunde (z.b Magie, welches Spiel) wo ist die Risiko Grenze, wieviel wird versenkt, usw.
BigCash Anzeige BigSpender.

3. Was sind keine Rückwirkungen? Abfrage von Daten, Update

Hmmm so wie es aussieht wird die (Techniker-)Karte kommen, Spielerschutz (ab18), Bonus System a 20 Cent 0,09 Cent Bonus auf Karte. Könnte dann auch Klubkarte heißen falls es mit dem Rauchen extremer wird dieses zu verbieten.



Geschrieben von RudiCartell am 02.01.2009 um 18:11:

  RE: Vernetzung, Chipkarte, wie soll ich das verstehen?

Zitat:
Original von novocheatr
............

3. Was sind keine Rückwirkungen? Abfrage von Daten, Update

............


Upps "Update"? Verstehen wir das Wort verschieden?

Ich verstehe darunter, wenn ich aus welchen Gründen auch immer, neue Software einspielen/einsetzen muss.
Dies hat entscheidenen Einfluss (Rückwirkung, eventuell erlaubt, wenn die Software zugelassen wäre) auf das Verhalten.

Gruß vom Rudi

.



Geschrieben von gmg am 02.01.2009 um 18:13:

  RE: Vernetzung, Chipkarte, wie soll ich das verstehen?

Vielleicht sollte wird noch den Begriff "Upgrade" mit ins Spiel bringen ?

Grüße



Geschrieben von novocheatr am 02.01.2009 um 20:43:

 

Richtig!!!!!!!!
Wenn Du veränderte Software (nicht zugelassene Update, Patch, auch Upgrade) meinst!!
Da hast Du Recht! Es gibt nichts und wird nie eine Apsolute Sicherheit geben.
Mit den Update, Patch, usw. die nicht zugelassen sind weiß vielleicht ein anderer mehr zu sagen wie man das der PTB verkauft "wir mußten Handeln um einen Schaden für unsere Kunden (Aufsteller) abzuwenden"

Zum Protokol VDAI
VDAI Software

Wenn ich in meine Glaskugel schaue sehe ich in ein paar Jahren das Can-Bus Protokol, lol
Can Bus



Geschrieben von Meike am 02.01.2009 um 20:54:

 

Hallo Rudi,

zur Frage der Rückwirkungsfreiheit gibt es bereits mit Schreiben vom 03.08.1998
eine Stellungnahme der PTB.

Diese Stellungnahme ging an den VDAI e.V., DAGV e.V. und den BA e.V.

Darin hieß es:

"Rückwirkungsfreiheit bedeutet, daß über vorhandene Schnittstellen keine Einwirkungsmöglichkeit von außen
auf spielwichtige Teile bestehen dürfen.....
Der Vollständigkeit halber wiederholen wir unseren Standpunkt, daß zu den spielwichtigen Teilen eines Spielgerätes
sowohl Spielsystembausteine als auch Geldein- und ausgabebauteile gehören."


Gruß
Meike



Geschrieben von novocheatr am 03.01.2009 um 00:50:

 

Hallo Meike,
habe noch etwas gefunden zwar älter aber passt zu deinem Post!

kleine Anfrage an die Bunderegierung 06.2007

Fakt ist somit: Die PTB ist nur für die Zulassung zuständig, Automaten im Betrieb sind nicht von Interesse außer man weckt uns und wir müssen dazu Stellung nehmen. Ergo: Der Paule macht das schon!

Automaten im Betrieb sind Ländersache, da haben sich die Ordnungsämter darum zu kümmern. (Von meiner Seite auch richtig, man verlangt ja auch Vergnügungssteuer)
Wer wird wann geschult? Wird von Gauselmann, Löwen zu Schulungen eingeladen? Sicher, da werden Sie dann auch erzählen was man mit vernetzten GSG so alles machen kann und worauf man bei Überprüfungen achten muß. Wenn Sie nicht weiter Wissen holen sie sich ein Gutachter der selber noch Spielotheken Besitzer ist, befangen,lol !

Verfahren 1998 Gauselmann wurde gegen Zahlung eines Bussgeldes eingestellt. Fragen? So ist er nicht zu packen, da fallen mir ein paar Informatiker ein die dieses vielleicht genau so gesehen haben.



Geschrieben von Meike am 03.01.2009 um 09:15:

 

Hallo novocheater,
Gruß an alle,

an einem Beispiel versuche ich zu erläutern, warum es oftmals schwierig ist, Einzelfragen nach bestimmten
Vorgehensweisen zu beantworten, ohne einen etwas größeren Bogen zu schlagen und warum man keine
Gemengelagen in Fragestellungen herstellen sollte.

- Natürlich ist es leichter einfach strukturierte Antworten á la "haltlose Anschuldigungen von wirtschaftlichen Außenseitern" zu geben.
Aber das sollte doch hier nicht unser Niveaux sein, oder?
Daher sollten wir auch Distanz zeigen zu Äußerungen, wie "Paule macht das schon!" -

Bsp.:
Bei TR müsste es z.B. einen eindeutigen Definitionsanhang geben, welcher basiert auf naturwissenschaftlichen Fundament, dem Stand der Technik und der spezifischen Rechtsprechung.

Viele, wie ich auch hatten im 1. Semster Mathematik, in den ersten Vorlesungen gelernt, warum die 2 nach der 1 kommt. Die Notwendigkeit von Grundlagen und Definitionen zog sich durch das Studium der Mathematik und Physik wie ein roter Faden.

Daher habe ich persönlich auch nie Verständnis dafür gehabt, warum Mathematiker und Physiker Begriffe wie "Geldmanagement" aus der Industrie,
ohne eindeutige Definition übernehmen und diese noch in contra von alten Definitionen, siehe oben zur
Rückwirkungsfreiheit, nutzen.

Definitionen, welche vom Gesetzgeber oder höchstrichterlich entschieden sind, müssen natürlich immer übernommen werden.

Dass diese plötzlich in Ausführungsvorschriften nicht übernommen werden und es zu Definitionen kommt,
durch die persönliche Einschätzung von Behördenmitarbeitern ist sehr speziell.

So etwas ist völlig untypisch.

In der Masterarbeit konnte ich nun von Dritten mein persönliches Unverständnis zu dem Arbeitsstil bestätigt lesen, S. 68

"Der Autor sieht keinerlei technische oder fachliche Gründe, die der ursprünglichen Umsetzung eines
brauchbaren Konzepts im Wege hätten stehen können....
Promovierte Mathematiker und Statistiker der PTB müssen mit der korrekten Vorgehensweise zur Ermittlung von aussagekräftigen Messwerten vertraut sein."


Und wie immer im Leben muss man Geschichte kennen, um Gegenwart und Zukunft zu verstehen:

In einem Ergebnisprotokoll einer Besprechung mit dem Präsidenten, Vizepräsidenten, einem Mitglied des Präsidiums, dem Leiter Fachbeirat 8.3 der PTB und Vertretern des VDAI, am 04.02.1998, in Braunschweig gibt es einen Satz der die Hauptproblematik darstellt:

"Bezogen auf die Prüf- bzw. Zulassungstätigkeit der PTB machte...................... deutlich, daß diese Arbeiten ein ständiges "Spagat" zwischen Industrieinteressen und staatlichen Auftrag darstellen."

In diesem Ergebnisprotokoll / Gesprächsprotokoll musste ich wie in einigen anderen lesen, dass es von Seiten der Industrie als
"kritisch hingewiesen wird" , wenn "einzelne Mitarbeiter.. bei Bauartprüfungen vertiefte Sichtprüfungen vornehmen". - Zitat Ende -


Um den "Spagat" deutlich zu machen, nun die Sichtweise des Autors der Masterarbeit zu einem anderen Arbeitsstil:
S.68
"Durch diese Vorgehensweise einzelner Mitarbeiter der PTB wird von den Prüfern verlangt, die Ungleichbehandlung
von Geräten und Herstellern zu bestätigen und aufrecht zu erhalten.
Die Motivation der PTB hierfür kann von Bequemlichkeit über Inkompetenz bis zur Bestechung oder Erpressung einzelner Mitarbeiter durch einen bevorzugten Hersteller reichen, was die Bedeutung
des Risikos PTB / Hersteller unterstreicht."


Auch hier hätte man die Geschichte noch einfügen können, um den "Spagat" besser verstehen zu können:

http://www.ptb.de/de/zieleaufgaben/historie/index.html

Die PTB, ehemals Physikalisch-Technische Reichsanstalt wurde auf Initiative, nach Idee und durch Mitteln der Industrie gegründet.

- Falls ein Student der Fachrichtung VSWG (Verfassungs-Sozial-Wirtschafts-Geschichte) ein Thema für seine Magisterarbeit sucht, wäre dies auch aus dieser Sichtweise sicherlich spannend.-


Daher meine Bitte, Fragestellungen zwar aus der Komplexität herausnehmen und mit komplexen Hintergrund beantworten können,
aber nicht künstliche Gemengelagen wie bei novocheater mit Bund- Länderzuständigkeiten und Straf- und Verwaltungsrecht u.a. herbeiführen.

Daher mag ich auch das Thema, die Sammlung von Änderungswünschen, von dieter nicht.

Es wird eine künstliche Gemengelage hergestellt, die ein strukturiertes Vorgehen bei Einzelaufgaben
unmöglich macht.


Gruß
Meike



Geschrieben von novocheatr am 03.01.2009 um 12:16:

 

Hallo Meike,
ich gelobe Besserung!
Zu P.G werde ich nichts mehr sagen.


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