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Geschrieben von fahnder am 15.02.2006 um 15:10:

  Mindestabstand bei Geldspielern

Moin aus Diepholz,

auch wir stehen vor den ersten Kontrollen nach der neuen SpielV. Bei der Durchsicht der neuen Vorschrift bin ich über einen Satz gestolpert - wo es sicher verschiedene Auslegungen zu gibt:

§ 3 Abs. 2

...
Der Aufsteller hat die Geräte einzeln oder in einer Gruppe mit jeweils höchstens zwei Geräten in einem Abstand von mindestens 1 Meter aufzustellen, getrennt durch eine Sichtblende in einer Tiefe von mindestens 0,80 Meter, gemessen von der Gerätefront in Höhe mindestens der Geräteoberkante

Nun meine -vielleicht etwas pingeligen- Fragen:

- bezieht sich der Mindestabstand auf den Zwischenraum zwischen den beiden Geräten in der 2-Gruppe - oder aber zu den anderen Gruppen, also Abstand von Gruppe 1 zu Gruppe 2?

- ist die Sichtblende nur innerhalb der "Gruppen" anzubringen, oder auch zu den anderen Gruppen, so dass jedes Gerät quasie zwei große Segelohren bekommt?

hoffe mir kann hier jemand helfen, damit mir ein Licht aufgeht! Danke vorab .



Geschrieben von nette.tante am 15.02.2006 um 15:14:

  RE: Mindestabstand bei Geldspielern

Das ist so gemeint, dass zwischen zwei Zweier-Gruppen ein Abstand von 1 Meter und eine Sichtblende sein muss.
Sprich: GSG/GSG Abstand und Sichtblende GSG/GSG
Gruß aus Bayern



Geschrieben von fahnder am 15.02.2006 um 15:17:

  RE: Mindestabstand bei Geldspielern

Danke für die schnelle Antwort.

Wir wollten das gerade genau gegenteilig auslegen.

Gibt es dazu schon eine Stellungnahme von "oben"? Oder ist das eigene Auslegung?

Gruß aus dem Norden nach Bayern!



Geschrieben von nette.tante am 15.02.2006 um 15:22:

  RE: Mindestabstand bei Geldspielern

Ergibt sich aus der Begründung zur Verordnung zur Änderung der Spielverordnung Drucksache 655/05. Ist irgendwo im Internet veröffentlicht. Einfach mal suchen. Da stehen noch mehr nützliche Sachen drin.



Geschrieben von BE-DE am 15.02.2006 um 16:04:

  RE: Mindestabstand bei Geldspielern

Moin in den Süden aus dem verregneten Norden,
und nicht vergessen, dass die Sichtblenden auch dicht sind. Manche stellen dünne Pflanzen auf oder haben durchsichtiges Rauchglasscheiben oder Gitterwände. Das güldet nicht. Augen rollen
Bis demnächst von der Delme und immer schön munter bleiben



Geschrieben von Gewo am 15.02.2006 um 16:09:

  RE: Mindestabstand bei Geldspielern

Hier der Link zu der von nette tante erwähnten Drucksache:

http://dip.bundestag.de

Dokumentations- und Informationssystem f. parlament. Vorgänge

einfach aufrufen und in die "DIP-Suchmaschine" die Drucksachen-Nummer eingeben
Also bspw. Drs 655/05

Suche über Schaltfläche am linken Bildrand starten und am besten weiter durchhangeln (ist ein bisschen gewöhnungsbedürftig)

Gruß aus Frankfurt

[m]EDIT by webmaster, 15.02.2006, 16:25 Uhr: Hab den Link mal frisiert ;-) - sollte nun klappen[/m]



Geschrieben von fahnder am 15.02.2006 um 16:24:

  RE: Mindestabstand bei Geldspielern

Danke - habe die "alte" Drucksache schon gefunden und dort auch die Begründung.

Formulier bis zum nächsten Mal - wo ich vielleicht ja mal helfen kann.



Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 15.02.2006 um 20:52:

  RE: Mindestabstand bei Geldspielern

Hallo vom Nabel der Welt,

bitte denk daran, dass es Ok ist, wenn die Geräte einzeln 3 m auseinanderstehen. Dann muss nichts geändert werden.
Geht aber auch aus der Drucksache hervor!

Viel Spass bei der Kontrolle und schreibt auf, welche Fun-Games ihr in den Hallen angetroffen habt. Dann ist es hinterher einfacher mit der Ordnungsverfügung.



Geschrieben von fahnder am 16.02.2006 um 06:46:

  RE: Mindestabstand bei Geldspielern

Moin

Danke für den Tip - aber das Maßband liegt schon bereit.

Aufgrund der Fun-Games geht es auch raus, haben da sehr konkrete Hinweise. Ein paar Betreiber glauben wohl an Schonfristen ......

Jedenfalls wird das heute sicher lustig wut



Geschrieben von Gewo am 16.02.2006 um 06:55:

 

Guten Morgen aus Frankfurt.

@ webmaster

Danke erst mal für den "frisierten" Link zur Drucksache.anbeten


Vieleicht wäre es hilfreich, in der Linkliste den "bundestags-DIP" mit aufzunehmen.

Wenn man sich an das Handlingverwirrt dieses Dings erst mal gewöhnt hat finde ich persönlich das Teil recht interessant.

Hier kann bspw. der gesamte Gang der Gesetzgebung incl. sämtlicher statements aller möglichen am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Leute, Gremien, Ausschüsse etc. nachverfolgt werden.

Am Beispiel SpielV kann man etwa genau sehen, wann, und mit welcher Begründung Bayern sein Statement zu den Jackpots sozusagen auf den letzten Drücker in das Verfahren eingebracht hat.
(Das war ja so in der ursprünglichen Drs nicht mit drin)

Ansonsten guck ich aktuell immer mal wieder sporadisch da rein um mitzubekommen, ob, wann und wie unsere hochgeschätzte Legislative großes Grinsen sich an das GastG macht.schimpf

Was haltet Ihr davon???

Gruß aus Frankfurt



Geschrieben von René Land am 16.02.2006 um 09:02:

 

Hallo nach Frankfurt,

die Suche nach den Bundestags-Drucksachen ist bereits in der Linkliste integriert (hier).

Vielleicht können wir ja noch alterneativ die ausführlichere Suchmaske verlinken.

Freundliche Grüße

R. Land


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