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Geschrieben von inmediaone am 01.12.2008 um 10:15:

  Wie gegen nicht angemeldeten Gewerbetreibenden vorgehen

Hallo Community,

es geht um folgendes:

Auf seiner Internetseite bietet ein Programmierer Dienstleistungen gegen Bezahlung an. Es wird behauptet, das Unternehmen bestünde seit 2006 und habe seinen Namen 2008 geändert.
Bei einer Namenrecherche in der Datenbank für Wort und Bildmarken war nichts zu finden. Eine USt-ID ist nicht angegeben und auch kein Hinweis um welche Art des Gewerbe es sich handelt.
Der Betreiber verlangt 25% Anzahlung auf seine Dienstleistungen und bietet zusätzlich Beschäftigung gegen Bezahlung auf der Internetseite an

Im Impressum steht z.B.

Handelsregister: Amtsgericht Berlin Mitte
USt-ID-Nr: folgt

In den AGBs steht:
Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), sind Bestandteil aller Verträge mit "Fantasiename", vertreten durch: "Name des Domaininhabers"

Für mich hat es den Anschein, dass der Betreiber der Webseite vorgibt, es handele sich bei der Firma um eine Gesellschaft und dass er der Geschäftsführer dieser Firma ist.

Alle rechtlichen Hinweise beziehen sich immer wieder nur auch den Fantasienamen und nicht auf den Betreiber der Webseite. Er gibt im Impressum zwar seinen Namen und seine Anschrift an, allerdings keinen Zusatz wie e.K.

Ist sowas erlaubt?
Wie kann man dagegen vorgehen?
Ist es strafbar?



Geschrieben von Stadt Kassel*Fricke am 02.12.2008 um 10:38:

  RE: Wie gegen nicht angemeldeten Gewerbetreibenden vorgehen

Moin inmediaone,

ich halte die ganze Sache nicht für hasenrein.

Ich würde die ganze Sache mal so angehen:
1.) wenn es sich um eine .de-Domain handelt mal bei DENIC nachschauen, wer der Domain-Inhaber ist. in allen anderen Domain-Fällen hilft oft eine Suche bei UWhois.com weiter.
2.) Wenn der Betrieb bereits seit 2006 am Markt sein soll, warum hat er dann immer noch keine USt-ID? Entweder hat er (immr noch) keine oder er pflegt seine Homepage nicht. Vorsicht scheint in jedem Fall geboten.
3.) Im Impressum muss auf alle Fälle eine Anschrift angegeben sein; ebenso (im Falle eines HR-Eintrags) die HRA/HRB-Nummer.
Im vorliegenden Fall erscheint mir der Hinweis auf eine Eintragung beim Amtsgericht Berlin-Mitte sehr dubios. Meines Wissens erfolgen alle HR-Einträge für Firmen in Berlin ausschließlich beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg; s. a. die Suche beim Registerportal der Länder. Dort wird nur das AG Berlin-Charlottenburg erwähnt.

Insgesamt spricht einiges gegen die Seriösität dieses Dienstleisters.

Das Betreiben eines Gewerbes ohne Gewerbeanzeige ist in jedem Fall ein Verstoß gegen § 14 GewO. Unter Umständen kommt auch ein Verstoß gegen § 8 Abs. 1 Nr. 1 d Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in Betracht, wenn die Tat vorsätzlich begangen wird und erhebliche Werk- und Dienstleistungen erbracht werden.

Wenn ich davon ausgehe, dass der Betrieb bereits nach eigenen Angaben seit 2006 'am Markt' ist, kann es sich durchaus um eine Ordnungswidrigkeit nach dem SchwarzArbG handeln.

Mein Rat:
Setzen Sie sich mit der Zentralen Informations- und Anlaufstelle zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung im Land Berlin in Verbindung und teilen Sie dort Ihre Beobachtungen und Feststellungen mit.



Geschrieben von Civil Servant am 02.12.2008 um 14:33:

 

Tach auch!

Außerdem würde ich das AG Charlottenburg informieren, denn durch die Verwendung einer nicht im Handelsregister eingetragenen Bezeichnung kann unter Umständen ein Firmenmissbrauch vorliegen, der durch das AG durch Festsetzung von Zwangsgeld beseitigt werden kann.



Geschrieben von inmediaone am 02.12.2008 um 20:27:

 

Moin Leute,

Danke für eure beiden Antworten.

Ich werde euren Ratschlägen folgen.

Danke Danke Danke


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