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Geschrieben von M. Boschanski am 14.02.2006 um 10:19:

  Unterhaltunsgeräte ohne Token

Hallo liebe Kolleginen / Kollegen !

Ich bin neu im Forum und möchte mich zunächst für das tolle Angebot hier bedanken. Applaus

Wir haben hier in Castrop-Rauxel (NRW) die Spielhallenbetreiber über die Änderungen der SpielV informiert und hier kommt immer wieder folgende Frage der Betreiber auf:

Was darf man außer den Geldspielern tatsächlich noch aufstellen ?

Flipper und Videospiele sind sicher unbedenklich. Was ist allerdings mit älteren U-Geräten, die grundsätzlich ohne Token funktionieren und bei denen lediglich um Punkte gespielt wird (z. B. Herz As Poker). Die Geräte laufen mit Euro-Münzen, für die der Spieler eine Punktzahl erhält. Die Punkte können nur abgespielt werden, eine Auszahlung oder Ausgabe von Token ist nicht möglich (die Token waren wohl seinerzeit noch nicht in Mode).

Im Beschluss des Hess. VGH ist immer nur von Token-Geräten die Rede.

Habe ich etwas übersehen oder sind die og. Geräte damit zulässig ?


Danke


Gruß

Marco Boschanski



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 14.02.2006 um 10:46:

 

Moin und herzlich willkommen
So auf die schnelle dürften diese Geräte dann erlaubt sein, wenn gewährleistet ist, dass nicht mehr als 6 Freispiele gewonnen werden können und diese unmittelbar nach dem Ablauf der eigentlichen Spiele abgespielt werden müssen.
Vielleicht kann sich dazu aber ja Spielhallen-Jörg aus dem Nabel der Welt großes Grinsen noch mal melden.



Geschrieben von frolix am 06.12.2009 um 09:25:

  RE: Unterhaltunsgeräte ohne Token

Zitat:
Original von M. Boschanski
Hallo liebe Kolleginen / Kollegen !

Ich bin neu im Forum und möchte mich zunächst für das tolle Angebot hier bedanken. Applaus

Wir haben hier in Castrop-Rauxel (NRW) die Spielhallenbetreiber über die Änderungen der SpielV informiert und hier kommt immer wieder folgende Frage der Betreiber auf:

Was darf man außer den Geldspielern tatsächlich noch aufstellen ?

Flipper und Videospiele sind sicher unbedenklich. Was ist allerdings mit älteren U-Geräten, die grundsätzlich ohne Token funktionieren und bei denen lediglich um Punkte gespielt wird (z. B. Herz As Poker). Die Geräte laufen mit Euro-Münzen, für die der Spieler eine Punktzahl erhält. Die Punkte können nur abgespielt werden, eine Auszahlung oder Ausgabe von Token ist nicht möglich (die Token waren wohl seinerzeit noch nicht in Mode).

Im Beschluss des Hess. VGH ist immer nur von Token-Geräten die Rede.

Habe ich etwas übersehen oder sind die og. Geräte damit zulässig ?


Danke


Gruß

Marco Boschanski


Das würde mich auch interessieren. Spielhallen-Jörg aus dem Nabel der Welt (siehe Beitrag von Hubert Steinmetz) hat sich dazu aber wohl immer noch nicht gemeldet, oder?

EIn paar Hinweise findet man auch hier:

http://player-tracking.uavd.de/Server/Schreiben/Token_Jackpots.pdf


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