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Geschrieben von hugi am 20.11.2008 um 14:44:

Fragezeichen Erlaubnishinweis §34c auf Visitenkarten?

Also folgendes: da man ja irgendwie immer was falsch macht oder vergisst bei den tausend Vorschriften und auch nich wut jetzt die Frage: Muss ich (wie z.B. im Impressum auf der Firmenhomepage) auch auf meinen Visitenkarten meine Erlaubnis nach § 34c + Aufsichtsbehörde+ Adresse der Aufsichtsbehörde mitdrucken?

und weil das alles so schee is noch ne Frage

ich bin Kleinunternehmer und habe also mit Vor- und Umsatzsteuer nichts am Hut. Also muss ich auch meine Rechnungen ohne MwSt. ausweisen. Aber was ist mit Exposés und Anzeigen, dort ist man gezwungen lt. Vorschrift die Angaben zur Provision immer inkl. MwSt. zu machen. Aber wie denn wenn ich doch eigentlich nicht vorsteuerabzugsberechtigt bin ?? Wand

ich hoffe ihr könnt mir irgendwie weiterhelfen.. anbeten


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