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Geschrieben von PubCrawl am 20.11.2008 um 11:18:

  Gewerberechtliche Anforderungen an einen PubCrawl

Sehr geehrte Damen und Herren, erlauben Sie mir, mich mit einer gewerberechtlichen Frage an Sie zu wenden, um ein geplantes Unterhaltungskonzept auf seine rechtliche Konformität hin zu überprüfen.

Hintergrund der Anfrage ist das geplante Veranstaltungskonzept eines "PubCrawl" (frei übersetzt: Kneipentour). Hierbei soll Neubürgern des Veranstaltungsortes sowie Touristen die Möglichkeit gegeben werden, Mitmenschen in der gleichen Situation kennen zu lernen, die örtlichen Lokalitäten zu erkunden und gemeinsam einen schönen Abend zu verbringen.

Teil dieses Konzeptes ist die Ausgabe von Bier in festverschlossenen Behältnissen an die Teilnehmer am Treffpunkt. Die Verteilung des Biers erfolgt per se unentgeltlich. Die Kosten für das Bier sind bereits im Gesamtpreis für die Kneipentour enthalten. Richtig ist, dass die Abgabe der Biers mit der Intention des Verzehrs an Ort und Stelle geschieht.

Meine Auffassung ist, dass ich zur Durchführung dieser Aktivitäten eine Reisegewerbskarte benötige. Gem. § 56 Abs. 1 Nr. 3 b) sehe ich keinen Hindernisgrund für die Ausstellung der RGK. Fraglich ist, ob der Verzehr an Ort und Stelle der (vormals in festverschlossener Form feilgebotenen) Biergetränke Anlass dazu ist, die Ausstellung einer RGK zu behindern (Frage 1).
Oder ist es so, dass die Reisegewerbekarte trotzdem ausgestellt werden kann, zusätzlich(!) aber eine Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragt werden muss (Frage 2).
Oder (Frage 3) kann auf die regulatorischen Anforderungen komplett verzichtet werden, wenn die Abgabe der Getränke als nicht entgeltliche Dienstleistung erfolgt?
Oder gibt es noch weitere Lösungsansätze für die Realisierung meines Vorhabens (Frage 4)?

Ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen, um eine bessere Diskussionsgrundlage für das nächste Gespräch mit dem für mich zuständigen Sachbearbeiter zu haben.

Danke


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