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Geschrieben von ve-ru am 24.04.2008 um 14:23:

 

Haloo aus Thüringen,

die Agentur schein sich wohl bundesweit auf das Thema eingeschossen zu haben. Wir haben es auch schon, mit nachhaltiger schimpf Zeigefinger Aufklärung versucht. Aber irgendwie bekommen es die Kollegen in der Agentur nicht in die Reihe - Gewerberecht ist halt doch nicht für alle verdaulich. Kopfkratz

Wir haben für uns das Problem so gelöst:

Auf der Bescheinigung des Gewerbetreibenden wird halt nachträglich ergänzt: ab .... im Haupt-/ Nebenerwerb. + Unterschrift + Dienstsiegel.

Wir hatten es leid, dass die die Leute wie die Bittsteller zwschen den Behören hin- und her geschickt wurden. wut



Geschrieben von Christiane am 17.06.2008 um 14:38:

Zunge raus! Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe

Hallo liebe Mitstreiter,

auch wir haben das Problem mit den freiwilligen Ummeldungen.
Die bisherige Argumentation leuchtet mir durchaus ein, ist sie doch so im Gesetz festgeschrieben (auch wenn man hier eher sagen müsste nicht festgeschrieben).

Wir haben uns bisher nicht geweigert, diese Ummeldungen zu tätigen. Wir werden auch weiterhin diese Ummeldungen machen, auch wenn sie kostenfrei sind.

Und nicht nur diese. Namensänderungen nach Heirat, Änderungen der Geschäftsführer oder der Wohnadresse und andere freiwillige Angaben melden wir um. Dazu fragen wir auch schon mal bei den Gewerbetreibenden nach. Wir machen das, damit unser Gewerberegister auch aktuell ist. Eine Gewerbeauskunft mit falschen Angaben ist nicht so prickelnd.

Vielleicht denkt der eine oder andere "die haben wohl nichts anderes zu tun?" Doch, haben wir. Und eine so kleine Stadt sind wir auch nicht. Aber wir sind doch alle mehr oder weniger Bürokraten und auch ein bißchen verrückt. Das muss man in unsere Tätigkeit vielleicht auch sein.

Also weiter so!


Christiane



Geschrieben von stadtmädl am 18.06.2008 um 14:21:

  Auch das noch

alle miteinand.

Bei uns ist das n a t ü r l i c h auch so, dass das AA Ummeldungen bezüglich Haupt/Nebentätigkeit fordert. Aber nach sämtlichen Klärungsversuchen haben wir es auch aufgegeben und bestätigen nun die Willenserklärung des Kunden.
Heute hab ich mal eine andere Variante. Die Kundin erklärte ihre Gewerbeanmeldung zum 01.06.2008. Die tatsächliche Öffnung des Ladengeschäftes ist aber noch nicht erfolgt, weil die Küche noch eingebaut wird und sich die Lieferung etwas verzögert hat. Erst dann kann die Dame öffnen. Jetzt verlangt das AA das die Gewerbetreibende ein anderes "Startdatum" meldet. wut

Ich hab sie zwar zunächst weggeschickt - aber wie seht ihr das ? Kopfkratz
1.
Ist es erforderlich das "genaue" Datum der Öffnung einzutragen?
2. Soll/Kann/Muss das hinterher "korrigiert" gemeldet werden?
Danke für etwaige Statements.
Grüße aus Oberfranken...Stadtmädl



Geschrieben von Schwarzer am 18.06.2008 um 14:36:

  RE: Auch das noch



Man kann der Ansicht sein, dass auch die Vorbereitung auf die eigentliche gewerbliche Tätigkeit bereits Teil der Gewerbeausübung ist. Somit wäre der Betriebsbeginn bereits mit Anmietung und Renovierung erfolgt und niemand muss wie ein Irrwisch eine neue Anmeldung tätigen. Das ist auch gar nicht unrealistisch, denn schließlich werden die Ausgaben in jener Vorbereitungszeit als Betriebsausgaben gewertet. Es wäre also m.E. nicht erforderlich, wegen des verzögerten Kücheneinbaus Kopfstände zu machen.



Geschrieben von Thomas Mischner am 18.06.2008 um 14:37:

 

Hallo aus Kamenz,

das Datum des Betriebsbeginns muss nicht identisch mit dem Tag der Geschäftseröffnung sein. Auch konkrete vorbereitende Handlungen (z. B. Anmieten von Geschäftsräumen, Warenbestellungen etc. ) sind bereits Teil der Gewerbeausübung. Eine Grund für eine "Korrektur" sehe ich daher nicht.

Schöne Grüße
Th. Mischner



Geschrieben von stadtmädl am 18.06.2008 um 14:43:

 

Hallo !
Und Danke für Deine Antwort - so seh ich das auch. Und das hab ich der Betroffenen auch so erkärt. Mal sehen, ob das AA das auch so akzeptiert.

Stadtmädl



Geschrieben von Antonia Thien am 19.06.2008 um 07:19:

 

Hi,

genau das ist das Problem.
Die beiden Kollegen Schwarzer und Mischner liegen natürlich goldrichtig, aber ich habe noch nicht erlebt, dass das AA das akzeptiert. Das Datum in der Gewerbeanmeldung ist wohl ausschlaggebend für eine Zuschussgewährung, Förderung oder dergleichen. Und wenn dort nicht das Datum steht, das das AA vorgibt, dann ist Essig mit Kohle.
Ich rate daher immer eindringlich dazu, den Betriebsbeginn vorher mit dem AA abzusprechen. Ich kann zwar hinterher viel über eine Korrekturmeldung ändern (Namensänderung, Änderung des Firmennamens, Haupt- in Nebengewerbe etc.), aber das Datum des Betriebsbeginns?!
Ich habe auch schon mit dem AA darüber gesprochen, denn ich hatte 'mal einen Fall, da ging es nur um einen einzigen Tag, aber null Chance.

Viele Grüße
A. Thien



Geschrieben von Christiane am 19.06.2008 um 08:59:

 

Hallo!

Ich bin begeistert, dass es in ganz Deutschland die Meinuingsverschiedenheiten zwischen AA und Gewerbebehörde gibt.
Bei uns ist das nicht anders.

Wenn es um Fördermittel geht, raten wir den Gewerbetreibenden sich vor der Anmeldung mit dem AA über das Datum des Beginns zu einigen.
Sollte es doch zu Problemen kommen machen wir entweder eine Ummeldung mit "Verlegung des Betriebsbeginnes" (sicherlich nicht ganz einwandfrei, aber wirksam) oder es wird eine Abmeldung und eine neue Anmeldung gemacht, so wie es der Gewerbetreibende wünscht.

Christiane



Geschrieben von BE-DE am 19.06.2008 um 09:15:

 

Moin Moin von der Delme,
wir beraten auch vorher, wenn sie es denn zulassen.
Wir weisen auch daraufhin, dass erst AA Gespräch erfolgen müssen um die Termine klären, erst dann folgt die Gewerbeanmeldung.
Und wir weisen auch darauf hin, dass es bei falschem Datum nur die Änderung durch Ab- und Neuanmeldung geht, also doppelte Kosten. Auf Ummeldung lassen wir uns nicht ein. Inzwischen können wir aber auch Kollegen vom AA überzeugen, dass auch andere Ämter ihre Vorschriften und Gesetze haben.



Geschrieben von C. Schröder am 16.12.2009 um 10:47:

 

Nachdem wir hier eine ganze Zeit Ruhe hatten in Sachen Neben in Hauptgewerbe und umgekehrt. Geht die Rennerei jetzt wieder los. Schreiben, die wir den Gewerbetreibenden mitgeben, werden vom AA nicht anerkannt. Also machen wir jetzt die Sache mit Ab- und Anmeldung und Gebühren. Einziges Problem: durch meine längere Erkrankung hat sich mein SGL in die Sache eingebracht und will natürlich nur nach Recht und Gesetz arbeiten. Immer wieder, wenn einer kommt, diese Diskussionen, da er irgendwie über zwei Büros hinweg das mitbekommt.



Geschrieben von KollegeIch am 16.12.2009 um 13:53:

 

Ein fröhliches Moin in die Runde smile

die Problematik liegt in den Voraussetzungen für den Gründungszuschuss (Arbeitslosengeld I) verborgen:

- Der GZ kann nur bewilligt werden, wenn es sich um eine hauptberufliche Selbständigkeit handelt.

- Beantragung muß vor Gründung erfolgen. An dem ersten Tag der Selbständigkeit muß der/die/das Gründer noch einen Restanspruch von mindestens 90 Tagen Arbeitslosengeld I haben.

- Der GZ kann auch bewilligt werden, wenn eine ehemalige Tätigkeit im Nebenerwerb auf Vollerwerb umgestellt wird.

Und dann fangen ggf. die Probleme an. Weil, wie soll der Nachweis von NV auf VZ am besten und möglichst rechtssicher erfolgen? Darum werden etliche Kunden dann zu Euch geschickt.

Das hat nix mit Böswilligkeit zu tun, sondern schlichtweg häufig einfach mit der Unkenntnis der GewO. Anderseits muß von den Kollegen ein Mißbrauch des Zuschusses ausgeschlossen werden, um nicht in die Haftung genommen werden zu können, sollte sich rausstellen, daß der Gründer den GZ nicht zu recht bezieht. Da vertrauen wahrscheinlich etliche Kollegen eher auf die Beweiskraft der An-/Ummeldung als auf einen 3zeiler des Kunden...

Es gibt (nicht nur in der AfA) eine tw. große Fluktuation bei der Belegschaft. Informationsdefizite werden also leider immer wieder auftauchen...

Aufgrund der Koppelung des GZ und dem Gründungsbeginn an die Rechtsanspruchdauer gibt´s die nächste Baustelle. Ganz klar problematisch für diejenigen, bei denen Anmeldung und z.B. Betriebseröffnung zeitlich auseinanderfallen.

Es empfiehlt sich daher für diese Kunden, wenn sowas absehbar ist, das RECHTZEITIG mit der AfA (schriflich) abzuklären.

Bei uns gibt´s hier in der ARGE damit keine nennenswerten Probleme mehr, weil die neuen KollegenInnen im Rahmen der Einarbeitung eine kurze Infoveranstaltung zum Thema Gründung, Förderung etc. bekommen. Da ist dann auch der Passus NV/VZ drin...

Und da ich das selber mache, sehe ich schon zu, daß die Belange der GewO und Euch berücksichtigt werden.

Ansonsten habe ich hier wieder eine Kollegin dran, die mich am Telefon fast anschreit und mich fragt, ob wir hier komplett bescheuert sind

viele Grüße



Geschrieben von OJ Neuss am 16.12.2009 um 14:19:

 

Hallo aus Neuss,

ich habe mit dem zuständigen Teamleiter bei der Bundesagentur ein persönliches Telefonat geführt und ihm eindeutig erklärt, dass es keine Rechtsgrundlage für eine Ummeldung gibt.

Die Erklärung des Antragstellers muss reichen. Hier ist Kreativität gefragt. Es muss doch reichen, wenn die BA oder ARGE einen Vordruck entwickelt, auf dem der Antragsteller erklärt, das Gewerbe nunmehr hauptberuflich auszuüben und dass ihm klar ist, dass Falschangeben diesbezüglich zur Strafanzeige wegen Leistungsmissbrauch führen werden.

Seitdem ist bei uns Ruhe.

Jürgen Schmitz



Geschrieben von Steffen Balzer am 18.12.2009 um 10:11:

 

In den Durchführungsanweisungen zur
Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit
nach § 421 l SGB III (HEGA 1/2006) und ähnlichen Anweisungen wird nur Nebenerwerb und Haupterwerb wie folgt definiert.

"Nach Sinn und Zweck der Vorschrift kann eine selbständige Existenz nur gefördert werden, wenn sie hauptberuflich ausgeübt wird. Eine Ausübung der selbständigen Tätigkeit als bloßer Zusatz- oder Nebenerwerb ist nicht förderungsfähig. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Nebentätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden."

In den Durchführungsanweisungen geht nicht hervor, das der Nachweis durch eine Gewerbeanzeige erbracht werden muss.

Meine Gewerbetreibenden bekommen von mir nur ein Schriftstück in dem Sinngemäß steht:

- eine Änderung von Haupt- in Nebenerwerb kann von mir nicht vorgenommen werden, da das Gewerberecht eine Differenzierung nicht zulässt
- die im Feld 16 er Gewerbeanmeldung getätigte Angabe keine rechtliche Auswirkung hat und lediglich statistischen Zwecken dient
- eine formlose Bestätigung des Gewerbetreibenden der Agentur ausreichen muss

Beachte: einzelne Fördermittel die stichtagsgenau erfolgen, benötigen eine Gewerbeanmeldung. Die ICH-AG war eine derartige Förderung.

Mfg, Steffen Balzer



Geschrieben von m.schiller am 19.01.2010 um 13:03:

 

hallo zusammen,

wow, ich wusste bisher nicht, dass es tatsächlich probleme mit der "ummeldung" gibt. denn eigentlich ist es ja, wie weiter oben schon angedeutet nur eine korrekturmeldung.

die software gibt den wechsel: haupterwerb wird zu nebenerwerb (und umgekehrt) her. dauert nur 5 minuten und ist bei uns (noch) kostenlos.

tatsächlich kommt es nur zu problemen, wenn der zeitpunkt der angemeldeten tätigkeit, der AA nicht "passt". daher weisen wir darauf hin, sich vorher dort zu erkundigen und den beginn abzustimmen. vorsorglich weisen wir darauf hin, dass für eine später erforderiche ab- und anmeldung (nur so lässt sich der beginn nachträglich ändern) gebühren erhoben werden.

viele grüße



Geschrieben von Steffen Balzer am 19.01.2010 um 17:51:

 

Hallo,

das Problem per se ist nicht die Korrektur der Anzeige oder eine Ummeldung. Die Agentur für Arbeit verlangt einen Nachweis vom Gewerbeamt, dass der Gewerbetreibende seiner Tätigkeit nur noch in einem geringen Umfang nachkommt. Diese Bescheinigung ist für eine außenstehende Person, wie dem Gewerbemitarbeiter, nicht möglich. Des Weiteren entsteht ein unnötiger bürokratischer Aufwand sowie ein Zeit- und Kostenaufwand für den Bürger.
Also ich möchte nicht unbedingt von einem Ort in den nächsten geschickt werden, und Gebühren zahlen, für nichts und wieder nichts.

Die unnötig getätigten Gewerbeanzeigen führen weiterhin dazu, dass die Statistik verändert wird. Statistik... ist übrigens der einzige Grund, warum es diesen Punkt von Haupt- und Nebenerwerb überhaupt gibt.

Der in der Software vorgegebene Wechsel von Haupt- zu Nebenerwerb (und umgekehrt) dient vom Grundgedanken her nicht der Änderung der Intensität der gesamten Tätigkeit.
Dieses Auswahlmenü sollte genutzt werden, um bei einer Vielzahl von Tätigkeiten die Haupttätigkeit zu konkretisieren. Dabei wird die Tätigkeit, die den Großteil der Einkünfte ausmacht als Haupttätigkeit deklariert.

Beispiel:

Haupterwerb selbständig: Klempner,
Nebenerwerb selbständig: Bienenzüchter

Mfg, Steffen Balzer



Geschrieben von m.schiller am 20.01.2010 um 08:05:

 

Moin

das ist soweit ja auch alles klar.

"unsere" agentur für arbeit akzeptiert als bescheid die korrekturmeldung. gleichzeitig ist bei uns die arge genau gegenüber vom stadthaus. bedeutet für den gewerbetreibenden: keine unnötigen wege, keine kosten, kein verstecktes lama! großes Grinsen



Geschrieben von Civil Servant am 20.01.2010 um 08:31:

 

Mit unserer AA habe ich ein ähnliches Thema auch schon Mal tiefergehend besprochen. Ergebniss: Es gibt dort keine Vorschriften, die explizit Gewerbemeldungen als Nachweis für irgendetwas verlangen. Damit würde die Gewerbemeldung, die ja nur informationellen Zwecken dient deutlich überfrachtet.

Das sollte man allzu forschen Mitarbeitern des AA immer Mal wieder sagen.

Die Gewerbemeldung kann nicht gleichzeitig höhere Aufgaben nach dem SGB xyz erfüllen.

Gruß aus Mittelhessen

Frank Schuster



Geschrieben von Netti am 11.02.2010 um 15:24:

 

Wir lehnen es ebenfalls ab, die Statistik mit Gewerbeummeldungen zu füllen und die Unzulänglichkeiten der ARGEn aufzufangen.
Zwischenzeitlich hat unsere ARGE wohl ein Formular entwickelt, auf dem der Antragsteller den Wechsel von Nebenerwerb in Haupterwerb und/oder umgekehrt erklären kann. Trotz allem werden gelegentlich immer noch Antragsteller ins Gewerbeamt geschickt. Die Zahl ist aber schon zurück gegangen smile Ich gebe dann auch nur ein entsprechendes Schriftstück mit, dass ich eine Ummeldung ablehne.

Es kann nicht Aufgabe der Gewerbeämter sein, die Unzulänglichkeiten (falsche bzw. fehlerhafte Verwaltungsvorschriften) des Arbeitsamtes bzw. der ARGE aufzufangen. Auch im Hinblick auf die finanzielle Belastung (Gewerbe-Anmeldung 26,00 Euro, Gewerbe-Ummeldung 20,00 Euro) der Leistungsempfänger müssen die Verwaltungsvorschriften bzw. das Prozedere des Antragsverfahrens bei der ARGE dringend überdacht und geändert werden. Eine eidesstattliche Erklärung des Leistungsempfängers muss genügen.

Wir können sowieso nicht kontrollieren, in welchem Umfang die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, da keine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.

Eine Musterschreiben der Ablehnung kann ich gern auf Anfrage zur Verfügung stellen.

Netti



Geschrieben von ramm am 11.02.2010 um 16:25:

 

Hallo
wie viele Länder , so viele Ämter und ebenso viele unterschiedliche Handhabungen.
Ursprünglich war es ja so , dass meine Antwort :" es gibt nur Gewerbe oder es gibt kein Gewerbe" ausreichte.
Bis der Zusatz in den Formularen erschien Haupt... oder Neben ...
Ab da wurde es schwierig, dem geplagten, hin und her geschickten, gebeutelten und krampfhaft nach einem Einkommen suchenden Arbeitslosen zu erklären , dass er das eigentlich nicht braucht.
Warum soll ich es mir schwer machen? Eine Änderung mittels Kreuzchen kostet noch nicht mal was , weil der Aufwand sehr gering ist.
Und mit den armen Kollegen vom Arbeitsamt zu streiten ist auch nicht gut. Sind doch auch nur, dauernd mit neuen Gesetzen konfrontierte, Kollegen.
Also wenn der Gewerbetreibende sein Kreuz will, bekommt er es!! großes Grinsen

bald ist Wochenende und bei Euch im Süden geht es heiß her, viel Spass


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