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Geschrieben von portawestfalica am 06.02.2006 um 15:56:

  Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt

Hallo Zusammen,

die Agentur für Arbeit schickt mir ständig Bürger, die Ihr Gewerbe von Haupt- in Nebengewerbe bzw. von Neben- in Hauptgewerbe ummelden sollen. Da diese Meldung meines Erachtens rechtlich nicht möglich ist, haben wir ein Problem. (Die Agentur leitet dieses Ansinnen scheinbar aus Feld 16 des Anmeldeformulars ab). Die Bürger werden sinnlos hin- und her geschickt und natürlich auch verunsichert. Ich habe das Problem mittlerweile mit folgendem Schreiben gelöst:

Sehr geehrte...
die von Ihnen gewünschte Ummeldung Ihres Gewerbebetriebes von Neben- in Hauptgewerbe kann von mir nicht vorgenommen werden, da dies rechtlich nicht möglich ist.
In Gewerbeordnung gibt es keine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebengewerbe. Die von Ihnen bei Ihrer Gewerbeanmeldung unter Feld 16 gemachte Angabe (Wird die Tätigkeit vorerst im Nebenerwerb betrieben) hat keine rechtliche Auswirkung und dient lediglich statistischen Zwecken. Eine formlose Bestätigung Ihrerseits, dass Sie die Tätigkeit jetzt hauptberuflich ausüben muss der Agentur für Arbeit ausreichen. Sollte dies nicht der Fall sein, kann mich der/die Sachbearbeiterin gerne anrufen o. anschreiben um die Sache zu klären.

MfG
...

Geht es Euch auch so, oder unterliege ich etwa einem Irrtum? Ich habe bereits mit mehreren Kollegen von anderen Städten über dieses Thema gesprochen und alle waren meiner Meinung.



Geschrieben von Antonia Thien am 06.02.2006 um 16:05:

  RE: Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt

Hallo,

ja, genau das Problem haben wir auch lange gehabt. Leider hat ein Schreiben an die Gewerbetreibenden nicht ausgereicht. Die Agentur für Arbeit hat die Leute trotzdem nochmal zu uns geschickt und sich dabei auf irgendwelche Verwaltungsvorschriften berufen. Zudem hat die Agentur sich geweigert, die Anträge der Gewerbetreibenden zu bearbeiten, wenn wir die "Ummeldung" von Neben- auf Hauptgewerbe oder umgekehrt nicht vornehmen.

Vor einiger Zeit ist mir der Kragen geplatzt. Da habe ich mir den Leiter der Agentur für Arbeit persönlich gepackt und Dampf abgelassen. Komischerweise (aber Gott sei Dank) klappt's seitdem!

Schöne Grüße
A. Thien



Geschrieben von Boshamer am 07.02.2006 um 08:32:

  RE: Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt

Hallo aus Kierspe,

bin ich froh, dass ich nicht der Leiter der Agentur für Arbeit war anbeten ...

Aber bei uns war es genauso: Auch hier kamen die Gewerbetreibenden an, weil das die Kameraden nicht gebacken bekommen haben. Ein Gespräch mit etwas lauterer Stimme...und schon klappts auch mit der AfA.

Viele Grüße

Boshamer



Geschrieben von Cornelia Lange am 07.02.2006 um 11:41:

 

Hallo aus Löhne,

wir haben dieses Problem leider auch schon öfter gehabt und wir lösen das Problem, indem wir das Gewerbe abmelden und mit der entsprechenden Änderung in Zeile 16 sofort wieder anmelden und das ganze ist bei uns dann auch noch gebührenfrei. Sind wir nicht bürgerfreundlich?????? Es ist für uns zwar in diesem Moment dann ein unnötiger Zeitaufwand, jedoch sparen wir uns dann die ewigen Diskussionen mit der Arbeitsagentur.

Gruß

C. Lange



Geschrieben von Antonia Thien am 07.02.2006 um 12:04:

 

Hallo Frau Lange,

das ist wirklich sehr nett von Ihnen, aber nicht richtig!
Ob ein Gewerbe Haupt- oder Nebengewerbe ist, ist gewerberechtlich nicht relevant und nicht anzeigepflichtig. Also "dürfen" Sie gar keine Meldung vornehmen.
Es kann doch auch nicht Ihre Aufgabe sein, die Unzulänglichkeiten der Agentur aufzufangen?!

Wir sind auch immer bemüht, den Menschen zu helfen, die die Agentur mit den haarsträubendsten Anliegen zu uns schicken, aber manches geht doch zu weit.

Zugegeben, es war nicht ganz einfach, das zu regeln, denn wenn man bei der Agentur anruft, landet man stets bei einer Art "Call-Center", die den Anruf nur vermerkt und später weitergibt. Im Normalfall erhält man lediglich die Zusage, innerhalb von 2 Tagen zurückgerufen zu werden.

In diesem Fall habe ich aber darauf bestanden, mit dem Leiter der Agentur zu sprechen, und siehe da, es war alles gar kein Problem mehr. Seit diesem Gespräch (vor ca. 4 Wochen) werden die Leute nicht mehr zu uns geschickt.

Viele Grüße
A. Thien



Geschrieben von portawestfalica am 07.02.2006 um 12:32:

 

Hallo Frau Thien,

so sehe ich das eben auch. Ich habe mehrfach mit Sachbearbeitern der Agentur dieses Thema durchgekaut und die einzelnen auch überzeugen können. Jedoch ist meiner Bitte, es den Kollegen weiterzugeben, scheinbar niemand nachgekommen. Auch den Leiter der Agentur für unseren Bezirk hatte ich schon am Telefon. Aber auch er scheint noch nicht alle Untergebenen erreicht zu haben. Ich freue mich jedenfalls, dass KollegInnen in anderen Kommunen die Sache auch so sehen wie ich und hoffe, dass das sinnlose "Bürger durch die Gegend schicken" irgendwann ein Ende hat.

Viele Grüße aus Porta Westfalica sendet
Matthias Rinne



Geschrieben von schüttauf am 07.02.2006 um 14:11:

  Nebengewerbe in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt

Hallo aus Radebeul,
auch bei uns tritt dieses Problem mit dem Arbeitsamt immer wieder auf, eine nachhaltige Klärung konnte bisher nicht erreicht werden. Aber, mit
Änderungsgesetz vom 24.08.2002 wurde das Formular GewA2 um das Feld-Nr. 16 a ergänzt. Hier besteht u.a. für die Gewerbetreibenden die Möglichkeit, auch freiwillige Angaben zum Gewerbebetrieb abzugeben. So z.B. auch eine Namensänderung, einen Geschäftsführerwechsel, die Änderung einer Hauptniederlassung in eine ZweigNL oder eben auch eines Haupterwerbes in einen Nebenerwerb oder umgekehrt - siehe dazu auch Kommentar zur GewO im Landmann/Rohmer § 14 Rd-Nr. 69.
Wenn der Gewerbetreibende auf einer Gewerbeanzeige (hier Ummeld-ung) besteht, sind wir ja sowieso "fast verpflichtet" diese entgegen zu nehmen. Also auch freiwillige Angaben. So kommt es durchaus oft vor, dass ein Gewerbetreibender unbedingt seine Wohnanschrift in der An-zeige geändert haben will - obwohl das nicht die Betriebsanschrift ist. Dann wird von uns in Feld-Nr. 16 a eben "Änderung der Wohnanschrift" eingetragen. Das es sich dabei nicht um wirkliche anzeigepflichtige Tatbestände handelt, sondern nur um freiwillige Angaben, berücksich- tigen wir bei der Gebühr (nur 5,00 €).



Geschrieben von Antonia Thien am 08.02.2006 um 09:50:

  RE: Nebengewerbe in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt

Hallo Frau Schüttauf,

damit hier keine Missverständnisse aufkommen: Es steht außer Frage, dass das stimmt, was Sie bezüglich des Feldes Nr. 16 a anführen, wobei m.E. aber die Betonung auf der Freiwilligkeit beruhen muss. Und von Freiwilligkeit kann im geschilderten Fall nicht die Rede sein.

Fest steht, dass die Umwandlung von Neben- auf Hauptgewerbe oder umgekehrt nicht anzeigepflichtig ist. Also hat die Agentur für Arbeit auch nicht das Recht, die Leute zu zwingen, eine entsprechende "Ummeldung" vorzunehmen, zumal diese ja scheinbar überwiegend entgeltlich gefertigt wird. Der Agentur für Arbeit muss eine Erklärung des Gewerbetreibenden selbst reichen.

Und da bei mir noch kein "Freiwilliger" vorgesprochen hat, habe ich die Angelegenheit eben direkt mit der Agentur abgeklärt. Ich denke, dass das im Sinne der Gewerbetreibenden war.

Wenn ansonsten freiwillige Angaben geändert werden sollen, machen wir das natürlich.

Schöne Grüße
A. Thien



Geschrieben von BE-DE am 09.02.2006 um 10:33:

  RE: Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt

Moin von der delme,
auch hier haben wir die AfA dazu gebracht unsere Vorschriften zu akzeptieren und jetzt läuft es reibungslos Applaus
Eine schriftliche Erklärung des Gewerbetreibenden an die AfA und das war's. Alles andere ist rechtlich nicht haltbar und zusätzliche Arbeiten ohne Gebühr gibt es bei uns sowieso nicht.
Have Fun at work
bis demnächst



Geschrieben von koenig stadt beckum am 31.05.2007 um 12:07:

  RE: Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt

Hallo aus Beckum,

habe gerade übe diese Problematik mit unserem Teamleiter von der ARGE gespochen.

Frage an den Kollegen aus Delmenhorst:

1. Gibt es und

2. haben Sie den Vordruck von Ihrer ARGE, dann würden unsere sich den gerne mal anschauen. Vielleicht kriegen wir hier den unnötigen Ummeldezirkus auch mal in den Griff.

Gruß aus Beckum
Bernd König



Geschrieben von BE-DE am 31.05.2007 um 14:51:

  RE: Nebengewerbe ummelden in Hauptgewerbe bzw. umgekehrt

Moin Moin von der Delme,

@Beckum Herrn König

2 X Nein! -Leider- für Sie. Augen rollen
Unsere ARGE akzeptiert eine von dem Leistungsempfänger selbst erstellte Erklärung smile , dass sich die Tätigkeit von Haupt- in Nebenerwerb oder umgekehrt ändert, bzw. geändert hat.

Mehr habe ich leider auch nicht zu bieten.



Geschrieben von koenig stadt beckum am 31.05.2007 um 14:56:

 

Hallo nach Niedersachsen,

trotzdem danke, dann muss unsere ARGE selbst basteln

Gruß

Bernd König



Geschrieben von ihollstein am 31.05.2007 um 16:26:

 

Hallo zusammen,
wir haben dieses Problem mit einem einfachen Schreiben erledigt.
Das bekommt jeder Gewerbetreibende und die ARGE ist damit zufrieden.

MfG
ihollstein
Hoffe ich bekomme den Anhang hin


Leider nicht, deshalb folgt das Schreiben jetzt. verwirrt

Gewerbeanzeige für Änderung von Haupterwerb in Nebenerwerb oder umgekehrt

Sehr geehrte,

hiermit bestätigen wir Ihnen, dass Sie am bei unserer Behörde vorgesprochen haben und eine Gewerbeanzeige über die

X Änderung von Haupterwerb in Nebenerwerb zum

Änderung von Nebenerwerb in Haupterwerb zum

erstatten wollten.

Wir möchten darauf hinweisen, dass ein solcher Wechsel kein anzeigepflichtiger Vorgang im Sinne des § 14 der Gewerbeordnung ist.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag



Gewerbebehörde



Geschrieben von BE-DE am 31.05.2007 um 16:45:

 

Moin Moin von der Delme,
wir heißen zwar seit geraumer Zeit Gewerbeservice, Augen rollen , aber Service will immer bezahlt werden (oder soll immer bezahlt werden :kopfkratzsmile .
Daher müssten wir mindestens, wenn nicht noch mehr dafür an Gebühr ansetzen für die "Arbeit" und das erscheint uns dann doch nicht richtig. Wir dürfen hier nix mehr umsonst machen. Für eine Kopie müssen wir schon 40 Euro-Cent kassieren. schimpf
Nicht desto trotz:



Geschrieben von koenig stadt beckum am 01.06.2007 um 08:35:

 

Moin zusammen,

ich werd den Formulierungsvorschlag mal mit unserer ARGE besprechen und hoffe dass die auch damit zufrieden sind.

Also schon mal Danke für die schnelle Unterstützung



Geschrieben von portawestfalica am 01.06.2007 um 08:42:

 

Hallo,

mein Schreiben gebe ich gebührenfrei mit, da ich die Unzulänglichkeit der AfA meiner Meinung nach nicht dem Bürgen anlasten kann (der hat durch die Rennerei schon genug Ärger).

Viele Grüße aus Porta Westfalica

Matthias Rinne



Geschrieben von ihollstein am 01.06.2007 um 09:03:

 

Moin
Unser Schreiben gibt es auch gebührenfrei. Soviel Service muss sein. Schließlich sind wir ja für die Bürger da.
Schönes Wochenende
ihollstein



Geschrieben von Malwine am 05.06.2007 um 08:36:

 

Guten morgen,
bei mir im Kreis Euskirchen das selbe Problem. Da ich keine Lust habe mich mit irgendwelchen Leuten von der ARGE rum zu kloppen, haben wir folgendes Prozedere eingeführt.

Die Gewerbetreibenden erhalten von uns eine Gewerbeummeldung in der im Feld 15 einfach eingetragen wird " Gewerbe wird ab....... im Nebenerwerb ausgeführt". Die Ummeldung wird nicht an die entsprechenden Stellen versandt sondern nur dem Gewerbetreibenden ausgehändig. Peng, und fertig Kunde glücklich, ARGE glücklich und ich auch da kein Ärger.

Gruß aus der Eifel
Malwine



Geschrieben von portawestfalica am 05.06.2007 um 08:44:

 

@Malwine

Der Klügere gibt nach,


aber



wenn die Klügeren immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt! ;-)



Geschrieben von Antonia Thien am 24.04.2008 um 09:35:

 

Hi,

wir haben gestern eine Meldung unseres Wirtschaftsministeriums in dieser Angelegenheit erhalten. Das Bundesministerium für Arbeit hat am 15.04.2008 auf Anfrage mitgeteilt, dass ein entsprechendes Vorgehen (Aufforderung der Agenturen für Arbeit zur Bestätigung der Änderung in Haupt- oder Nebengewerbe) nicht von dort vorgegeben wurde. Die Änderung von Neben- in Hauptgewerbe oder umgekehrt erfordert nach den Richtlinien der Agentur für Arbeit nicht den Nachweis einer Gewerbemeldung.

Sollten solche Fälle weiterhin auftreten, sollen wir dies dem Bundesministerium für Arbeit mitteilen.

Viele Grüße
A. Thien


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