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Geschrieben von Helge08 am 09.10.2008 um 11:13:

Achtung Vermeitung durch Dritte

Guten Morgen aus Binz,

ich habe ein Problem....eine Firma mit Sitz in Münster vermietet bei uns Ferienwohnungen, die ihr selbst aber nicht gehören.
Praktisch wird die Firma vom Eigentümer beauftragt die Wohnungen zu vermieten.
Muss diese Firma bei uns die einzelnen Betriebsstätten anmelden?

Danke schonmal aus Binz



Geschrieben von Civil Servant am 10.10.2008 um 13:13:

 



ich würde sagen nein, weil keinerlei Erreichbarkeit der Fa. an den Häuschen gegeben ist (nehme ich zumindest an).

Ich mache mir aber gerade andere Gedanken. Evtl. braucht die Fa. eine Erlaubnis nach § 34c GewO. Die wäre nur dann entbehrlich, wenn sie die Immobilien auch ansonsten für die Eigentümer verwaltet, also die Gebäudeverwaltungstätigkeit betreibt (§ 1 Nr. 2 MaBV).

Gruß von Wetzlar an die Ostsee

Frank Schuster



Geschrieben von Helge08 am 13.10.2008 um 09:42:

smile

guten morgen

Ja also eine Erlaubnis hat die Fa. nach meinen Erkenntnis ist auch keine Erreichbarkeit gegeben.


Also danke schön Applaus


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