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Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 02.02.2006 um 06:39:
Spielverordnung ist neu gefasst
Hej aus Hamm,
im BGBL ist die Neufassung der SpielV nachzulesen.
Hier klicken.
Ist leider nur die Nur-Lese-Fassung!
Geschrieben von Gewo am 02.02.2006 um 13:43:
RE: Spielverordnung ist neu gefasst
Hallo aus Frankfurt.
Danke an Koll. Wiesemeier.
Fassung zum drucken gibts bei unserer Bundesregierung oder hier:
www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html
Grüße aus Frankfurt
Geschrieben von LK Oldenburg am 02.02.2006 um 14:33:
RE: Spielverordnung ist neu gefasst
Moin, Moin aus dem Oldenburger Land,
unser MW hat mir gerade per E-Mail mitgeteilt, dass durch ein nds. Unternehmen, das Automaten herstellt und Spielhallen betreibt, mit Datum vom 30.6.2005 Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gegen die §§ 6a und 9 SpielV erhoben worden ist. Mit Beschluss vom 17.1.2006 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Az.:Az.:1 BvR 10/06) einstimmig entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg
Geschrieben von LK Oldenburg am 02.02.2006 um 15:13:
Tschuldigung,
das kopmmt davon wenn man schreibfaul ist und einfach etwas aus der E-Mail des MW übernimmt. Richtig ist die Verfassungsbeschwerde kommt vom 30.12.2005.
Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg
Geschrieben von Thomas Mischner am 22.06.2006 um 08:54:
RE: Spielverordnung ist neu gefasst
Zitat: |
Original von LK Oldenburg
Mit Beschluss vom 17.1.2006 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Az.:Az.:1 BvR 10/06) einstimmig entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
|
|
Hallo und
,
in einem Widerspruch werde ich gerade mit dem Vorwurf der angeblichen Verfassungswidrigkeit der SpielV konfrontiert. Vielleicht gibt ja der o. g. Beschluss etwas dazu her. Leider ist er offenbar nirgends veröffentlicht. Liegt er jemandem im Wortlaut vor?
Schon mal vorab
Th. Mischner
Geschrieben von Ingolstadt am 22.06.2006 um 10:13:
RE: Spielverordnung ist neu gefasst
Liebe Kolleginnen und Kollgegen,
beim zitierten "Urteil" handelt es sich um einen Beschluss des BVerfG in dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird. Grund hierfür ist, dass eine Grundrechtsverletzung nicht ersichtlich sei.
Kollege Mischner erhielt den Text mit Mail, da er für die Veröffentlichung im Forum nicht geeignet ist.
Geschrieben von Thomas Mischner am 22.06.2006 um 10:20:
Noch mal
an die Kollegen Bluhm und Kirchhammer für ihre Mail.
Bin jetzt bestens versorgt.
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