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Geschrieben von Jörg Wiesemeier am 02.02.2006 um 06:39:

  Spielverordnung ist neu gefasst

Hej aus Hamm,
im BGBL ist die Neufassung der SpielV nachzulesen.

Hier klicken. großes Grinsen

Ist leider nur die Nur-Lese-Fassung! Heul



Geschrieben von Gewo am 02.02.2006 um 13:43:

  RE: Spielverordnung ist neu gefasst

Hallo aus Frankfurt.

Danke an Koll. Wiesemeier.

Fassung zum drucken gibts bei unserer Bundesregierung oder hier:

www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html


Grüße aus Frankfurt



Geschrieben von LK Oldenburg am 02.02.2006 um 14:33:

  RE: Spielverordnung ist neu gefasst

Moin, Moin aus dem Oldenburger Land,

unser MW hat mir gerade per E-Mail mitgeteilt, dass durch ein nds. Unternehmen, das Automaten herstellt und Spielhallen betreibt, mit Datum vom 30.6.2005 Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht gegen die §§ 6a und 9 SpielV erhoben worden ist. Mit Beschluss vom 17.1.2006 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Az.:Az.:1 BvR 10/06) einstimmig entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg



Geschrieben von Hubert Steinmetz am 02.02.2006 um 14:55:

 

... mit Datum vom 30.06.05 ... da wusste ich ja fast noch nicht mal, das es überhaupt eine SpielV gibt geschweige denn, dass die geändert werden soll schimpf wut Kopfkratz verwirrt Heul geschockt
Ich will auch Urlaub Heul Heul



Geschrieben von LK Oldenburg am 02.02.2006 um 15:13:

 

Tschuldigung,

das kopmmt davon wenn man schreibfaul ist und einfach etwas aus der E-Mail des MW übernimmt. Richtig ist die Verfassungsbeschwerde kommt vom 30.12.2005.

Siegfried Bluhm
Landkreis Oldenburg



Geschrieben von Thomas Mischner am 22.06.2006 um 08:54:

  RE: Spielverordnung ist neu gefasst

Zitat:
Original von LK Oldenburg
Mit Beschluss vom 17.1.2006 hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Az.:Az.:1 BvR 10/06) einstimmig entschieden, die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.



Hallo und Moin ,

in einem Widerspruch werde ich gerade mit dem Vorwurf der angeblichen Verfassungswidrigkeit der SpielV konfrontiert. Vielleicht gibt ja der o. g. Beschluss etwas dazu her. Leider ist er offenbar nirgends veröffentlicht. Liegt er jemandem im Wortlaut vor?

Schon mal vorab Danke

Th. Mischner



Geschrieben von Ingolstadt am 22.06.2006 um 10:13:

  RE: Spielverordnung ist neu gefasst

Liebe Kolleginnen und Kollgegen,

beim zitierten "Urteil" handelt es sich um einen Beschluss des BVerfG in dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt wird. Grund hierfür ist, dass eine Grundrechtsverletzung nicht ersichtlich sei.

Kollege Mischner erhielt den Text mit Mail, da er für die Veröffentlichung im Forum nicht geeignet ist.



Geschrieben von Thomas Mischner am 22.06.2006 um 10:20:

 

Noch mal Danke an die Kollegen Bluhm und Kirchhammer für ihre Mail.
Bin jetzt bestens versorgt.


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